Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Hans Zimmer,
Sie haben geschrieben, dass Sie keine Reha-Maßnahme durchführen wollen/können, sondern eine Rente begehren.
In diesem Fall sollten Sie dann auch den entsprechenden Rentenantrag stellen und nicht warten, ob und wann die Rentenversicherung eine Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag vornimmt.
Auch bei einer Umdeutung sind die Antragsformulare für eine Erwerbsminderungsrente erforderlich. Diese würden Ihnen in einem solchen Fall zugesandt werden.
Dem können Sie durch eine Rentenantragstellung Ihrerseits schon zuvor kommen, was das Verfahren beschleunigen würde.
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