Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Probeberechnung ohne Grundrentenzuschlagsermittlung

von Bruno13.04.2023 | 20:03
125 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich hatte hier gelesen, dass man mit dem Antrag einer Probeberechnung zur Altersrente auch die Überprüfung zum Grundrentenzuschlag erhält. Ich habe heute die angeforderte Rentenauskunft mit allen Berechnungen erhalten. Nur die Berechnung der Grundrente fehlt. Dies ist angeblich erst beim Rentenantrag zu prüfen. Meiner Meinung nach ist es jedoch möglich auch 2 Jahre vor dem Rentenantrag (bereits 36 Jahre Grundrentenzeiten verbucht) diesen Zuschlag zu ermitteln. WILL man sich die Arbeit nur nicht machen oder ist die Software der Probeberechnung nicht soweit? Schöne Grüße Bruno

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bruno,

im Rahmen der Beratungen zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, weiteren Beitragszahlungen, etc. informiert die Deutsche Rentenversicherung nicht zu diesbezüglichen Auswirkungen auf einen eventuellen Grundrentenzuschlag.

Eine Erstellung einer hypothetischen Rentenauskunft ist daher nicht möglich.

Die Rentenversicherungsträger weisen lediglich darauf hin, dass aufgrund der Komplexität sämtlicher zu berücksichtigender Faktoren (Entgeltpunkte-Durchschnitt, Auswirkungen der Vergleichsberechnung, der Einkommensanrechnung oder in anderen Rechtsgebieten, etc.) eine Auswirkung im Voraus nicht geprüft werden kann.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Schadeam 13.04.2023 | 22:16
1) es gibt keine Verpflichtung dies im Vorfeld zu berechnen. 2) was würde es nützen, da im Vorfeld das Steuerliche Einkommen nicht bekannt ist? 3) in 2 Jahren kann theoretisch alles ganz anders sein.
Berateram 13.04.2023 | 23:29
Es gibt eine eindeutige Anweisung der Sachbearbeitung, dass aufgrund der Komplexität der Grundrentenberechnung vor Rentenbeginn keine fiktiven Berechnungen erfolgen (können).
Ludwigam 14.04.2023 | 08:07
Gibt es denn keine Aussage über die erreichten Grundrentenmonate ? D.h. ob die Mindestens 33 Jahre oder besser die 35 Jahre erreicht werden können.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026