Hallo Alex,
es ist nun mal so, dass für die Weitergewährung Ihrer Rente ein neuer Antrag gestellt werden muss, auch wenn „gerade mal ein Jahr“ vergangen ist. Entscheidend ist das Datum des Wegfalls der Rente. Ihr Sachbearbeiter ist jedoch für die Bearbeitung Ihres Antrages darauf angewiesen, dass Sie die Fragen beantworten.
Am besten nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger auf und vereinbaren einen telefonischen Beratungstermin. Im Termin wird Ihnen bei der Beantwortung der Fragen geholfen.
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