Ohne Ihren Fall jetzt im Detail zu kennen, würde ich Ihnen empfehlen, bevor Sie einen teuren Rechtsanwalt beauftragen, vorab erneut telefonisch Rücksprache mit dem Rentenservice oder Ihrem Sachbearbeiter/in zu nehmen, ob die Zahlung inzwischen umgestellt wurde.
Selbstverständlich erhalten Sie die zurückgeflossenen Beträge wieder ausgezahlt.