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Experten-Antwort

Privates krankentagegeld

von Lola31.07.2024 | 16:12
255 Ansichten
8 Antworten
Ich erhalte Privates Krankentagegeld aus der Schweiz und nun rückwirkend volle Erwerbsminderungsrente aus Deutschland. Frage zählt das private Krankentagegeld als hinzuverdienst ab jetzt?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.08.2024 | 17:04

Hallo Lola,

 

auch ausländische Sozialleistungen können als Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet werden, sofern sie im Herkunftsland sozialversicherungspflichtig sind. Beim privaten Krankentagegeld wird davon ausgegangen, dass es nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt, daher erfolgt seit 1.1.2023 keine Anrechnung auf die EM-Rente.

 

viele Grüße vom Expertenteam

7 Antworten

Frankam 31.07.2024 | 17:17
Nur wenn Du es jemandem erzählst.
Du meine Güteam 31.07.2024 | 17:25
Ja selbstverständlich.
am 31.07.2024 | 19:39
Du meine Güte schrieb

Ja selbstverständlich.

Nein, selbstverständlich nicht.
Lolaam 31.07.2024 | 19:55
In der Schweiz wird die iv Rente von dem Krankentagegeld abgezogen und man bekommt den Restbetrag Die Krankentagegeld zählt maximal 2 Jahre.
Schadeam 31.07.2024 | 21:22
Lola schrieb

In der Schweiz wird die iv Rente von dem Krankentagegeld abgezogen und man bekommt den Restbetrag

Die Krankentagegeld zählt maximal 2 Jahre.

…und in diesen 2 Jahren bekommen Sie 80-100% Ihres Lohnes. Erwarten Sie da wirklich zusätzlich die Em Rente ungekürzt zu erhalten? Beim Lohn der garantiert bei mindestens 4000sFR liegt (sofern voll beschäftigt).
Claus Mülleram 01.08.2024 | 12:06
Hallo, Sie könnten oder sollten sich primär mit den Versicherungsbedingungen der privaten Krankentagegeldzusatzversicherung befassen! Diese stellen typischerweise jede Zahlung ein, sobald eine volle staatliche Rente bezogen werden kann. Hierbei ist unbeachtlich, ob es sich um Renten aus der Schweiz, oder Deutschland oder sonst woher im europäischen Wirtschaftsraum, handelt. Ich rate Ihnen, mit "offenen Karten zu spielen".
Lolaam 01.08.2024 | 13:44
Claus Müller schrieb

Hallo, Sie könnten oder sollten sich primär mit den Versicherungsbedingungen der privaten Krankentagegeldzusatzversicherung befassen!

Diese stellen typischerweise jede Zahlung ein, sobald eine volle staatliche Rente bezogen werden kann. Hierbei ist unbeachtlich, ob es sich um Renten aus der Schweiz, oder Deutschland oder sonst woher im europäischen Wirtschaftsraum, handelt.

Ich rate Ihnen, mit "offenen Karten zu spielen".

Der Schweizer Krankentagegeldversicherung habe ich den Rentenbescheid weitergeleitet.sie würden mir nur die deutsche Rente vom Krankentagegeld abziehen.die Nachzahlung habe ich auch weitergeleitet.eine Anwältin der Krankentagegeldversicherung hat das ok dafür gegeben. Ich warte jetzt noch auf die iv Rente und dann wollte ich die DRV informieren.da meine Hinzuverdienstgrenze erst im September beginnt müsste ich dem DRV maximal 9 Monate erstatten für die Zeit vom Krankentagegeld.
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