Hallo "Coesfeld00"!
Bei Beantragung der Rente prüft Ihre zuständige gesetzliche Krankenkasse, ob Sie die Voraussetzungen in der Krankenversicherung der Rentner erfüllen. Wenn Sie schon seit Jahren privat krankenversichert sind, dürften Sie voraussichtlich dort nicht pflichtversichert sein, so dass dann der Rentenversicherungsträger prüft, ob Sie einen Anspruch auf Zahlung eines Beitragszuschusses haben. Auch bei kleineren Renten kann also ein Anspruch auf Zahlung eines Beitragszuschusses bestehen. Aber - wie bereits ausgeführt - wir warten vorher immer die Entscheidung ihrer Krankenkasse ab. Falls Sie schon jetzt konkretere Infos haben wollen, wenden Sie sich an Ihre letzte gesetzliche Krankenkasse.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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