Hallo Marlies,
wie in den bisherigen Beiträgen schon deutlich wurde, wird eine private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht auf eine Erwerbsminderungsrente angerechnet. Ebenso erfolgt auch keine Anrechnung von Arbeitsentgelt, welches die maßgebenden Hinzuverdienstgrenzen nicht überschreitet.