Hallo Lola,
auch ausländische Sozialleistungen können als Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet werden, sofern sie im Herkunftsland sozialversicherungspflichtig sind. Beim privaten Krankentagegeld wird davon ausgegangen, dass es nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegt, daher erfolgt seit 1.1.2023 keine Anrechnung auf die EM-Rente.
viele Grüße vom Expertenteam