Guten Tag,
bei einer Umstellung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine Altersrente (Rente wegen langjähriger Versicherung) darf sich der Zahlbetrag nicht verringern (§ 88 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch -SGB VI). Es greift hier der sogenannte "Bestandsschutz", sofern die Renten nahtlos ineinander übergehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Rentenversicherung Bund
Ja eigentlich können Sie der Sachbearbeitung den Aufwand für 1 oder 2 Probeberechnungen sparen.
Der Kollege/in wird es Ihnen danken, denn am Zahlbetrag wird sich so oder so wohl nichts ändern.
Endlich mal jemand der "Bürokratie" im Blick hat.
Ja eigentlich können Sie der Sachbearbeitung den Aufwand für 1 oder 2 Probeberechnungen sparen.
Der Kollege/in wird es Ihnen danken, denn am Zahlbetrag wird sich so oder so wohl nichts ändern.
Endlich mal jemand der "Bürokratie" im Blick hat.
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