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Experten-Antwort

Praktikum für Rentenpunkte

von Efu29.09.2023 | 09:15
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4 Antworten
Hallo liebe Experten, ich habe im Jahr 2000 nach dem Abi ein halbjähriges Praktikum gemacht , das Voraussetzung für mein Unistudium war. Dafür habe ich kein Geld bekommen. Ich soll jetzt nach 23 Jahren den Nachweis dazu nachreichen, den ich natürlich nicht mehr habe und müsste versuchen es neu zu beantragen. Ich frage mich ob es mir Vorteile oder Rentenpunkte bringt, wenn ich es nachreiche. Es sind ja insgesamt nur 8 Jahre Ausbildungszeit anzurechnen, mein Studium war schon 6 Jahre lang und es kommt die Schule dazu. Müsste der ehemalige Arbeitgeber dann Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen? Mit freundlichen Grüßen

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.09.2023 | 09:51

Hallo Efu,

Ihr Rentenversicherungsträger prüft anhand des Nachweises über das Praktikum, ob es als Anrechnungszeit - unter Beachtung der Höchstgrenze - wegen schulischer Ausbildung angerechnet werden kann.

Jedoch erhalten schulische Ausbildungszeiten - ob mit oder ohne Praktikum - keine Entgeltpunkte für die Rente. Während des Praktikums besteht Versicherungsfreiheit, es wurden also keine Beiträge gezahlt - auch nicht nachträglich.

Sollten Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hätten Sie die Möglichkeit freiwillige Beiträge für nicht zu berücksichtigende Ausbildungszeiten zu zahlen. Ob dies für Sie in Ihrem Fall in Frage kommt, können Sie in einer telefonischen Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfahren.

3 Antworten

Efuam 29.09.2023 | 11:49
Experte/in schrieb

Hallo Efu,

Ihr Rentenversicherungsträger prüft anhand des Nachweises über das Praktikum, ob es als Anrechnungszeit - unter Beachtung der Höchstgrenze - wegen schulischer Ausbildung angerechnet werden kann.

Jedoch erhalten schulische Ausbildungszeiten - ob mit oder ohne Praktikum - keine Entgeltpunkte für die Rente. Während des Praktikums besteht Versicherungsfreiheit, es wurden also keine Beiträge gezahlt - auch nicht nachträglich.

Sollten Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hätten Sie die Möglichkeit freiwillige Beiträge für nicht zu berücksichtigende Ausbildungszeiten zu zahlen. Ob dies für Sie in Ihrem Fall in Frage kommt, können Sie in einer telefonischen Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfahren.

Hallo Vielen Dank für die Info und schnelle Antwort!! Ich habe gelesen, dass nur freiwillige Praktika versicherungsfrei sind: "Sind die Vor- und Nachpraktika in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben, gelten sie als Teil einer betrieblichen Ausbildung. Der Praktikant ist dadurch in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig – selbst wenn er kein Entgelt erhält. Hier übernimmt der Arbeitgeber dann die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung." Stimmt das auch wenn das Praktikum ohne Bezahlung war?
KSCam 29.09.2023 | 11:55
Efu schrieb

Hallo

Vielen Dank für die Info und schnelle Antwort!!

Ich habe gelesen, dass nur freiwillige Praktika versicherungsfrei sind:

"Sind die Vor- und Nachpraktika in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben, gelten sie als Teil einer betrieblichen Ausbildung. Der Praktikant ist dadurch in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig – selbst wenn er kein Entgelt erhält. Hier übernimmt der Arbeitgeber dann die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung."

Stimmt das auch wenn das Praktikum ohne Bezahlung war?

Wenn der Arbeitgeber Sie damals nicht angemeldet hat (obwohl er das vielleicht hätte machen sollen) nützt Ihnen das nach 23 Jahren herzlich wenig. Sie werden das nicht anerkannt bekommen! Und der Arbeitgeber kann auch nach so vielen Jahre nicht mehr dazu verdonnert werden, Beiträge nachzuzahlen - der wird die Einrede der Verjährung ins Spiel bringen.
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