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Experten-Antwort

Praktikum zwischen 2 Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Welches Geld?

von Steffi10.04.2016 | 14:39
2867 Ansichten
17 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo. Ich bin momentan in einer etwas schwierigen Situation. Mir wurden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt. Seit knapp 1 Jahr mache ich ein berufliches Training. Zuvor hatte ich eine erweiterte Berufsfindung-und Arbeitserprobung. Das berufliche Training beinhaltet ein Praktikum, welches ich nun seit 4 Monaten mit Freude absolviere. Diese Maßnahme, inklusive Praktikum endet allerdings am 3.Mai diesen Jahres. Vor einem dreiviertel Jahr wurde ich für eine weiterführende Umschulung zur Verwaltungsfachangestellten in einem Berufsförderungswerk angemeldet, welche kommenden Juni beginnen sollte. Da die Warteliste jedoch so lang ist, wurde mein Umschulungsbeginn auf Januar 2017 verlegt. Es steht schon fest, dass ich zu dem Zeitpunkt definitiv beginnen werde. Nun das Problem: Da der 3.Mai der letzte Tag der Teilhabe am Arbeitsleben ist, habe ich keinen Anspruch mehr auf Übergangsgeld und müsste somit Hartz 4 beantragen, was ein gravierender finanzieller Einschnitt wäre. Der Praktikumsgeber würde mich jedoch das halbe Jahr weiterbeschäftigen (unentgeltlich natürlich). Meine Frage: Besteht die Möglichkeit, das Praktikum als Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherung weiterzuführen? Es ist nicht nur der finanzielle Aspekt, sondern ich fühle mich dort (im öffentlichen Dienst) ausgesprochen wohl. Ich werde gefordert und ausgesprochen gut integriert. Ich möchte einfach kein halbes Jahr zu Hause sitzen mit Hartz 4, sondern wirklich gern mein Praktikum fortführen für die Zeit und etwas Sinnvolles tun. Ich wäre über eine Antwort äußerst dankbar (gerne auch mit Paragraphen zu dem Thema). Viele Grüße Steffi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffi,

bitte setzen Sie sich unbedingt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung (z.B. Reha-Fachberater). Wie Achill schon schrieb, könnte unter Umständen Anschluss- oder Zwischenübergangsgeld zustehen - dies müsste jedoch individuell geprüft werden, da im Forum nicht genau beurteilt werden kann, welche Art der Maßnahme bei Ihnen bisher vorlag und noch folgen wird. Rechtliche Grundlage dafür wäre der § 51 SGB IX.

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16 Antworten

Steffiam 10.04.2016 | 15:27
Hallo, ja die Möglichkeit besteht. Die Bewerbungsfrist war im Januar, als ich das Praktikum begonnen habe schon 2 Monate abgelaufen. Der nächste Ausbildungsbeginn wäre dann erst im September 2017. :/
Steffiam 10.04.2016 | 14:52
Hinzuzufügen wäre noch, dass sich natürlich ein ganzes Praktikumsjahr im öffentlichen Dienst besser in meinem Lebenlauf macht, als nur 1/2 und 1/2 arbeitslos. Auch meine Bewerbungschancen würden sich durch ein entsprechendes Praktikumszeugnis verbessern.
Nahlaam 10.04.2016 | 15:23
Der öffentliche Dienst bildet doch auch aus. Wenn Ihr Praktikumsherr so zufrieden mit Ihnen ist, besteht da nicht vielleicht die Möglichkeit, im Anschluss an dieses Praktikum in eine Ausbildung einzusteigen, die möglicherweise dann gefördert werden könnte anstelle der Umschulung im Berufsförderungswerk?!?
Dozent Rosenkotam 10.04.2016 | 16:11
Welches Geld? Törichte Frage: gar keines natürlich! Wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld, wer hat so viel Pinke-Pinke, wer hat das bestellt?
Steffiam 10.04.2016 | 16:15
Vielen Dank für diese tiefgründige und erhellende Antwort.
Dozent Rosenkotam 10.04.2016 | 16:32
Es freut mich sehr, dass ich Ihnen als absoluter Experte weiterhelfen konnte. Das habe ich doch gerne getan - und noch dazu für SIE kostenlos!
Steffiam 10.04.2016 | 16:42
Ein kostenloser Rat von einem charakterstarken und selbstlosen Experten ist in der Tat unbezahlbar. Ich möchte mich für Ihre Aufoperung bedanken. Nun bleibt es abzuwarten, ob andere Experten Ihre professionelle Meinung teilen. Ihnen einen angenehmen Sonntagabend.
Unwissenderam 10.04.2016 | 17:13
Hallo Steffi, der Name Rosenkot sagt doch schon alles. Der veräppelt Sie doch nur. Warten Sie lieber auf eine Antwort von Gacki oder Groko den Superexperten. MfG Unwissender
Steffiam 10.04.2016 | 17:26
Guten Abend Unwissender. Dass der User etwas verbittert ist,war mir schon klar. Wahrscheinlich opfert er gerade seine kostbare Zeit und sein Expertenwissen für andere Hilfesuchenden. Schade um die Zeit Anderer, die sich eine tatsächliche Expertenantwort erhoffen. Ihnen einen schönen Abend :)
Dozent Rosenkotam 10.04.2016 | 18:02
Sie sind ja äußerst undankbar! Ich widme Ihnen Geist und kostbares Wissen um rentenfachmännischen Rat zu erteilen und Sie ziehen das ins Lächerliche! Natürlich warten Tausende anderer Bedürftiger auf meine hochkompetenten Ratschläge. Das Zeug von diesem Superschwafler w. kann ja keiner brauchen, und das von dem "Herrn Z." oder "HotRod will auch niemand hören. Also sein Sie schön zufrieden mit dem, was ICH Ihnen rate, denn das ist in jedem Falle richtig! Beweis: noch nie habe ich eine Reklamation erhalten!
Steffiam 10.04.2016 | 18:18
Zur besagten Lächerlichkeit braucht es keineswegs mein Zutun. Sie tun dahingehend einen außerordentlichen Job.
Gackiam 10.04.2016 | 18:34
Ja, da haben Sie recht, der Dozent Rosenkot ist ein Pflaumenaugust und hat wohl statt Hirn den 2. Teil seines Namens im Kopf, der ohnehin nur vorhanden ist, damit es ihm nicht in den Hals regnet. Als exorbitanter Superexperte - ich stelle ALLE anderen natürlich locker in den Schatten - erteile ich Ihnen nunmehr ins Abwägung der dargestellten Sachlage und der bereits erfolgten Antworten zu Ihrem Problem nachstehende profunde Expertise: a. Sprechen Sie unverzüglich mit Ihrem DRV-Rehafachberater und lassen Sie überprüfen, ob nicht doch eine Möglichkeit besteht, Sie bereits heuer an der Umschulungsmöglichkeit teilnehmen zu lassen oder welche Alternativangebote er für Sie hat. b. Versuchen Sie, den Leiter (ggf. nach Hierarchie erst beim Ausbildungsleiter) in der jetzigen Dienststelle dazu zu bewegen, Sie zumindest bis zum Umschulungsbeginn weiter zu beschäftigen, ggf. auch im Rahmen eines jetzt nicht fachspezifischen Bereiches. Ja, das mag evtl. doof klingen, weil Sie dann ggf. etwas machen müssen, was nicht soviel Spaß macht, aber Sie verlieren nichts, bekommen evtl. doch etwas Geld und wenn es später um eine Stelle geht, haben Sie sich bewährt und bewiesen, dass sie sich nicht scheuen, auch etwas "anderes/niedrigeres" zu machen -> ggf. ein wichtiger Pluspunkt bei einer Einstellung! c. Fragen Sie, falls das nicht möglich ist, an, ob Ihnen die Dienststellenleitung ggf. bei der Vermittlung einer anderen Arbeitsstelle behilflich sein kann. Die haben durchaus so ihre Beziehungen. So jedenfalls würde ich es an Ihrer Stelle machen. Soweit meine Expertise, nein, danken Sie mir nicht. Unwissender ist gar nicht so unwissend.
Steffiam 10.04.2016 | 18:50
Guten Abend Gacki, zu a) Es gibt hier im Umkreis leider nur die eine Umschulungsmöglichkeit in einem Berufsförderungswerk. Ich stand für Juni auf der Warteliste und bekam im Zweifelsfall einen festen Platz im darauffolgenden Januar. Nun war die Warteliste so lang bzw. ich zu weit unten, als dass ich noch hineinrutschen konnte. Von daher bleibt mir leider nichts anderes übrig, wenn ich die Umschulung machen möchte, ala auf Januar zu warten. zu b) Mein Praktikumsgeber hat sich schon einverstanden erklärt, mich in der Zeit weiter zu beschäftigen. Leider aber nur unentgeltlich, da ja neuerdings Praktikanten, die länger als 3 Monate da sind, Anspruch auf den Mindestlohn haben. Ich könnte sogar die Arbeit fortführen, die ich derzeit mache, was mich natürlich unwahrscheinlich freuen würde. Und diese beinhaltet auch "niedere" Arbeiten. Was mich jedoch nicht scheut, denn ich bin einfach froh, arbeiten zu können und damit sogar anderen zu helfen, die in Arbeit ersticken. zu c)Da ich in meinem erlernten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, gelte ich quasi als ungelernt. Selbst wenn ich im Praktikum vieles im Bezug auf Verwaltung lernen konnte, reicht das dennoch für eine qualifizierte Stelle nicht aus. Der Wille meiner Vorgesetzten wäre ohne Zweifel da, jedoch bringt die Verwaltung auch viel Bürokratie und Gesetze mit sich. Von daher hab ich leider dahingehend keine Chance. Ich würde auch gern eine Umschulung oder eine Ausbildung machen, um nach längerer Krankheit endlich wieder normal arbeiten zu können und um einen Abschluss in der Hand zu haben. Wenn ich das nicht mache, bin ich auf dem Papier quasi "ungelernt". Und ich sehe nicht, dass ich in meinem Leben sehr weit komme damit. Ich soll zwar nicht,aber-danke für Ihre Expertise ;)
Gackiam 10.04.2016 | 19:00
Ich sehe, dass Sie sich wirklich sehr bemühen und intensive Gedanken machen - im Gegensatz zu manch anderen, von denen man hier liest ..... Auch wenn ich Ihnen so nicht helfen konnte/kann, wünsche ich Ihnen gerade deshalb viel Erfolg. Geben Sie nicht auf! Jemand mit einer Einstellung wie Sie schafft es mit auch, nur Mut!
Steffiam 10.04.2016 | 19:03
Ich danke Ihnen und wünsche Ihnen einen schönen Abend.
Achillam 11.04.2016 | 08:57
Evtl haben Sie noch Anspruch auf 3 Monate Anschlussübergangsgeld, bzw mit Ihrer DRV klären ob in Ihrem Fall bis zum Umschulungsbeginn Zwischenübergangsgeld gezahlt werden kann. Am besten telefonisch Anfragen und Notfalls schriftlich formfrei beantragen.
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