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Experten-Antwort

Private Rente und Hartz Bezug

von Hanna12.06.2020 | 21:03
81 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, ich habe seit 23 Jahren eine private Rentenversicherung laufen, die 1 Jahr vor der Regelaltersrente entweder als Kapital oder monatlich gezahlt wird ( unter 40.000 Euro). Nun bin ich durch Krankheit in Hartz Bezug. Wie kann ich die private Rente retten? Bezugnehmend auf den Artikel aus 2013 "Geld verhagelt, Hartz IV". Vielen lieben Dank im voraus. Hanna

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ob eine Verschiebung der Auszahlung möglich ist und beim Bezug von Arbeitslosengeld II statthaft ist, müssten Sie mit der privaten Versicherung und dem Jobcenter abklären.

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7 Antworten

Juppam 12.06.2020 | 21:53
Wenn Sie schon im Bezug sind, haben Sie diese Rente hoffentlich angegeben. Dann müsste das JC reagieren und den Betrag anrechnen, da er über der Höchstgrenze für das Schonvermögen liegt. Sie müssten also erst von dem Geeld (abzüglich Schonvermögen) ihren Lebensunterhalt bestreiten. Sollten Sie Hartz IV erst beantragen, können Sie diese Versicherung bis zum Renteneintritt festschreiben lassen, so dass weder Verkauf noch Beleihung möglich sind
Anonymam 13.06.2020 | 00:23
Ihre Frage ist falsch am Platz, da ihre Frage nichts mit der GESETZLICHEN Rente zu tun hat. Sie müssen Ihre Frage schriftlich ans Jobcenter richten. Auch das Jobcenter hat die Pflicht, sie über ihre Rechte und Pflichten auszuklären.
Gumbaam 13.06.2020 | 15:39
In besagtem Artikel ist dargestellt, welche private Vorsorge wie geschützt ist. Im Prinzip immer dann, wenn nicht vor Rentenbeginn ein monetärer Zugriff möglich ist. Sollte dieses vorher möglich sein, kann die Verwertung verlangt werden. Es gibt aber Ausnahmen, bspw. gilt es als Härtefall, wenn der Rückkaufswert zuviel Verlust bedeuten würde oder sich das Ganze unmittelbar kurz vor Rentenbeginn abspielt. Eine andere Möglichkeit wäre, sich das Kapital auszahlen zu lassen und sofort wieder in eine neue private Vorsorge zu packen,welche erst mit Beginn der Altersrente zur Auszahlung kommt.
Gumbsam 13.06.2020 | 16:32
Aber nicht mehr im Hartz IV Bezug, da ist dieser Zug abgefahren.
Nein. Es gilt ja ein Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr bei der Altersvorsorge. Mit 40.000 Euro liegt der Fragesteller laut seinen Angaben im Limit. Laut Paragraph 12 des SGB II verbunden mit einer Weisung der BA ist es auch im Hartz IV Bezug möglich, dass ausgezahlt Kapital in eine aufgeschobene Rentenversicherung per Einmalzahlung, wieder anzulegen. Hintergrund, es laufen etliche Versicherungen vor Rentenbeginn aus, nur weil das Renteneintrittsalter erhöht wurde.
Juppam 13.06.2020 | 19:12
Für diesen Freibetrag ist es allerdings Voraussetzung, dass dieser Vertrag nicht vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung kommen darf.
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