Guten Tag Schüler89,
die Frage inwieweit, was für ein Einkommen für die Feststellung der Beitragslast herangezogen wird, trifft in Ihrem Fall die Krankenversicherung. Insoweit empfehlen wir Ihnen dort noch einmal Rücksprache zu halten.
Es ist grundsätzlich ratsam, solche Anfragen schriftlich an die zuständige Stelle zu senden.
Mit freundlichen Grüßen