In der Regel besteht für einen gesetzlich krankenversicherten Rentenantragsteller bereits ab Rentenantragstellung ein Krankenversicherungsschutz bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Für weitere Informationen können Sie sich an eine bzw. Ihre gesetzliche Krankenkasse wenden.
Fragen zum Krankenversicherungsschutz bei Ihrer privaten Krankenkasse, klären Sie bitte mit Ihrer privaten Krankenkasse.