Krankentagegeld, das von einer privaten Krankenversicherung oder im Rahmen einer Zusatzversicherung von einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird, ist nicht als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen.
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Krankentagegeld, das von einer privaten Krankenversicherung oder im Rahmen einer Zusatzversicherung von einer gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird, ist nicht als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente zu berücksichtigen.
Es tut mir leid - aber dazu kann ich hier im Forum der gesetzlichen Rentenversicherung leider nichts sagen. Das müsste sich eigentlich aus Ihrem Vertrag mit der privaten KV oder den Versicherungsbedingungen ergeben - ich denke nicht, dass es dazu eine gesetzliche Vorschrift gibt.
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