Hallo Efu,
Ihr Rentenversicherungsträger prüft anhand des Nachweises über das Praktikum, ob es als Anrechnungszeit - unter Beachtung der Höchstgrenze - wegen schulischer Ausbildung angerechnet werden kann.
Jedoch erhalten schulische Ausbildungszeiten - ob mit oder ohne Praktikum - keine Entgeltpunkte für die Rente. Während des Praktikums besteht Versicherungsfreiheit, es wurden also keine Beiträge gezahlt - auch nicht nachträglich.
Sollten Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hätten Sie die Möglichkeit freiwillige Beiträge für nicht zu berücksichtigende Ausbildungszeiten zu zahlen. Ob dies für Sie in Ihrem Fall in Frage kommt, können Sie in einer telefonischen Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfahren.
Hallo Efu,
Ihr Rentenversicherungsträger prüft anhand des Nachweises über das Praktikum, ob es als Anrechnungszeit - unter Beachtung der Höchstgrenze - wegen schulischer Ausbildung angerechnet werden kann.
Jedoch erhalten schulische Ausbildungszeiten - ob mit oder ohne Praktikum - keine Entgeltpunkte für die Rente. Während des Praktikums besteht Versicherungsfreiheit, es wurden also keine Beiträge gezahlt - auch nicht nachträglich.
Sollten Sie das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hätten Sie die Möglichkeit freiwillige Beiträge für nicht zu berücksichtigende Ausbildungszeiten zu zahlen. Ob dies für Sie in Ihrem Fall in Frage kommt, können Sie in einer telefonischen Beratung bei Ihrem Rentenversicherungsträger erfahren.
Hallo
Vielen Dank für die Info und schnelle Antwort!!
Ich habe gelesen, dass nur freiwillige Praktika versicherungsfrei sind:
"Sind die Vor- und Nachpraktika in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben, gelten sie als Teil einer betrieblichen Ausbildung. Der Praktikant ist dadurch in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig – selbst wenn er kein Entgelt erhält. Hier übernimmt der Arbeitgeber dann die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung."
Stimmt das auch wenn das Praktikum ohne Bezahlung war?
Hallo
Vielen Dank für die Info und schnelle Antwort!!
Ich habe gelesen, dass nur freiwillige Praktika versicherungsfrei sind:
"Sind die Vor- und Nachpraktika in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben, gelten sie als Teil einer betrieblichen Ausbildung. Der Praktikant ist dadurch in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig – selbst wenn er kein Entgelt erhält. Hier übernimmt der Arbeitgeber dann die Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung."
Stimmt das auch wenn das Praktikum ohne Bezahlung war?
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