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Experten-Antwort

private Rentenversicherung als Nachweis über angemessene Altersvorsorge

von Oleg14.11.2024 | 09:37
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Um in Deutschland arbeiten zu können, muss ich einen Nachweis über eine angemessene Altersvorsorge erbringen. Leider finde ich keine Informationen, wo und wie ich diese abschließen kann. Muss das in Deutschland passieren oder kann ich das auch in der Ukraine machen und wie hoch muss hier die zugesagte Rente sein? Ich bin aktuell 50 Jahre alt. Das geforderte Bruttoeinkommen um die Versicherung nicht abschließen zu müssen, erreiche ich nicht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Oleg,

 

Ihre Fragestellung ist relativ komplex und kann daher möglicherweise hier nicht abschließend behandelt werden.

 

Für Sie als 50- jähriger ukrainischer Staatsbürger gelten im Falle einer Arbeitsaufnahme in Deutschland grundsätzlich die allgemeinen Regelungen zur Erwerbstätigkeit in Deutschland. Aus Ihrer Fragestellung schließen wir, dass Sie ukrainischer Staatsbürger sind.

 

Um in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie entweder ein bestimmtes Mindesteinkommen nachweisen oder eine angemessene Altersvorsorge abschließen. Geregelt sind diese Vorgaben unter anderem im Aufenthaltsgesetz (AufenthG), im Sozialgesetzbuch (SGB), im Betriebsrentenstärkungsgesetz ( BRSG) und im Nachweisgesetz ( NachwG).

 

Hier sind die Details :

 

1. Mindesteinkommen :

 

Ihr Arbeitsvertrag muss ein Gehalt garantieren, das mindestens 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung entspricht. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei etwa 48180 Euro.

 

2. Altersvorsorge :

 

Sie können auch eine angemessene Altersvorsorge nachweisen. Diese Altersvorsorge muss in Deutschland nachgewiesen werden, da 

sie den deutschen Standards entsprechen muss. Es ist ratsam sich hierzu von der Verbraucherzentrale oder auch von Versicherungsgesellschaften, oder Banken, die auch Altersvorsorgeprodukte anbieten, beraten zu lassen. Sie können sich aber auch an eine Beratungsstelle für Migranten oder die Ausländerbehörde wenden, um spezifische Informationen zu Ihrer Situation und Unterstützung zu erhalten.

 

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit zum Thema Altersvorsorge einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren.

 

Wichtig ist in Ihrem Falle auch, dass Sie alle erforderlichen Dokumente, wie Ihren Arbeitsvertrag und Nachweise über Ihre Altersvorsorge sorgfältig sammeln und aufbewahren und zu den Beratungsterminen mitbringen.

 

Wir hoffen Ihnen erst einmal mit diesen Hinweisen weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

M. B.am 14.11.2024 | 10:17
aus der Seite des Auswärtigen Amtes für Fachkräfte die das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben Ja. Hierfür müssen aber besondere Bedingungen erfüllt sein. Wenn Sie keine Blaue Karte EU erhalten können und Ihr Jahresbruttogehalt unterhalb einer bestimmten Summe (unterhalb von 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung) liegen wird, müssen Sie zusätzlich nachweisen, dass Sie bereits über eine angemessene Altersversorgung verfügen. Dafür kommen bereits vorhanden Ansprüche in einer gesetzlichen Rentenversicherung Ihres Herkunftslandes oder anderer Länder, bereits vorhandene Ansprüche aus privaten Renten- oder Lebensversicherungen oder auch Immobilien bzw. sonstiges Vermögen in Betracht. Auskunft dazu, ob Sie derartige Nachweise bringen müssen, erhalten Sie im konkreten Fall bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der für Ihren Visumantrag zuständigen Auslandsvertretung. aus der Seite der Stadt Frankfurt betrifft Freiberufler Sollten Sie das 45. Lebensjahr bereits beendet haben muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Die Altersversorgung ist angemessen, wenn sie vergleichbar ist mit einer in Deutschland lebenden Person vergleichbaren Alters. Berücksichtigt werden kann: – das Vermögen des Antragstellers in jeglicher Form, – die im Aus- oder Inland bereits erworbenen Rentenanwartschaften, – das Betriebsvermögen und die Investitionssumme. Ich gehe also mal davon aus, dass es Ihnen nichts nützt, wenn Sie eine private Rentenversicherung jetzt erst abschließen.
AfAam 14.11.2024 | 11:05
Private Altersvorsorge ist nur im Rahmen eines individuellen Termins zur allgemeinen Altersvorsorge ein Thema der gesetzlichen Rentenversicherung und wenn überhaupt nur ein Randthema dieses Forums. Wenden Sie sich in Ihrem speziellen Fall an die AfA.
Olegam 14.11.2024 | 11:09
Zitat von M. B. anzeigenausblenden
M. B. schrieb

aus der Seite des Auswärtigen Amtes für Fachkräfte die das 45. Lebensjahr bereits vollendet haben

Ja. Hierfür müssen aber besondere Bedingungen erfüllt sein. Wenn Sie keine Blaue Karte EU erhalten können und Ihr Jahresbruttogehalt unterhalb einer bestimmten Summe (unterhalb von 55% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung) liegen wird, müssen Sie zusätzlich nachweisen, dass Sie bereits über eine angemessene Altersversorgung verfügen. Dafür kommen bereits vorhanden Ansprüche in einer gesetzlichen Rentenversicherung Ihres Herkunftslandes oder anderer Länder, bereits vorhandene Ansprüche aus privaten Renten- oder Lebensversicherungen oder auch Immobilien bzw. sonstiges Vermögen in Betracht. Auskunft dazu, ob Sie derartige Nachweise bringen müssen, erhalten Sie im konkreten Fall bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der für Ihren Visumantrag zuständigen Auslandsvertretung.

aus der Seite der Stadt Frankfurt betrifft Freiberufler

Sollten Sie das 45. Lebensjahr bereits beendet haben muss eine angemessene Altersvorsorge nachgewiesen werden. Die Altersversorgung ist angemessen, wenn sie vergleichbar ist mit einer in Deutschland lebenden Person vergleichbaren Alters. Berücksichtigt werden kann:

– das Vermögen des Antragstellers in jeglicher Form,

– die im Aus- oder Inland bereits erworbenen Rentenanwartschaften,

– das Betriebsvermögen und die Investitionssumme.

Ich gehe also mal davon aus, dass es Ihnen nichts nützt, wenn Sie eine private Rentenversicherung jetzt erst abschließen.

Vielen Dank, aber ich konnte bereits klären, dass es Gültigkeit findet, "auch wenn diese erst für die Beantragung des Visums bzw. Aufenthaltstitels abgeschlossen werden". Ich weiß nur eben nicht, wo ich das abschließen kann.
AfAam 14.11.2024 | 11:24
AfA = Agentur für Arbeit. Dort wird doch der Nachweis von Ihnen gefordert. Dann muss man Ihnen dort auch erklären, wie der auszusehen hat, bzw. was dieser beinhalten soll.
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