Hallo tina,
wir gehen davon aus, dass es sich bei ihrer Versicherung um ein Produkt der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung handelt. In der Tat hat das Landesarbeitsgericht München ein Urteil mit weit reichender Bedeutung zur betrieblichen Altersvorsorge gefällt. Dem Urteil zu Folge muss der Arbeitgeber Verluste gegebenenfalls ausgleichen. Das Urteil ist nach Angaben der Stiftung Warentest noch nicht rechtskräftig.
Wir verweisen diesbezüglich auf die Internetseite der Stiftung Warentest www.test.de .
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Wir geben weder zu privaten noch betrieblichen Versicherungen konkrete Stellungnahmen ab.