Hallo Magdalena,
wie Sie aus den bisherigen Antworten entnehmen können, können auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Geprüft wird jeweils die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.
Bezüglich Ihrer privaten BU-Versicherung kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente einen Ausschlussgrund darstellt.