Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Problemfall: Übergangsgeld - Ablehnung ALG 1 - Krankenhaus

von Mikosch31.01.2012 | 11:45
2174 Ansichten
0 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag an alle Forumsmitglieder! Ich brauche dringend eine Meinung zu einem etwas außergewöhnlichen Fall: Mein Freund hat schwere Arthrose. Ihm wurde eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung in eine sitzende Tätigkeit) bewiiligt und für diese Dauer Übergangsgeld gezahlt. Die Maßnahme dauerte von Oktober 2010 bis Dezember 2011. Da nach Ende der Maßnahme keine Beschäftigung zustande kam, wurde ALG 1 beantragt (Meldung zur Arbeitslosigkeit erfolgte sofort). Dieses wurde nun abgelehnt. Der Bescheid und das Schreiben der RV ist von der Arbeitsagentur unterwegs zurück zur RV, um das Anschlussübergangsgeld zu beantragen. Zwischenzeitlich wurde allerdings die Arthrose meines Freundes immer schlimmer, so dass er sich am 26.01.2012 operieren ließ. Bekam eine künstliche Hüfte. Er befindet sich derzeit im Krankenhaus und hat seit Mitte Dezember bislang kein Geld mehr erhalten. Nach dem Krankenhaus wird nahtlos eine Reha als AHB nötig sein. Telefonisch wurde meinem Freund nun mitgeteilt, dass ein Anspruch auf die Anschlussübergangsleistung durch die RV nur bis zum Krankenhausaufenthalt besteht. Wir sind gerade sehr verzweifelt, da wir zur Zeit noch nicht einmal wissen, wer derzeit die Beiträge zur Krankenversicherung trägt. Ebenso ist für uns fraglich, ob es richtig ist, dass während der Dauer der Maßnahme (Ausbildung zum Fahrlehrer - teils schulisch teils betrieblich) keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung entrichtet wurden, weshalb der Anspruch auf ALG 1 versagt wurde. Ist sichergestellt, dass die Beiträge von der Agentur für Arbeit bzw. der Rentenversicherung übernommen werden, damit wir keine Lücke im Krankenversicherungsschutz haben? Welche Schritte können wir einleiten? Krankengeld ab dem 26.01. beantragen? Oder bleibt nur ALG 2? Ich bin für jeden Ratschlag sehr dankbar!

0 Antworten

Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026