Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Probleme mit Rehaberichten/Wiedereingliederung

von Gast8109.07.2012 | 18:50
4180 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Vor 10 Monaten hatten mein Kollege und ich einen Autounfall als wir morgens beruflich dringend etwas abliefern mussten. Eigentlich sollte dies eine andere Kollegin den Nachmittag vorher schon erledigen. Dann ist sie aber zum Arzt gegangen und hat sich dann telefonisch für den Rest der Woche abgemeldet. Daher durften wir beide am nächsten morgen früh los. Zu diesem Zeitpunkt ging dies nur zu Zweit, da meist kein Parkplatz frei ist. Leider hat uns dann aber auf dem Hinweg ein anderer PKW beim Abbiegen übersehen. Seitdem streiten wir uns auch mit der BG über die Anerkennung, da wir zwar nicht den kürzesten, aber den schnellsten Weg genommen haben. Auf dem kürzesten ist immer Stau. Auch mit der Versicherung des Unfallgegners streiten wir uns im Moment rum. Aber dies ist natürlich nicht der Grund aus dem ich hier schreibe. Wir waren unabhängig voneinander der gleichen Rehaklinik zugeteilt worden. Ich hatte eine Woche vorher angefangen. Nun hieß es bei jedem von uns (und auch bei einigen anderen) in der zweiten Rehawoche, dass wir arbeitsfähig entlassen werden würden. Daher wurde dann auch ein Wiedereingliederungsplan augestellt. Allerdings hab ich ab Mitte der 2. Woche Rückschritte gemacht und konnte gar nicht mehr ohne Stützen laufen, teilweise brauchte ich auch einen Rollstuhl. Erstmal taten die Ärzte trotz mehrmaliger Beschwerden nichts. Dann bekam ich Anfang der 3.Woche einen Termin beim Chefarzt. Dieser meinte, dass es an Überbelastung und an der Dürchführung an der Therapien lag. Er stellte den Therapieplan um und wies die Therapueten nochmal an. Die letzten Tage besserte es sich etwas, doch ich wurde arbeitsunfähig entlassen. Nach der Abschlussuntersuchung wurde mir gesagt, ich bekäme meinen Bericht in 3 Wochen. Einen Kurzbrief oder so hab ich nicht mitbekommen. Das Einzige, das ich schriftlich hatte war der Wiederingliederungsplan.Mein Arzt hat am Tag nach der Entlassung telefonisch nachgefragt, was er wissen musste. Da wurde ihm auch noch mal bestätigt, dass ich arbeitsunfähig bin. Dies war ihm natürlich auch auf dem ersten Blick klar. Bei meinem Kollegen lief es ähnlich ab. Er konnte zwar ein paar Schritte ohne Stützen laufen, aber nicht viel mehr. Jetzt 8/7 Wochen nach der Reha haben wir unsere Berichte bekommen. Da stehen einige Sachen drinnen, die wirklich nicht stimmen. Unter anderem die durchgeführten Therapien, die Strecke die ohne Hilfsmittelsmittel zurückgelegt werden kann und mein Gewicht. Angeblich hab ich Übergewicht. Allerdings liegt das angegebene Aufnahme- und Entlassungsgewicht 10kg über dem das meine Frauenärztin 2 Tage vor Rehabeginn gemessen hat. Das Schlimmste für uns ist allerdings, dass in beiden Berichten steht "arbeitsfähig entlassen". Die geplante Wiedereingliederung wird gar nicht erwähnt. Das Probelm ist, dass der Bericht nicht nur an die RV sondern auch an die KV ging und diese weitere Leistungen von diesem Bericht abhängig machen wollte. Mittlerweile wollen wir beide eine Wiedereingliederung machen. Mein Arzt hat den Plan nach dem aus der Reha aufgestellt. Bei meinem Kollegen war es genauso. Dabei wurde beachtet, dass wir zwei feste Tage in der Woche frei haben und dafür alle zwei Wochen Samstags arbeiten (insgesamt 38,5 Std.). Unser Chef meint nun wir müssten 5 Tage die Woche arbeiten, weil dies bei einer Wiedereingliederung vorgegeben sei. Bei der KV konnte ich noch niemanden erreichen. Auch bei der RV war der zuständige Sachbearbeiter nicht da (Urlaub für 3 Wochen) und der Vertreter meinte nun, dass wir Probleme mit der KV wegen des Krankengeldes und der Wiedereingliederung bekommen könnten. Er sagte wir sollen uns an die Rehaklinik wenden, aber dort möchte keiner mit uns sprechen. Wir hatten auch jeder Klinik vorher mehrfach angerufen und auch schriftlich aufgefordert endlich einen Bericht zu schicken. Es hieß immer nur, der Bericht wäre unterwegs. Unsere Frage ist nun, ob wir unsere Beschwerden nicht auch direkt an die RV und die KV richten können und ob es wirklich Probleme mit dem Krankengeld und der Wiedereingliedrung geben kann. Und gibt es wirklich eine Vorschrift, dass wir 5 Tage die Woche arbeiten müssen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Sofern sich Ihre Beschwerden auf den erstellten Entlassungsbericht aus der Rehabilitationsklinik beziehen, ist es sinnvoll die Belange auch mit der Klinik selbst zu besprechen und dort vorzutragen.

Sofern Sie mit "Wiedereingliederung" eine stufenweise Wiedereingliederung gemeint haben, sind für diese und deren Kostenübernahme bestimmte gesetzliche Voraussetzungen zu erfüllen. Aus diesem Grunde ist es schwierig hier eine pauschale Auskunft zu geben. Noch problematischer kann ein Vergleich mit Kollegen sein, denn eine Kostenübernahme ist immer vom Einzelfall abhängig. Hierbei spielen "anrechenbare Vorerkrankungszeiten", tatsächlich auszuführende Tätigkeit im Betrieb, bestehende Einschränkungen usw. eine individuelle Rolle.

Eine stufenweise Wiedereingliederung wird durch einen "Stufenplan" des behandelnden Arztes befürwortet. In diesem Stufenplan macht der Arzt einen Vorschlag, in welchem zeitlichen Rahmen eine Heranführung an die Tätigkeit erfolgen soll. Natürlich sollte darauf geachtet werden, dass dieser Plan auch mit den betrieblichen Abläufen harmoniert. Es gibt somit keine gesetzliche Bestimmung, in welchem zeitlichen Rahmen eine stufenweise Wiedereingliederung erfolgen sollte.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

KSCam 09.07.2012 | 19:05
Beschweren können Sie sich sowohl bei der DRV als auch bei der Kasse - warum sollte das nicht möglich sein? Ob es was nützt ist die andere Frage. Fragen/Probleme mit dem Krankengeld müssen Sie mit der Kasse klären - das ist nicht Gegenstand dieses Forums. Eine Wiedereingliederung kommt dann zustande, wenn Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Arzt und Kostenträger sich auf die Wiedereingliederung einigen. Wer soll dazu von außen etwas sagen? Mein Tipp: Wenn Sie wirklich an der Eingliederung interessiert sind, d.h. über kurz oder lang wieder voll arbeiten wollen, sollte es m.E. doch relativ egal sein, an welchen Wochentagen die WE durchgeführt wird, oder seh ich das falsch. Man (oder besser frau) kann durch "rumzicken" auch gute Ansätze torpedieren :)
Pietam 10.07.2012 | 10:33
Was den - aus ihrer Sicht - fehlerhaften Rehaberricht anbelangt, so müssen Sie diesen direkt bei der Rehaklinik reklamieren bzw. um Richtigstellung bitten. Kopie des Schreibens natürlich zeitgleich an die RV und Kasse senden. Ob dann von der Klinik aber wirklich ein neuer geänderter Bericht erstellt wird bleibt dann abzuwarten. Ein " Anrecht " darauf haben Sien nicht. Die Ärzte dort müssen ihren Angaben ja nicht zwangsläufig folgen und können ganz anderer Meinung sein. Dann bleibe im Prinzip nur noch der Weg zu einem Rechtsanwalt um gerichtlich eine Änderung des Berichtes unter Umständen dann noch zu " erzwingen ". Ob ihnen das alles aber überhaupt etwas nützt kann man nicht sagen. Ausserdem entstehen erhebliche Kosten und das alles dauert natürlich auch sehr sehr lange. Das wird ihnen also in ihrer aktuellen Situation wo die Zeit ja massiv drängt und schnell gehandelt werden müsste leider dann alles nichts nutzen.
Pietam 10.07.2012 | 10:21
Es geht doch in dem Fall einzig und alleine darum , das der AG verlangt , das die WE die ganze Arbeitswoche kontinuierlich durchgeführt wird - also an ALLEN 5 Werktagen von Mo. bis Fr. Dies ist offensichtlich ja genau so in der WE vereinbart worden und daran hat sich der Arbeitnehmer dann auch zu halten. Natürlich kann jederzeit eine ÄNDERUNG des Wiedereingliderungsplanes erfolgen ( also eine Anpassung ), wobei aber der AG - vorher - zustimmen muss. Und nein, bei einer Wiedereingliederung gibt es keine "Vorschrift" ( von wem sollte die auch kommen ? ) , das der erkrankte und wiedereinzugliedernde Arbeitnehmer nun JEDEN Tag in der Woche beim AG aufschlagen muss. Dies kann ganz individuell je nach Einzelfall zwischen den Beteiligten Parteien vereinbart werden. Also z.b. das man Montags arbeitet, Dienstag's dann nicht, Mittwoch's wieder , Donnerstags frei und so weiter und so weiter.. Allerdings MUSS der AG natürlich damit einverstanden sein. Dies wird er z.b. dann nicht, wenn dadurch der Betriebsablauf wie es schön heisst gestört wird. oder er es aus anderen Gründen nicht will - weil er vor hat Sie demnächst eh zu kündigen . Also insofern sind Sie auf den Guten Willen und die Zustimmung ihres Chefs in der Hinsicht angewiesen. Verlangt er das Sie die Wiedereingliedeurng eben TÄGLICH stundenweise absolvieren müssen Sie dies entweder tun oder wenn Sie das nicht wollen oder aus gesundheitlichen Gründen noch nicht können , eben nicht. Dann platzt die WE bzw. wird gar nicht erst begonnen und Sie befinden sich dann weiter im Krankenstand und im Krankengeldbezug. Frage wird nur sein, wie lange die Kasse dann noch so mitspielt...
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026