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Experten-Antwort

Private Rentenversicherung - Anrechnung auf Hinterbliebenenrente?

von Tommi 150504.05.2024 | 14:30
268 Ansichten
2 Antworten
Hallo, beziehe seit diesem Jahr eine Hinterbliebenenrente nach neuem Recht. 2025 wird meine private Rentenversicherung fällig, in die ich schon seit 1997 einbezahle. Ich bevorzuge hier eine monatliche Rente und keine Auszahlung. Frage: Mir ist schon klar, dass diese wohl zumindest teilweise auf meine Witwerrente angerechnet wird, aber was wird hier genau angerechnet? Die gesamte monatliche private Zusatzrente unter Berücksichtigung des Freibetrages? oder sind hier nur die erzielten Zusatzgewinne/Sparzinsen relevant und die selbst eingezahlten Beträge bleiben frei? Gruß Tommi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.05.2024 | 09:27

Hallo Tommi 1505,

 

wie von "gut überlegen" bereits zutreffend dargestellt, wird der monatliche (Brutto-) Betrag Ihrer privaten Rente zunächst um einen Pauschalabzug von 12,7% gekürzt und der verbleibende Betrag Ihrem sonstigen zu berücksichtigen Einkommen bei der Einkommensanrechnung hinzugerechnet. Vom anzurechnenden Gesamteinkommen wird dann der Freibetrag abgezogen, vom verbleibenden Betrag werden dann 40% auf die Witwerrente angerechnet.

Weitere Erläuterungen zur Einkommensanrechnung finden Sie in der Broschüre zur Hinterbliebenenrente:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/hinterbliebenenrente_hilfe_in_schweren_zeiten.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

1 Antworten

gut überlegenam 04.05.2024 | 15:32
Die private Rente wird zunächst um 12,7 % gekürzt, bevor sie mit dem Freibetrag verglichen wird. Hier können Sie ab Seite 29 auch noch einmal selbst nachlesen, was und mit welchen pauschalen Vorwegabzügen bei der Hinterbliebenenrente berücksichtigt wird: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Dieses Tabellenwerk erscheint halbjährlich (jeweils zum 01.01. und zum 01.07.) mit den aktuellsten Zahlen Wenn die Rente dann fällig wird, übersenden Sie bitte zeitnah den entsprechenden Rentenbescheid an die zuständige DRV. Das können Sie auch online erledigen https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se…
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