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Experten-Antwort

Probleme mit Fragen zu Weitergewährung von Zeitrente

von Alex31.01.2023 | 13:36
538 Ansichten
8 Antworten
Moin Moin, nach über 1,5 Jahren Bearbeitung meiner EU-Rente und nachträgliches vorziehen des Zeitraumes des Rentenbeginns muss ich schon jetzt nach gerade mal einem Jahr den Antrag für die Weitergewährung der Zeitrente ausfüllen nur die Fragen verwirren mich irgendwie. Mir hat man mitgeteilt das ich als EU-Rentner keine AU-Bescheinigungen mehr benötige und auch nicht mehr jede Woche/Monat für eine neue AU zum Arzt muss. Nun stellt man mir in dem neuen Antrag folgende Fragen: "Sind sie zurzeit arbeitsunfähig krank - wenn ja, seit wann?" Wenn man keine AU-Bescheinigungen hat, wie soll ich dann nachweisen, das ich arbeitsunfähig krank bin?? Vor allem bin ich rechtlich überhaupt in der Lage zu entscheiden, ob ich selber arbeitsunfähig bin? Immerhin kann ich nur sagen wie ich mich fühle und ob ich Schmerzen habe. Ich bin kein Arzt der das fachlich beurteilen kann. Die nächste Frage ist nicht minder verwirrend. "Sind sie zurzeit arbeitslos und wenn ja, seit wann?" Ich bin arbeitslos seit dem mich mein letzter Arbeitgeber innerhalb der Krankheit kündigte und ich dann jahrelang krank war und fast jahrelang auf die Entscheidung meines Rentenantrags wartete und das hat sich bis heute nicht geändert. Kann man überhaupt als Rentner "arbeitslos" zählen? Ist man als Rentner arbeitslos, wenn man als Rentner nicht mehr arbeiten geht? Aus welchen Gründen auch immer? Werden alle nicht arbeitstätigen Rentner auch in den Statistiken als Arbeitslose geführt? Folgende Fragen sind auch irgendwie nicht besser... ob ich selbstständig wäre, alleine arbeite oder ob ich im eigenen Haushalt tätig bin oder im Haushalt von Angehörigen. Was wollen die mit der Frage "im eigenen Haushalt tätig bin" überhaupt wissen? Ob ich selbstständig Staub wischen kann und mir dafür selber nen Lohn zahle oder wie soll ich das verstehen? Irgendwie geben diese Fragen doch gar keinen Sinn wenn man aufgrund Krankheiten arbeitsunfähig eine EU-Rente bekommt und dann angeben muss, ob man arbeitet oder nicht und ob man arbeitslos ist oder nicht und wie lange. Kann man als EU-Rentner rechtlich gesehen zusätzlich zur EU-Rente Arbeitslosengeld und oder Krankengeld beziehen??? Das ist nämlich die letzte Frage, die für mich absolut keinen Sinn ergibt. Kann mir da jemand einen Tipp geben was man da angeben soll oder einfach die "unlogischen" Fragen komplett unbeantwortet streichen? vielen Dank für ein paar Tipps. passt auf euch auf und bleibt gesund.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.01.2023 | 14:48

Hallo Alex,

es ist nun mal so, dass für die Weitergewährung Ihrer Rente ein neuer Antrag gestellt werden muss, auch wenn „gerade mal ein Jahr“ vergangen ist. Entscheidend ist das Datum des Wegfalls der Rente. Ihr Sachbearbeiter ist jedoch für die Bearbeitung Ihres Antrages darauf angewiesen, dass Sie die Fragen beantworten.

Am besten nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Rentenversicherungsträger auf und vereinbaren einen telefonischen Beratungstermin. Im Termin wird Ihnen bei der Beantwortung der Fragen geholfen.

7 Antworten

Melli am 31.01.2023 | 14:01
Sie werden es nicht glauben, es gibt Erwerbsminderungsrenter, die gehen nebenbei arbeiten.
Alexam 31.01.2023 | 14:18
Klar glaube ich das :) wenn man nur teilweise erwerbsgemindert ist, macht das ja eigentlich auch Sinn. Bekommt man denn auch Arbeitslosengeld wenn man den Job neben der EU-Rente verlieren sollte? Ich weiß es nicht. In meinem Fall stellt sich die Frage nicht da ich eine volle EU-Rente auf Zeit erhalte und noch nicht mal in der Lage bin einen simplen 450€ Job nachzugehen auch wenn ich es wohl dürfte. Wenn ich als EU-Rentner voll erwerbsgemindert nun zu Hause sitze, nicht arbeiten kann (aus dem Grund ja die volle EU-Rente erhalte), bin ich dann nun automatisch "arbeitslos" und hätte Anspruch auf Arbeitslosengeld oder bin ich nicht arbeitslos? Was gebe ich da in dem Formular an? Wenn ich mit voller EU-Rente "zu krank" zum Arbeiten bin, ich aber keine Beschäftigung nachgehe, muss ich dennoch jede Woche beim Arzt eine AU-Bescheinigung einholen um nachzuweisen, das ich noch immer nicht arbeiten kann? Wer bekommt die Krankmeldungen dann zugeschickt?
Alexam 31.01.2023 | 15:02
Hallo Expertenteam, vielen Dank für die Antwort. Mir ist bewusst, das für die Weitergewährung ein neuer Antrag gestellt werden muss der dann wieder geprüft werden muss um ihn dann zu gewähren oder abzulehnen. Darum gehts ja nicht. Eher gehts um die Art der Fragen die ich so, wie sie mir gestellt werden, weder mit ja noch mit nein beantworten kann. Jedenfalls nicht so, wie ich diese Fragen verstehe. Leider ist mein Rentenversicherungsträger telefonisch nicht besonders gut zu erreichen. Das kann mitunter schon mal Tage dauern, bis man da jemand ans Telefon bekommt und für mich bedeutet dies wieder nur mehr Stress welche gesundheitliche Auswirkungen nach sich ziehen. Um das zu vermeiden versuchte ich ja hier ein paar Tipps zu bekommen. Nun ja scheint wohl nicht anders zu gehen. Danke schön für den Hinweis.
Winteram 31.01.2023 | 15:18
Hallo Alex Im Jahr 2008 erhielt auch ich die volle befristete EMR für 2,5 Jahre rückwirkend und noch ein gutes halbes Jahr voraus anerkannt und konnte primär mit der Bescheidzusendung schon kurz darauf den Weitergewährungsantrag ausfüllen. - Mir hat man mitgeteilt das ich als EU-Rentner keine AU-Bescheinigungen mehr benötige und auch nicht mehr jede Woche/Monat für eine neue AU zum Arzt muss.- Ich habe, trotz dem befristeten EMR-Bescheid, meine AU weiter vom Arzt attestieren lassen und sie für mich selber dokumentarisch gesammelt. Frei nach dem Motto, man weiß nie was noch kommt, während der Befristung. Nun zu Ihren Fragen. Wenn ich die Formulare auszufüllen hätte, würde ich sie sehr wahrscheinlich wie folgt beantworten: "Sind sie zurzeit arbeitsunfähig krank - wenn ja, seit wann?" EM-Rentner seit ... Datum ... "Sind sie zurzeit arbeitslos und wenn ja, seit wann?" EM-Rentner seit ... Datum ... "ob ich selbstständig wäre, alleine arbeite oder ob ich im eigenen Haushalt tätig bin oder im Haushalt von Angehörigen." EM-Rentner seit ... Datum ... ohne weitere Bezüge/Hinzuverdienst "Kann man als EU-Rentner rechtlich gesehen zusätzlich zur EU-Rente Arbeitslosengeld und oder Krankengeld beziehen???" EM-Rentner seit ... Datum ... ohne weitere Leistungsbezüge durch AfA oder KK So haben sie wahrheitsgemäß geantwortet und sollte es dazu Nachfragen geben, wird man sich melden. Legen sie alle aktuellen Befundberichte etc., die sie zur Verfügung haben, in Kopie dem Antrag bei und benennen sie ihre aktuell behandelnden Ärzte, Kliniken und Therapeuten, bzw erteilen damit eine Schweigepflichtsentbindung, so könnten sie unnötigen Zeitaufwand bzgl. umständliche Rückfragen vermeiden. ich persönlich hatte noch eine Selbsteinschätzung über meinen damaligen gesundheitlichen Zustand und die damit verbundenen Einschränkungen im Alltag verfasst und hinzugelegt. Mein Weitergewährungsantrag wurde, ohne weiteres Nachfragen, bearbeitet und letztendlich als UNBEFRISTETE EMR weiter beschieden. Von da an habe ich auch keine AU mehr beim Arzt ausstellen lassen Alles Gute und viel Erfolg
rentenhelferam 31.01.2023 | 15:22
Hallo Alex Sind Sie sicher, dass Sie den richtigen Antrag ausfüllen wollen? https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… das ist der R010, da finde ich die Fragen nach arbeitsunfähig, etc. nicht, sondern nur Fragen was hat sich seit Beginn der Zeitrente geändert, Krankenhaus, Arztberichte, etc. das ist doch alles einfach per nein zu beantworten. Oder welche Fragen verwirren Sie da ? Gruss Könnte es sein, dass Sie die Anlage R0210 vor sich liegen haben ?
Alexam 31.01.2023 | 18:15
Ich danke euch für eure guten Hinweise. War kurz davor aus den ganzen Blättern eine Flugzeug- und Schiffsflotte zu falten, alles in einen großen Karton zu packen und zurück zum Absender zu schicken. @rentenhelfer ich habe ein selbst erstellter Fragebogen von der Knappschaft mit 11 Fragen zugeschickt bekommen mit der Überschrift: Fragebogen zur Weitergewährung der Rente - woraus sich meine oben genannten Fragen auch ergeben. online konnte ich diesen nirgendwo finden. Gefolgt vom Formular R0215 (Selbsteinschätzung) wo ich ein Alltagsprotokoll angefertigt habe und das mitschicken möchte und zum Schluss kommt dann noch das Formular R0120. ich denke, ich werde es einfach so machen wie @Winter es geschrieben hat. Vielleicht die beste Antwort. Vor allem wissen sie ja eigentlich schon alles über mich. ich danke euch vielmals. was mich halt verwirrt ist, das ich als voll erwerbsunfähiger EU Rentner eine Frage nach Arbeitslosigkeit weder mit ja noch mit nein beantworten kann :))
Miffy am 31.01.2023 | 18:40
Sie sind voller EM-Rentner und nicht arbeitslos, da gibt es überhaupt nichts reinzuinterpretieren.
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