Auf die eigene Rente wird die private Vorsorge nicht angerechnet. Bei der Hinterbliebenenrente wird Einkommen, das über dem Freibetrag, der das 26,4-fache des aktuellen Rentenwertes beträgt zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet. Der Freibetrag beträgt zur Zeit 701,18 Euro.