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Experten-Antwort

privat die Differenz einzahlen

von Sigi P.02.12.2016 | 14:30
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 51 Jahre alt und habe seit meinem 19. Lebensjahr Vollzeit gearbeitet. Ich bin seit 20 Jahren im öffentl. Dienst Vollzeit (37,5 Std.) beschäftigt. Ich beabsichtige, ab 01.04.17 nur noch 30 Std. wöchentl. zu arbeiten. Die monatliche Differenz kann ich gut verkraften. Wie sieht es jedoch mit meiner späteren Altersrente aus? Kann ich die Differenz, die ich bei zukünftig 30 Wochenstunden weniger einzahle privat "aufstocken", sodass mein derzeitiges Rentenniveau erhalten bleibt? Gem. eines Rechenbeispiels würde ich z. B. bei nur noch 30 Wochenstunden monatl. 60 Euro weniger in die Rentenkasse einzahlen, demnach würde meine derzeitige Rentenanwärterschaft später ja geringer ausfallen, als bei 37,5 Wochenstunden. Kann ich diese Differenz von rund 60 Euro monatl. "privat" einzahlen? Für eine rasche Auskunft wäre ich sehr dankbar, mfG, Sigi P.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.12.2016 | 08:48

Ohne auf die diversen Rechenbeispiele eingehen zu wollen, ein freiwilliger Beitrag ist nach derzeitiger Rechtslage parallel zu einem Pflichtbeitrag (abhängige Beschäftigung) nicht möglich! Alternativ kann man bei einem vorzeitigen Rentenbeginn (mit Abschlägen behaftet) die Minderung durch Sonderzahlung(en) ausgleichen.

9 Antworten

KSCam 02.12.2016 | 15:01
.......Ergänzung zu Herr Müller: Sie könnten allerdings mögliche Abschläge, die Sie bei der Altersrente später mal haben durch eigene Einzahlungen ausgleichen. Das ist momentan ab 55 Jahren möglich und gemäß dem kommenden Flexi Rentengesetz bereits ab 50. Sobald dieses neue Gesetz in Kraft getreten ist (01.07.2017) können Sie eine entsprechende Berechnung anfordern und auch Zahlungen leisten. Als 51 jähriger (Jg 65?), hätten Sie mit 63 immerhin 14,4 % Abschlag, da können Sie einiges einzahlen....:)
W*lfgangam 02.12.2016 | 15:14
Hallo Sigi P., zusätzliche/freiwillige Beiträge neben Pflichtbeiträgen sind nicht möglich. Sie haben aber die Möglichkeit, den mit 63 erwarteten Rentenabschlag in Form einer Ausgleichszahlung voll oder teilweise auszugleichen, Ratenzahlungen wären möglich. Mehr dazu hier: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… > würde ich z. B. bei nur noch 30 Wochenstunden monatl. 60 Euro weniger in die Rentenkasse einzahlen ...vergessen Sie nicht, dass auch der Arbeitgeberanteil bei reduzierter Arbeitszeit/geringerem Brutto fehlt. Ein fehlender Beitrag von 60 EUR führt rückgerechnet auf ein mtl. Bruttoeinkommen von 1604 EUR, damit liegen Sie knapp über Mindestlohn ...öffentlicher Dienst wo, in Kalkutta? ;-) Nebenbei: 60 EUR fiktiver Rentenbeitrag ergeben (auf der Basis der heutigen Berechnungswerte) 2,70 Brutto-Monatsrente für 1 Jahr Beitrag = 720 EUR. In den nächsten 12 Jahren zahlen Sie damit 8640 EUR und erhalten mit 63 eine Netto-Rente von 25 EUR. Gruß w.
Konrad Schießlam 02.12.2016 | 18:13
Und so stellt sich mir das rechnerisch dar, wenn ein freiwilliger Beitrag zugelassen wäre. Derzeit, bei 36267 Durchschnittsbrutto zu ,18,7% sind 6781,93 Beitrag für 30,45 Rentenwert nötig Folglich entstehen im Jahr bei 720 Beitrag:30,45 Rentenwert :6781,93x 720,00 3,23 heu- tiger Berechnungswert und in 12 Jahren 38,76 mehr Rente Brutto für 720 x 12 Jahre 8640 Beitrag. Dies weicht von einer anderen Berechnung ab, was mache ich falsch? MfG.
W*lfgangam 02.12.2016 | 19:32
Nichts, lieber KS, alles richtig ...mein Monatsrentenbetrag aus den 60 EUR Beitrag ist schlicht falsch. 3,20 EUR Monatsrente stimmt da schon für 720 EUR Jahresbeitrag ...verbessert das Endergebnis auf gut 29 EUR mehr Netto-Rente aber nicht wirklich. Wollte nur mal sehen, ob Sie/alter Abakus-Schieber wirklich aufgepasst haben ;-) Gruß w.
svenam 04.12.2016 | 17:17
Hallo, also Sie müssten 92 Jahre alt werden um das eingezahlte wieder raus zu kriegen ( 60 x12 =720 € 720 € x 12 Jahre =8640 € eingezahlt. Rente mit 63 um rund 25 € erhöht , macht 25 € mal 12 Monate = 300 € . 8640 durch 300 € = 28,8 Jahre . Ob sich das lohnt müssen Sie entscheiden . LG
Sigi P.am 05.12.2016 | 10:09
Herzlichen Dank für all' die Antworten - letztendlich kommt es hier auf folgende beide Punkte: a) ich darf gar nicht selbst zahlen b) es würde sich rein rechnerisch auch gar nicht lohnen, würde ich da 60 Euronen noch weitere 16 Jahre monatl. einzahlen, so würde mir davon nicht viel bleiben bzw. meine Rente nicht sonderlich höher - da geh' ich doch lieber her und spare die 60 Euro monatl. privat an, selbst wenn ich davon auch später noch Einkommenssteuer zahlen muss, bleibt mir davon letztendlich noch mehr übrig, als von der Rente. Danke an alle und eine schöne Woche!
Konrad Schießlam 05.12.2016 | 11:31
Die 60 Euro monatlich haben doch nichts mit Einkommen Steuer zu tun bei diesen Zinsen die es gibt. MfG.
Sigi P.am 05.12.2016 | 12:56
Zitat von KSC anzeigen
Nur zur Klarstellung: ich will nicht zwingend mit 63 in Rente gehen... Ich verkürze ab 01.04.17 lediglich die wöchentl. Arbeitszeit von aktuell 37,5 auf dann 30 Wochenstunden - statt 7,5 Std. tägl. dann nur noch 6 Std. tägl. Somit lediglich 80 von derzeit 100% Arbeitszeit. Aber keine Sorge, ich hab' es mittlerweile verstanden - darf gar nicht zusätzl. privat einzahlen. Und wie unten schon gesagt; wenn ich die monatl. Differenz ab 04/17 anderweitig anspare, habe ich in 16 Jahren wahrscheinlich mehr davon, als alles in die gesetzliche Kasse zu zahlen. Und habe dann aktuell vor allem mehr Lebensqualität ;-)
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