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Experten-Antwort

Probleme mit eAntrag EMR Verlängerung!

von Helga 16.01.2023 | 17:04
795 Ansichten
15 Antworten
Guten Tag. Eigentlich soll ja der eAntrag zur EMR rentenverlãngerung einfach und schnell zu bewältigen sein. Pustekuchen! Meine Daten habe ich ins online Formular eingegeben. Kein Problem. Auch die Attest der Fachärzte als PDF angehängt. Aber das Formular für meinen Hausarzt muß ich ausdrucken und den Hausarzt geben. Doch dieser sagt "Ich bekomme dieses Formular eigentlich direkt vom Rententräger. Darf nur dieses ausfüllen. Kein anderes". Also nicht das blanko, welche im eAntrag als PDF runterladen ist! Was nun? Warten, bis Hausarzt sein Formular erhält, und dann mit meinem Antrag eingescannt einreichen? Oder doch mein Antrag für den Hausarzt vom eAntrag dem Hausarzt geben? Alles wieder mal sehr verwirrend...

3 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 17.01.2023 | 08:27

Guten Morgen Helga,

wie bereits von den anderen Usern geschildert, dürfte Ihr Arzt das Formular schon ausfüllen. Sie können auch über die Formularsuche auf der DRV-Seite die Formulare S0051 und S0050 herunterladen uns ausdrucken, dann hat Ihr Arzt die Möglichkeit, das Honorar für den Befundbericht zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass Sie im S0050 Ihren zuständigen RV-Träger auswählen! Ansonsten stellen Sie Ihren Verlängerungsantrag ohne die Anlage, geben Sie Ihren Arzt mit Anschrift an und bitten Sie Ihren RV-Träger den Arzt nochmal wegen des Befundberichts direkt anzuschreiben.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 17.01.2023 | 13:58

Hallo Helga,

im Formular S0050 ist oben rechts im Adressfeld der für Sie zuständige Rentenversicherungsträger per Dropout-Menü auszuwählen.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/S0050.html

Die Eintragung des zuständigen Trägers ist notwendig, damit das Formular direkt beim bearbeitenden Rentenversicherungsträger eingeht und somit eine zeitnahe Erstattung der Vergütung an den Arzt erfolgen kann. Sofern Sie neben dem Formular S0051 auch das Formular S0050 zusammen mit dem eAntrag einreichen, erübrigt sich die Problematik.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Experten-Antwortam 17.01.2023 | 13:17

Hallo Helga,

das steht Ihnen grundsätzlich frei. Gerne können Sie können die Formulare zusammen mit Ihrem eAntrag einreichen.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

12 Antworten

Fliederam 16.01.2023 | 19:19
Zunächst einmal können Sie den Antrag auch ohne den Befundbericht online absenden. Unterlagen können immer nachgereicht werden (postalisch, eingescannt als Mail oder ganz old school per Fax). Ihr Arzt kann das heruntergeladene Formular getrost ausfüllen, aber wenn er sich ganz quer stellt müssen Sie leider abwarten, bis dies von der DRV angefordert wird. Den Antrag sollten Sie jedenfalls unabhängig davon bereits einreichen.
W°lfgangam 16.01.2023 | 19:25
Hallo Helga, hier geht es nur ums Geld ...für den Hausarzt. Auf Anforderung durch die DRV erhält er einen kleinen Gutachterbetrag - hingegen wäre Ihr vorgelegter Gutachtervordruck (gleicher Inhalt) eine privat abzurechnende Leistung für den Arzt, die SIE bezahlen müssten ...sollten so um 40/50 € (?) sein. > "Aber das Formular für meinen Hausarzt muß ich ausdrucken (Anm w.: via'eAntrag') und den Hausarzt geben." MÜSSEN müssen Sie das nicht - Sie DÜRFEN es ;-) Warten Sie dazu die Anforderung der DRV an Sie ab/dann Weitergabe an Arzt, oder unmittelbar an Ihren Hausarzt ab ...sofern die DRV von Ihrem Hausarzt überhaupt ein Gutachten im Weiterbewilligungsverfahren benötigt. Gruß w.
KSCam 16.01.2023 | 19:30
Auch ich denke dass der liebe Arzt um sein Honorar fürchtet, wenn er nicht wartet bis die DRV ihm was zuschickt. Dann kann er vielleicht nicht 18,45€ abrechnen.....aber ausfüllen dürfen, täte er das schon.
Helga am 17.01.2023 | 13:02
Vielen Dank. Dann lasse ich den Antrag s0050 und s0051 vom Hausarzt ausfüllen, und hänge diese an meinen eAntrag an? Oder soll mein Hausrat diese Formulare selbst zur drv senden? Vielen Dank
Helga am 17.01.2023 | 13:26
Was meinen Sie damit? Es gibt doch nur das eine drv s0051 Formular, wo ich meine versicherten Nummer eintrage! Wo gibt man den zuständigen RV Träger ein? Vielen Dank
Feierabendam 17.01.2023 | 13:45
Wenn Sie das Formular herunterladen ist rechts über dem fett gedruckten R0050 ein kleiner schwarzer Punkt mit weissem Pfeil. Den klicken Sie an und wählen den zuständigen Träger aus.
Abschlägeam 17.01.2023 | 13:51
schauen Sie mal hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… und sonst lassen Sie es einfach bleiben :-) Fügen Sie Ihrem Verlängerungsantrag zunächst alle ärztlichen Unterlagen bei, die seit dem letzten Antrag neu hinzugekommen sind (Patientenakte beim zuständigen Arzt ausdrucken lassen, haben Sie Anspruch drauf, kann aber Kopierkosten verursachen) und befreien Sie die entsprechenden Ärzte von der Schweigepflicht. Wenn dann trotzdem noch der Formular-Befund benötigt wird, kümmert sich die DRV selbst darum. Hilfreicher könnte sein, dass Sie das freiwillige Formular R0215 'Selbsteinschätzungsbogen' ausfüllen https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Hier können Sie mit eigenen Worten beschreiben, wie die gesundheitlichen Einschränkungen Sie tatsächlich belasten, das kann u.U. für das Gutachterteam aussagekräftiger sein, als wenn Ihr Arzt nur ankreuzt 'kann stehen ja, bücken nein, sitzen nur manchmal' Viel Erfolg und alles Gute!
Helga am 18.01.2023 | 13:09
Vielen Dank für die Infos. Ich würde meinen Verlängerungsantrag also online Ende Januar ansenden. Befristung läuft Ende Juni aus. Also genügend Zeit. Bisher wurde diese Arbeitsmarktrente schon 3x je 3 Jahre verlängert. Bin jetzt 52. Ich schreibe in Antrag, dass diese verlängerung auch auf Prüfung einer unbefristeten normalen vollen EMR wünsche. Vielleicht bringt das ja was.
Abschlägeam 18.01.2023 | 15:27
Helga schrieb

Vielen Dank für die Infos.

Ich würde meinen Verlängerungsantrag also online Ende Januar ansenden. Befristung läuft Ende Juni aus. Also genügend Zeit.

Bisher wurde diese Arbeitsmarktrente schon 3x je 3 Jahre verlängert. Bin jetzt 52. Ich schreibe in Antrag, dass diese verlängerung auch auf Prüfung einer unbefristeten normalen vollen EMR wünsche. Vielleicht bringt das ja was.

Hallo Helga, bei einer 'Arbeitsmarktrente' haben Sie aus gesundheitlichen Gründen einen Anspruch auf eine 'halbe EM-Rente' und bekommen diese aber 'aufgrund der Lage auf dem Arbeitsmarkt' als volle EM-Rente ausbezahlt. Diese Rente wird immer nur befristet bewilligt (Arbeitsmarkt kann sich ändern...). Die 3x3 Jahre, die bei einer vollen EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen dann zu einer Entfristung führen könnten, gelten hier NICHT. Sie dürfen aber selbstverständlich Ihren Verlängerungsantrag auch mit Hinblick auf 'volle Rente aus gesundheitlichen Gründen' stellen, sollten dann aber auch ausreichend Unterlagen beifügen, die eine 'Verschlimmerung' belegen. Die Frist für 3x3 läuft dann allerdings neu. Sie sind doch aber noch jung genug, um ggfs. sich ergänzend zu Ihrer halben EM-Rente (die gesundheitlich begründet ist), evtl. durch Umschulungsmaßnahmen (LTA) wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu lassen. Was aber, wenn Sie nun eine volle EM-Rente aus gesundheitlichen Gründen beantragen, dann auch im Rahmen des Antragsverfahrens wohl mit geprüft werden wird. Zur Vorabinformation 'berufliche Rehabilitation' finden Sie hier etwas 'Lesestoff': https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Alles Gute!
Renteam 24.01.2023 | 15:39
Da haben wir doch das Problem. Bei einer sogenannten Arbeitsmarktrente wird zu 90% gar kein Befundbericht benötigt. Falls ein Befundbericht benötigt wird, wird die DRV sich bei Ihnen melden und den anfordern.
Pusteblume304 am 02.02.2023 | 22:06
Hallo, ich habe mir die Unterlagen (Befundberichte+ Honorar) ausgedruckt und sie meinen 3 Ärzten HA und Fachärzte ausfüllen lassen(Anfang Januar).2 der Ärzte haben es direkt zur DRV geschickt. Ich habe mein Antrag + ein Arztbericht am 18.Januar23 bei der DRV abgegeben und gestern habe ich den Bescheid (26.1) erhalten das meine Rente für 2,5 Jahre weiterhin bekommen. Manchmal kann es auch ganz schnell gehen.
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