Grundsätzlich entscheidet über eine Krankenversicherung(spflicht) die Krankenkasse selbst.
Da sie von einer Krankenversicherung bei einer deutschen Krankenkasse sprechen, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihre zuständige deutsche Krankenkasse zu wenden. Der Rentenversicherungsträger
setzt die Entscheidung des Krankenversicherers dann bei Ihrer Rente (Krankenversicherung der Rentner) nur um.