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Experten-Antwort

Privater Rentensparvertrag

von Barbara14.11.2019 | 17:09
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3 Antworten

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe einen privaten Rentensparvertrag,der 2020 in einer Summe ausbezahlt wird. Muß ich von der ausgezahlten Summe Sozialabgaben an die Krankenversicherung und Pflegeversicherung bezahlen? Die Summe ist ca 30000 Euro.Gehen davon auch noch Steuern ab?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Barbara,

bei einer privaten Rentenversicherung, die aus dem bereits versteuerten Netto angespart wurde, werden keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.

Handelt es sich hingegen um einen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung), werden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig, sofern Sie gesetzlich krankenversichert sind. Bei einer Kapitalauszahlung teilt die Krankenkasse den Auszahlbetrag fiktiv auf 120 Monate auf und verlangt für die 10 Jahre den vollen Beitragssatz (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) ca. 18% nach aktueller Gesetzeslage. Die Berechnung entnehmen Sie dem Kommentar von W°lfgang.

Allerdings könnte es hier eine Änderung geben. Im Beschluss vom 10.11.2019 des Koalitionsausschusses steht, dass die geltende Freigrenze für Versorgungsbezüge in Höhe von 155,75 Euro monatlich (gemäß § 226 SGB V ein Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße) wie bisher in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt werden soll.

Dies ist aktuell noch keine Gesetzesgrundlage. Ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zu einem Gesetzesentwurf ist abzuwarten.

Für steuerrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Anbieter des Sparvertrags, Ihren Steuerberater, Ihr zuständiges Finanzamt oder einen Lohnsteuerhilfeverein.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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2 Antworten

Berateram 14.11.2019 | 17:48
Wenn es sich einen Vertrag handelt, den Sie privat angespart haben, zahlen Sie kein Sozialversicherungsbeiträge. Bezüglich der Steuerpflicht berät Sie Ihr Finanzamt, ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein.
W°lfgangam 14.11.2019 | 19:41
Hallo Barbara, könnte ein rentenbasierender 'Altersvorsorgevertrag' mit wahlweiser Kapitalauszahlung - statt mtl. Auszahlung - sein. In dem Fall müssen Sie für 10 Jahre KV/PV-Beiträge zahlen, auf den 120. Teil der Kapitalauszahlung. = 250 EUR, davon aktuell rd. 18 % (45 EUR mtl.) für die nächsten 10 Jahre. Genaueres erfahren Sie bei Ihrem Anbieter, wie auch bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Gruß w.
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