Hallo Schmitti,
einen Widerspruch können Sie nur gegen einen Bescheid erheben. Wenden Sie sich schriftlich an Ihren Rentenversicherungsträger und bitten Sie um Richtigstellung der Angaben im Antrag, die Ihrer Meinung nach falsch aufgeführt wurden. Sie können allerdings auch nochmal Kontakt mit dem Berater zur Klärung aufnehmen.