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Experten-Antwort

Private Absicherung BU??

von magdalena22.03.2012 | 10:32
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7 Antworten

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Ich bin als Angestellte im ö.D. tätig. Anspruch auf BU habe ich nicht mehr (geb. 1973). Was passiert, wenn ich wegen schwere Arbeitsunfähigkeit (z.B. Bandscheibenvorfall oder Burn Out) nicht mehr arbeiten kann. Denke, dass ich dann auch nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingesetzt werden kann, oder? Eine BU-Rente bekomme ich ja nicht. Aber doch eine Erwerbsminderungsrente,oder?? Habe mich privat gegen BU teuer bei einer Versicherung abgesichert. Bin mir aber nicht sicher, ob ich nicht generell eine Rente wegen Erwerbsminderung von der Deutschen Rentenversicherung erhalte. Dann zahlt nämlich meine private Versicherung mir keine Rente.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Magdalena,

wie Sie aus den bisherigen Antworten entnehmen können, können auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Geprüft wird jeweils die Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Bezüglich Ihrer privaten BU-Versicherung kann ich mir nicht vorstellen, dass der Bezug einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente einen Ausschlussgrund darstellt.

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6 Antworten

öhaam 22.03.2012 | 11:38
Sind Sie sicher, dass Sie das Kleingedrucke Ihrer privaten BU-Vers. richtig gelesen haben? Also: - volle EM (Erwerbsfähigkeit unter 3 Std./Tag - egal was) im Sinne der DRV geht bei ausreichendem Versicherungsschutz immer - teilw. EM (EF über 3/unter 6 Std./Tag - egal was) auch - teilw.EM bei BU geht bei der DRV wegen Geb.Jg. nicht mehr - daher privat abgesichert (völlig richtig!) - es macht daher keinen Sinn, dass die private NUR zahlt, wenn die DRV leistet?! Evtl. sagt der Vertrag, dass die private immer leistet, wenn die DRV EM bejaht (Vermeidung unnötiger Doppelbegutachtung). Schauen Sie in den Vertrag der privaten BU, wie dort die 'BU' definiert ist - im ungünstigsten Fall ist Ihre Verweisbarkeit sehr großzügig geregelt - im öff.Dienst gibt es ja fast keine Beschäftigung, die es nicht gibt! Im Zweifelsfall lassen Sie Ihren Vetrag bei der örtlichen Verbraucherzentrale prüfen (gegen ein paar Euro) und anschließend nochmals von Ihrem Versicherungsverkäufer - meist ist der Ergebnisvergleich sehr aufschlussreich bis ernüchternd! (ggf. erwägen Sie den Ausstieg aus dem Vetrag und 'bunkern' Sie die Kohlen anderweitig - aber erst nochmal prüfen und erklären lassen!)
Schadeam 22.03.2012 | 13:21
Also mir fallen nicht viele Krankheiten ein, die man bekommen könnte, mit denen man zwar berufsunfähig ist (also die bisherige Tätigkeit im ÖD nicht mehr machen kann), aber keine EM Rente bekommt, weil man ja grundsätzlich arbeiten kann? Wer im ÖD berufsunfähig ist, ist in aller Regel auch erwerbsgemindert im Sinne der DRV.
BU-Rentneram 22.03.2012 | 19:59
Und was ist mit einem Landschaftsgärtner, der aufgrund einer Gehstörung nicht mehr körperlich schwer arbeiten kann? Für den kann auch im ÖD z.B eine körperlich leichte, überwiegend sitzende Tätigkeit in Frage kommen. Warum sollten ÖD-Beschäftigte behutsamer beurteilt werden, als Facharbeiter und Angestellte in der freien Wirtschaft? Mir sträubten sich auch die Fußnägel, als ich schwarz auf weiß lesen musste, welche utopischen Verweisungstätigkeiten die sogenanten berufskundigen DRV-Mitarbeiter als für mich zumutbar befanden. Erst eine SG-Richterin bereitete diesem Unsinn ein Ende. Wenn ich allerdings manche diesbezüglichen Gerichtsentscheidungen lese, muss ich mit großer Verwunderung feststellen, welche Berufe manchmal als zumutbare Verweisungstätigkeiten angesehen werden. Und zwar auch im ÖD!
Schadeam 22.03.2012 | 22:44
War die Ausgangsfrage nicht die nach einer Angestellten im ÖD - und darunter versteht man in aller Regel nicht den Landschaftsgärtner, den Bauhofmenschen oder den Müllmann, oder? Ich bin bei Magdalena von einer Angestellten = Bürokraft ausgegangen.
ChristineBam 23.03.2012 | 13:44
Also Vertrag vor der Unterschrift genau lesen! Bei einer Bekannte, die mit knapp 40 erwerbsunfähig wurde und relativ wenig EM-Rente bekommt, half die parallel gezahlte private BU-Rente sehr viel (die wird bis zur Altersrente gezahlt, bis dahin ist ihre Wohnung abgezahlt).
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