Hallo Lola,
auch ausländische Sozialleistungen können als Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet werden, sofern sie im Herkunftsland sozialversicherungspflichtig sind. Beim privaten Krankentagegeld wird davon ausgegangen, dass es nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt, daher erfolgt seit 1.1.2023 keine Anrechnung auf die EM-Rente.
viele Grüße vom Expertenteam
In der Schweiz wird die iv Rente von dem Krankentagegeld abgezogen und man bekommt den Restbetrag
Die Krankentagegeld zählt maximal 2 Jahre.
Hallo, Sie könnten oder sollten sich primär mit den Versicherungsbedingungen der privaten Krankentagegeldzusatzversicherung befassen!
Diese stellen typischerweise jede Zahlung ein, sobald eine volle staatliche Rente bezogen werden kann. Hierbei ist unbeachtlich, ob es sich um Renten aus der Schweiz, oder Deutschland oder sonst woher im europäischen Wirtschaftsraum, handelt.
Ich rate Ihnen, mit "offenen Karten zu spielen".
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