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Experten-Antwort

Prüfung der Erwerbsunfähigkeit durch das Sozialamt über Rentenversicherung

von Patricia_P21.01.2026 | 12:28
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16 Antworten
Hallo: Mal sehen, ob jemand das kennt: Der Ärztliche Dienst des Arbeitsamts, der Agentur für Arbeit, hat meine Erwerbsunfähigkeit für unter drei Stunden täglich, für länger als 6 Monate aber nicht dauerhaft anerkannt. Jetzt möchte das Sozialamt (Bezirksamt Berlin) meine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit bei der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen Bei mir ist es nicht der normale Antrag bei der Rentenversicherung. Bei mir möchte das Sozialamt / Bezirksamt meine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit prüfen, damit Sozialhilfe gezahlt werden kann. Ich weiß nicht ob Sie das kennen. Kennen Sie das? Ist das anders als der normale Antrag auf EU Renten bei der Rentenversicherung? Ist das eine spezielle Berliner Sache? kennt sich jemand damit aus? ist irgendwie besonders? gibt es Unterschiede zu einem normalen Antrag bei der Rentenversicherung? Danke Patricia

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 22.01.2026 | 10:18

Hallo Patricia_P

 

Die Agentur für Arbeit hat festgestellt, dass Sie nicht erwerbsfähig sind. Diese Feststellung gehört zu den Aufgaben der Agentur für Arbeit. Die Agentur für Arbeit prüft eigentlich auch, ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt haben. Haben sie diese Voraussetzungen erfüllt, fordert die Agentur für Arbeit zur Beantragung einer Erwerbsminderung auf. Da Sie eine solche Aufforderung offensichtlich nicht erhalten haben, liegt es in Ihrer Entscheidung, ob Sie jetzt einen Rentenantrag stellen oder ggf. später. Die Tatsache, dass in Ihrer Renteninformation die Höhe einer Erwerbsminderungsrente ausgewiesen wird, sagt nichts darüber aus, ob die besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente tatsächlich erfüllt sind. 

 

In jedem Fall sollen Sie die Unterlagen für das Sozialamt ausfüllen. Mit dem Verfahren, dass das Sozialamt jetzt betreiben möchte, soll geklärt werden, welche Leistungen Ihnen wirklich zustehen. Grundlage für dieses Verfahren ist § 45 SGB XII. Dafür benötigt das Sozialamt aber Angaben von Ihnen. Das Sozialamt wendet sich dann an den Rentenversicherungsträger, der prüft, ob eine Erwerbsminderung im Sinne des  § 43 SGB VI vorliegt. Der Rentenversicherungsträger prüft auch, ob die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch vorliegen. Sollte das so sein, erhalten Sie am Ende dieses Verfahrens eine Mitteilung des Rentenversicherungsträgers, dass Sie einen Rentenantrag stellen sollten.

 

15 Antworten

Normaler Vorgangam 21.01.2026 | 12:35
Wenn Sie mal ins Elo-Forum schauen, werden Sie feststellen, dass das ein normaler Vorgang ist, wenn das JC bei einem Leistungsbezieher eine Erwerbsminderung vermutet (z.B: wegen Dauer AU): Um Bürgergeld beziehen zu können, muss man mindestens 15 h/Woche erwerbsfähig sein. Ist man das (laut Amtsarzt oder ärztlichem Dienst der Agentur) nicht, wird man ans Spozialamt verwiesen (SGB XII). Die abschließende, rechtmässige Beurteilung der Erwerbsfähigkeit obliegt in ganz Deutschland der DRV. Ihren Angaben ist zu entnehmen, dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EMR nicht erfüllen, sonst wären Sie schon zum Antrag auf EMR gedrängt worden. Achten Sie auf Fristen, insbesondere bei der Krankenversicherung. Im Leistungsbezug des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) müssen Sie sich freiwillig selbst versichern, die Kosten werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen. Wichtig ist, dass das JC die Leistung nicht einfach einstellen darf, sondern erst, wenn das Sozialamt tatsächlich zahlt.
Patricia_Pam 21.01.2026 | 13:16
Normaler Vorgang schrieb

Wenn Sie mal ins Elo-Forum schauen, werden Sie feststellen, dass das ein normaler Vorgang ist, wenn das JC bei einem Leistungsbezieher eine Erwerbsminderung vermutet (z.B: wegen Dauer AU): Um Bürgergeld beziehen zu können, muss man mindestens 15 h/Woche erwerbsfähig sein. Ist man das (laut Amtsarzt oder ärztlichem Dienst der Agentur) nicht, wird man ans Spozialamt verwiesen (SGB XII).

Die abschließende, rechtmässige Beurteilung der Erwerbsfähigkeit obliegt in ganz Deutschland der DRV.

Ihren Angaben ist zu entnehmen, dass Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EMR nicht erfüllen, sonst wären Sie schon zum Antrag auf EMR gedrängt worden.

Achten Sie auf Fristen, insbesondere bei der Krankenversicherung. Im Leistungsbezug des SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt) müssen Sie sich freiwillig selbst versichern, die Kosten werden auf Antrag vom Sozialamt übernommen. Wichtig ist, dass das JC die Leistung nicht einfach einstellen darf, sondern erst, wenn das Sozialamt tatsächlich zahlt.

Herzlichen Dank für Ihre großartige Antwort! Wie Sie schreiben, dass ich kein Anspruch auf EU Rente habe, sonst wäre ich zum Antrag gedrängt worden. Es gibt so jährliche Briefe von der Rentenversicherung, darin steht, wenn ich Erwerbsminderungsrente 2025 bekommen würde, würde sie 126 Euro betragen. Ich konnte wegen Krankheiten nicht viel arbeiten. Heißt das, dass ich doch Anspruch auf EM Rente (= EU Rente) habe? Viele Grüße
EMam 21.01.2026 | 13:23
Patricia_P schrieb

Herzlichen Dank für Ihre großartige Antwort!

Wie Sie schreiben, dass ich kein Anspruch auf EU Rente habe, sonst wäre ich zum Antrag gedrängt worden.

Es gibt so jährliche Briefe von der Rentenversicherung, darin steht, wenn ich Erwerbsminderungsrente 2025 bekommen würde, würde sie 126 Euro betragen.

Ich konnte wegen Krankheiten nicht viel arbeiten.

Heißt das, dass ich doch Anspruch auf EM Rente (= EU Rente) habe?

Viele Grüße

Wenn in Ihrer Renteninformation von 2025 gestanden hat, dass Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, sei die Summe auch noch so gering, haben Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dann lässt das Sozialamt die medizinischen Voraussetzungen für ein Erwerbsminderungsrente prüfen. Denn letztendlich stehen dann ja weniger Sozialleistungen neben der Rente zu.
Patricia_Pam 21.01.2026 | 13:28
EM schrieb

Wenn in Ihrer Renteninformation von 2025 gestanden hat, dass Sie einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, sei die Summe auch noch so gering, haben Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Dann lässt das Sozialamt die medizinischen Voraussetzungen für ein Erwerbsminderungsrente prüfen. Denn letztendlich stehen dann ja weniger Sozialleistungen neben der Rente zu.

Dankeschön. Dann stünden 126 Euro weniger Sozialleistungen zu. Das Sozialamt hat mir für die Einschaltung der Rentenversicherung 2 Seiten Formular und Entbindung von der Schweigepflicht für Arzt geschickt. Die Frage ist, ob dieser Weg über Sozialamt anders ist als ein normaler Antrag bei der Rentenversicherung? ist dieser Weg leichter als ein normaler Antrag? Herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Selbst Antrag stellenam 21.01.2026 | 13:39
Patricia_P schrieb

Dankeschön.

Dann stünden 126 Euro weniger Sozialleistungen zu.

Das Sozialamt hat mir für die Einschaltung der Rentenversicherung 2 Seiten Formular und Entbindung von der Schweigepflicht für Arzt geschickt.

Die Frage ist, ob dieser Weg über Sozialamt anders ist als ein normaler Antrag bei der Rentenversicherung? ist dieser Weg leichter als ein normaler Antrag?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort!

Nehmen Sie den Weg über einen normalen EMR-Antrag und reichen Sie beim Sozialamt die Eingangsbestätigung der DRV ein, normalen reicht das auch, um Ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen. Das Sozialamt muss nicht mehr Daten bekommen als zwingend nötig und mit einem Antrag direkt bei der DRV bleiben Sie der erste Ansprechpartner
Patricia_Pam 21.01.2026 | 13:44
Selbst Antrag stellen schrieb

Nehmen Sie den Weg über einen normalen EMR-Antrag und reichen Sie beim Sozialamt die Eingangsbestätigung der DRV ein, normalen reicht das auch, um Ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen.

Das Sozialamt muss nicht mehr Daten bekommen als zwingend nötig und mit einem Antrag direkt bei der DRV bleiben Sie der erste Ansprechpartner

Dankeschön. Das mit Daten beim Sozialamt, damit habe ich weniger ein Problem. Ich dachte und hatte gehofft, dass der Weg über das Sozialamt leichter ist und dass Erwerbsminderung ohne große Probleme schnell anerkannt würde. Ich weiß nicht leider nicht, ob dieser Weg über Sozialamt etwas einfacher ist als der normale Antrag bei DRV. Es wird ja ohnehin mit den EU Renten unter Merz alles schlimmer und schlimmer. Ich bin krank und habe ohnehin mit vieles zu kämpfen.
Patricia_Pam 21.01.2026 | 13:54
Patricia_P schrieb

Dankeschön.

Das mit Daten beim Sozialamt, damit habe ich weniger ein Problem.

Ich dachte und hatte gehofft, dass der Weg über das Sozialamt leichter ist und dass Erwerbsminderung ohne große Probleme schnell anerkannt würde.

Ich weiß nicht leider nicht, ob dieser Weg über Sozialamt etwas einfacher ist als der normale Antrag bei DRV.

Es wird ja ohnehin mit den EU Renten unter Merz alles schlimmer und schlimmer.

Ich bin krank und habe ohnehin mit vieles zu kämpfen.

Danke. ich mache das über das Sozialamt, aber ich weiß nicht, immer noch nicht, ob dieser Weg über Sozialamt leichter ist und man die Anerkennung der Erwerbsminderung etwas leichter bekommen würde als mit einem normalen Antrag. Das Sozialamt wartet auf mich, werde die Unterlagen schicken, sobald ich das Attest von meinem Arzt habe.
Ham 21.01.2026 | 14:34
Auch wenn es im Prinzip schon beantwortet ist, in Deutschland kann nur die Rentenversicherung Erwerbsminderung bescheinigen,auch kein Amtsarzt einer Behörde. Deshalb werden Sie nun zur Rentenversicherung geschickt,auch wenn Sie selbst keinen Rentenantrag gestellt haben, dass geschieht dann im Auftrag anderer Behörden, wie AfA oder Jobcenter. Die DRV ermittelt dann zum Gesundheitszustand und bescheidet dann, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht. Wenn Sie befristet erwerbsgemindert eingeschätzt werden, können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, wenn Sie unbefristet eingeschätzt werden, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wenn Sie nicht erwerbsgemindert sind, bleiben Sie bei der Arbeitsvermittlung und müssen sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Um einen Rentenanspruch zu haben, müssen Sie mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben und dazu noch die 3/5 Belegung erfüllen und zwar schon bei Eintritt der Erwerbsminderung. Dieses Eintrittsdatum wird ebenfalls von der Rentenversicherung festgelegt und kann bspw der erste Tag einer Krankmeldung sein, eine Operation o. ä. Was Ihre monetäre Situation angeht, bei so einer niedrigen Rente läuft es eh auf ergänzende Sozialleistungen aus, von daher ist es für Sie persönlich unerheblich, außer wie schon selbst erkannt, das Sozialamt muß etwas weniger zahlen.
Patricia_Pam 21.01.2026 | 14:42
H schrieb

Auch wenn es im Prinzip schon beantwortet ist, in Deutschland kann nur die Rentenversicherung Erwerbsminderung bescheinigen,auch kein Amtsarzt einer Behörde. Deshalb werden Sie nun zur Rentenversicherung geschickt,auch wenn Sie selbst keinen Rentenantrag gestellt haben, dass geschieht dann im Auftrag anderer Behörden, wie AfA oder Jobcenter. Die DRV ermittelt dann zum Gesundheitszustand und bescheidet dann, ob Sie erwerbsgemindert sind oder nicht. Wenn Sie befristet erwerbsgemindert eingeschätzt werden, können Sie Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen, wenn Sie unbefristet eingeschätzt werden, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Wenn Sie nicht erwerbsgemindert sind, bleiben Sie bei der Arbeitsvermittlung und müssen sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Um einen Rentenanspruch zu haben, müssen Sie mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben und dazu noch die 3/5 Belegung erfüllen und zwar schon bei Eintritt der Erwerbsminderung. Dieses Eintrittsdatum wird ebenfalls von der Rentenversicherung festgelegt und kann bspw der erste Tag einer Krankmeldung sein, eine Operation o. ä. Was Ihre monetäre Situation angeht, bei so einer niedrigen Rente läuft es eh auf ergänzende Sozialleistungen aus, von daher ist es für Sie persönlich unerheblich, außer wie schon selbst erkannt, das Sozialamt muß etwas weniger zahlen.

Herzlichen Dank für Antworten! Auch dem Vorletzten Schreiber. Sie schreiben: " Um einen Rentenanspruch zu haben, müssen Sie mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben und dazu noch die 3/5 Belegung erfüllen" Ich muss seit April 2008 Arbeitslosengeld 2, hatte verschiedene Namen jetzt wieder einen neuen Namen, beziehen. Ob das, was Sie schreiben, erfülle, weiß ich nicht. In der Renteninformation von 2025 schreibt die DRV, dass ich Anspruch auf 126 Euro EM Rente (EU Rente) hätte.
U.U.am 21.01.2026 | 14:57
Patricia_P schrieb

Herzlichen Dank für Antworten! Auch dem Vorletzten Schreiber.

Sie schreiben: " Um einen Rentenanspruch zu haben, müssen Sie mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt haben und dazu noch die 3/5 Belegung erfüllen"

Ich muss seit April 2008 Arbeitslosengeld 2, hatte verschiedene Namen jetzt wieder einen neuen Namen, beziehen.

Ob das, was Sie schreiben, erfülle, weiß ich nicht.

In der Renteninformation von 2025 schreibt die DRV, dass ich Anspruch auf 126 Euro EM Rente (EU Rente) hätte.

Unter Umständen kann die Vorversicherungszeit durch den Leistungsbezug im SGB II (ALG II) eingefroren werden, dadurch kann ein Rentenanspruch aufrecht erhalten werden. Da bis 2010 oder 2011 beim B ezug von ALG II Rentenbeiträge abgeführt wurden, könnte es sein, dass Sie auch über diesen Weg an den Anspruch auf 126 € gekommen sind. Stellen Sie den Antrag auf EMR, nur so werden Sie Klarheit bekommen
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