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private Rentenversicherung

von tina26.08.2007 | 14:30
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2 Antworten

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Schönen Sonntagnachmittag, im März 2003 schloss ich einen Vertrag über eine private Altersvorsorge ab. Der Vertrag beinhaltete, dass ich pro Monat auf 200,00 € brutto verzichte. Per 30.04.2005 wurde ich arbeitslos und der Vertrag ruhte. Zu einem späteren Zeitpunkt wollte ich diesen Vertrag "wieder aufleben" lassen. Das von dieser Versicherung aber bestimmte Termine nicht eingehalten wurden, ging es nicht! Der angebotene Auszahlbetrag war für mein Verständnis mehr als lächerlich. Ich ließ es erst mal wie es war. Nun las ich in der FTD einen Artikel, dass der ehemalie Arbeitergeber - unter dem dieser Vertrag abgeschlossen wurde - verpflichtet sei, für Rückzahlung aufzukommen. Stimmt das und wenn ja, was muss ich dafür tun. Gibt es für diesenFall evtl einen "Fahrplan" - ich könnte mir ja vorstellen, dass auf einfaches Anfragen keiner reagiert. Experten - ich bitte Sie um Hilfe. Vielen Dank und freundliche Grüße Tina

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo tina,

wir gehen davon aus, dass es sich bei ihrer Versicherung um ein Produkt der betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung handelt. In der Tat hat das Landesarbeitsgericht München ein Urteil mit weit reichender Bedeutung zur betrieblichen Altersvorsorge gefällt. Dem Urteil zu Folge muss der Arbeitgeber Verluste gegebenenfalls ausgleichen. Das Urteil ist nach Angaben der Stiftung Warentest noch nicht rechtskräftig.

Wir verweisen diesbezüglich auf die Internetseite der Stiftung Warentest www.test.de .

Unter Themen / Versicherung + Vorsorge / Meldungen können Sie Informationen und Tipps einsehen.

Wir geben weder zu privaten noch betrieblichen Versicherungen konkrete Stellungnahmen ab.

1 Antworten

tinaam 18.09.2007 | 17:50
Schönen guten Abend, im März 2003 schloss ich einen Vertrag über eine private Altersvorsorge ab. Der Vertrag beinhaltete, dass ich pro Monat auf 200,00 € brutto verzichte. Per 30.04.2005 wurde ich arbeitslos und der Vertrag ruhte. Zu einem späteren Zeitpunkt wollte ich diesen Vertrag "wieder aufleben" lassen. Das von dieser Versicherung aber bestimmte Termine nicht eingehalten wurden, ging es nicht! Der angebotene Auszahlbetrag war für mein Verständnis mehr als lächerlich. Ich ließ es erst mal wie es war. Nun las ich in der FTD einen Artikel, dass der ehemalie Arbeitergeber - unter dem dieser Vertrag abgeschlossen wurde - verpflichtet sei, für Rückzahlung aufzukommen. Stimmt das und wenn ja, was muss ich dafür tun. Gibt es für diesenFall evtl einen "Fahrplan" - ich könnte mir ja vorstellen, dass auf einfaches Anfragen keiner reagiert. Experten - ich bitte Sie um Hilfe. Vielen Dank und freundliche Grüße Tina
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