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Experten-Antwort

Prüfung des Zuschusses zur privaten Krankenversicherung

von Golfmaus29.07.2024 | 16:49
366 Ansichten
3 Antworten

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Die Deutsche Rentenversicherung möchte die Höhe des Zuschusses zu meiner privaten Krankenversicherung überprüfen . Für die Prüfung möchte sie von meiner PKV für die letzten 5 Jahre meine Beitragsdaten erhalten. Hat die Rentenversicherung für diese Forderung eine rechtliche Grundlage und wenn ja welche ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Golfmaus,
ein Beitragszuschuss muss beantragt werden, der - wie bei allen Leistungen auch - bestimmten Voraussetzungen unterliegt und die vom Rententräger geprüft werden müssen. 
Den Grund der Überprüfung können Sie allerdings nur bei Ihrem Rententräger erfragen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Königam 29.07.2024 | 17:03
Die rechtliche Grundlage ist § 106 Abs. 3 SGB VI.
Ultraam 30.07.2024 | 06:24
Sie sind verpflichtet Änderung in den Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistung haben, unaufgefordert mitzuteilen. Bei einem Beitragszuschuss zur PKV beinhaltet die Mitteilungspflicht insbesondere die zeitnahe Bekanntgabe von Änderungen in der Beitragshöhe. Offenbar hat die RV Zweifel, ob Sie alle Änderungen mitgeteilt haben und überprüft die Sache nun. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht müssen Sie das dulden. Rechtsgrundlage hierfür ist § 60 SGB I. Konsequenzen bei Weigerung ergeben sich aus § 66 SGB I. Der Beitragszuschuss kann entzogen werden, bis die Mitwirkung nachgeholt wird.
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