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Experten-Antwort

private Berufsunfähigkeitsrente und gesetzliche Krankenversicherung

von Schüler8908.10.2024 | 05:58
343 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich bin 35 Jahre alt und erhalte aufgrund Berufsunfähigkeit eine private Berufsunfähigkeitsrente (keine Direktversicherung). Nun mache ich auf eigene Kosten eine Ausbildung zum Physiotherapeuten, da die DRV hier verständlicherweise nicht übernimmt, da sie 3 Jahre dauert. Ich musste / sollte mich für den Schulbesuch gesetzlich krankenversichern. Nun kommt plötzlich meine Krankenkasse auf mich zu und möchte einen monatlichen Beitrag von 360€ (als Begründigung wird meine private BU-Rente i.H.v. 1.800€ genannt). Ich bin ratlos und ziemlich verzweifelt, da ich das zusätzlich zum Schulgeld schlicht und ergreifend nicht zahlen kann. Zudem hatte ich auch im Vorfeld mehrfach mit der Krankenkasse gesprochen, wo mir mitgeteilt wurde, dass ich den Schüler-Tarif erhalte und es maximal 130€ im Monat werden. Jetzt fällt meine komplette Planung zusammen da es nun fast das Dreifache ist... Darf die Krankenkasse die Rente überhaupt ansetzen als Berechnungsgrundlage? Ich dachte eigentlich dass dies nicht so ist. Sie wird ja auch nicht einmal beim Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld angerechnet als Einkommen. Habe ich irgendwelche anderen Möglichkeiten? Sonst muss ich die Auusbildung wahrscheinlich schweren Herzens aufgeben und werde wohl nicht mehr auf den Arbeitsmarkt zurück kehren. Vielen Dank und einen schönen Tag. Freundlichen Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.10.2024 | 06:33

Guten Tag Schüler89,

 

die Frage inwieweit, was für ein Einkommen für die Feststellung der Beitragslast herangezogen wird, trifft in Ihrem Fall die Krankenversicherung. Insoweit empfehlen wir Ihnen dort noch einmal Rücksprache zu halten.

 

Es ist grundsätzlich ratsam, solche Anfragen schriftlich an die zuständige Stelle zu senden.

 

Mit freundlichen Grüßen

3 Antworten

Mondkindam 08.10.2024 | 06:09
Das ist eigentlich keine Frage für die Rentenversicherung. Aber die Krankenkasse darf das.
ThomasRam 08.10.2024 | 06:20
Mal davon abgesehen, daß dies keine Frage zur gesetzlichen Rentenversicherung ist ... Wenn Sie freiwillig krankenversichert sind, gelten alle zu fast alle Einkommen als anrechenbare Einkommen. z.B. https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/inform… https://schlemann.com/muss-ich-von-meiner-berufsunfaehigkeitsren… Eventuell könnten Sie einen (Mini)job mit Pflichtversicherung ausüben, damit der KV-Beitrag entfällt. Fragen Sie bei der Krankenkasse nach.
Du meine Güteam 08.10.2024 | 06:23
Falsches Forum. Hier geht es um die gesetzliche RENTENversicherung, nicht die Krankenversicherung.
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