Ob eine Verschiebung der Auszahlung möglich ist und beim Bezug von Arbeitslosengeld II statthaft ist, müssten Sie mit der privaten Versicherung und dem Jobcenter abklären.
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Ob eine Verschiebung der Auszahlung möglich ist und beim Bezug von Arbeitslosengeld II statthaft ist, müssten Sie mit der privaten Versicherung und dem Jobcenter abklären.
Eine andere Möglichkeit wäre, sich das Kapital auszahlen zu lassen und sofort wieder in eine neue private Vorsorge zu packen,welche erst mit Beginn der Altersrente zur Auszahlung kommt.Aber nicht mehr im Hartz IV Bezug, da ist dieser Zug abgefahren.
Aber nicht mehr im Hartz IV Bezug, da ist dieser Zug abgefahren.Nein. Es gilt ja ein Freibetrag von 750 Euro pro Lebensjahr bei der Altersvorsorge. Mit 40.000 Euro liegt der Fragesteller laut seinen Angaben im Limit. Laut Paragraph 12 des SGB II verbunden mit einer Weisung der BA ist es auch im Hartz IV Bezug möglich, dass ausgezahlt Kapital in eine aufgeschobene Rentenversicherung per Einmalzahlung, wieder anzulegen. Hintergrund, es laufen etliche Versicherungen vor Rentenbeginn aus, nur weil das Renteneintrittsalter erhöht wurde.
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