Hallo Tommi 1505,
wie von "gut überlegen" bereits zutreffend dargestellt, wird der monatliche (Brutto-) Betrag Ihrer privaten Rente zunächst um einen Pauschalabzug von 12,7% gekürzt und der verbleibende Betrag Ihrem sonstigen zu berücksichtigen Einkommen bei der Einkommensanrechnung hinzugerechnet. Vom anzurechnenden Gesamteinkommen wird dann der Freibetrag abgezogen, vom verbleibenden Betrag werden dann 40% auf die Witwerrente angerechnet.
Weitere Erläuterungen zur Einkommensanrechnung finden Sie in der Broschüre zur Hinterbliebenenrente:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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