Da Ihnen anscheinend eine Reha bewilligt wurde, ging die DRV wohl davon aus, dass mit dieser Maßnahme eine EM-Rente abgewendet werden könnte.
Dies könnte auch erklären, dass seitens der DRV nun erst einmal nichts mehr passiert. Reha wurde nicht angetreten aber lt. vorliegenden Unterlagen anscheinend nicht derart erwerbsgemindert, dass 'automatisch' der Antrag umgewandelt werden könnte.
Der Zeitraum, in dem eine bewilligte Reha angetreten werden müsste ist zeitlich begrenzt (siehe Bescheid).
Sofern Sie (und Ihre Ärzte) also meinen, Sie seien erwerbsgemindert, müssten Sie nun einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und hier noch alle ärztlichen Befunde beifügen, die die DRV nicht bereits mit Rehantrag erhalten hatte (also die neueren).
Weisen Sie bei dem Antrag darauf hin, dass Sie bereits eine Reha beantragt hatten, damit nicht der eine oder auch der andere Antrag dann irgendwo doch 'hängenbleibt'.
Ggfs. werden Sie dann ambulant noch begutachtet, dass entscheidet sich dann im Laufe des Verfahrens, und ist also abzuwarten.
Die Krankenkasse hat rein rechtlich die Möglichkeit, Ihr Dispositionsrecht auch nachträglich noch einzuschränken. siehe hierzu:
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/a…
Und es könnten bei einer rückwirkend bewilligten EM-Rente Erstattungsansprüche gem. §§103 ff. SGB X entstehen.
https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/kranken…
Last but not least informieren Sie sich über die 'Nahtlosigkeit' gemäß $ 145 SGB II z.B. hier:
https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge…
um die Zeit nach Aussteuerung bis zu einem evtl. EM-Rentenbescheid zu überbrücken (längstens, so lange grundsätzlich ein Anspruch auf ALG I besteht > mit der Agentur für Arbeit klären).
Viel Erfolg und alles Gute!