Hallo Steffi,
bitte setzen Sie sich unbedingt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung (z.B. Reha-Fachberater). Wie Achill schon schrieb, könnte unter Umständen Anschluss- oder Zwischenübergangsgeld zustehen - dies müsste jedoch individuell geprüft werden, da im Forum nicht genau beurteilt werden kann, welche Art der Maßnahme bei Ihnen bisher vorlag und noch folgen wird. Rechtliche Grundlage dafür wäre der § 51 SGB IX.