Hallo Entrümpler,
ob und in welcher Höhe Ihre privaten Veräußerungsgeschäfte über das Internet als Hinzuverdienst gewertet werden, hängt allein davon ab, wie sie steuerlich bewertet werden. Werden die Einkünfte aus den Verkäufen durch das Finanzamt nicht als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit eingestuft, werden sie auch nicht als Hinzuverdienst berücksichtigt.
Ansonsten gilt auch hier: Solange Sie einen Gewinn von unter 450 Euro mtl. bzw. 5400 Euro jährlich erwirtschaften, hat dies keine Auswirkungen auf Ihre Rente.