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Experten-Antwort

Prozedere dauerhafte Reha-Unfähigkeit

von Hans Zimmer09.08.2023 | 16:05
2108 Ansichten
3 Antworten

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Grüß Gott! Aus mehreren Gründen bin ich dauerhaft rehaunfähig, Facharzt hat das ausführlich gegenüber DRV und Krankenkasse attestiert zeitnah bevor ich eine vorgegebene medizinische Rehabilitation antreten sollte, die ich deshalb nicht angetreten habe, weil ich dazu gesundheitlich nicht in der Lage bin. Die Krankenkasse hat das so akzeptiert (hat auch darüber hinaus anstandslos Krankengeld gezahlt), wohl auch weil ich eh in den nächsten Wochen ausgesteuert werde. Von der DRV habe ich seitdem nichts mehr gehört. Auf Nachfragen über unterschiedliche Wege erhalte ich keine Antwort. Ich habe es so verstanden, dass es im Prinzip im Wesentlichen zwei Marschrichtungen gibt: Entweder die DRV zieht nun ihren Reha-Bescheid zurück, weil auch sie der Ansicht ist, dass bereits vor dem bzw. zum Zeitpunkt der Bescheid-Erstellung dauerhafte Reha-Unfähigkeit bestanden hat (dies ist vermutlich wahrscheinlicher), oder die DRV wertet den gestellten Reha-Antrag wegen dauerhafter Reha-Unfähigkeit als Renten-Antrag auf Erwerbsminderung (vermutlich weniger wahrscheinlich). Ich möchte auf jeden Fall einen Erwerbsminderungsrenten-Antrag stellen (nach rund vier Jahrzehnten Angestelltendasein), und zwar bevor ich ausgesteuert werde, sofern ich bis dahin nichts von der DRV höre. Falls sich die DRV aus welchen Gründen auch immer (also incl. etwaiger Arbeitsüberlastung) in den nächsten Wochen immer noch nicht rührt, entstehen mir irgendwelche Nachteile, wenn ich meinerseits (also ggf. zusätzlich) einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stelle, obwohl die DRV bereits den Reha-Antrag ggf. als solches wertet, mir dies bis dahin aber nur noch nicht mitgeteilt hat? Innerhalb welcher groben Zeiträume äußert sich die DRV normalerweise, wenn jemand die terminlich und örtlich festgelegte medizinische Reha nicht angetreten hat und die dauerhafte Reha-Unfähigkeit zuvor ausführlich fachärztlich attestiert und begründet wurde? Vielen Dank!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hans Zimmer,

 

Sie haben geschrieben, dass Sie keine Reha-Maßnahme durchführen wollen/können, sondern eine Rente begehren. 

In diesem Fall sollten Sie dann auch den entsprechenden Rentenantrag stellen und nicht warten, ob und wann die Rentenversicherung eine Umdeutung des Reha-Antrages in einen Rentenantrag vornimmt. 

 

Auch bei einer Umdeutung sind die Antragsformulare für eine Erwerbsminderungsrente erforderlich. Diese würden Ihnen in einem solchen Fall zugesandt werden.

Dem können Sie durch eine Rentenantragstellung Ihrerseits schon zuvor kommen, was das Verfahren beschleunigen würde.

 

 

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2 Antworten

KSCam 09.08.2023 | 17:02
Wenn Sie sich rehaunfähig fühlen, keine Reha wollen und lieber die Rente beantragen wollen, dann machen Sie das doch einfach, statt hier "herumzueiern". Antrag auf EM Rente stellen! Stellen Sie im Antrag klar, dass Sie die Rente und keine Reha anstreben. Ihr Arzt hilft Ihnen vielleicht bei einer Begründung? Was soll es darauf zu warten ob vielleicht etwas automatisch passiert? Und wenn der EM Antrag noch läuft wenn das KG ausläuft, melden Sie sich bis zur Entscheidung arbeitslos. Dann warten Sie die Rentenentscheidung ab.....
Abschlägeam 09.08.2023 | 17:21
Da Ihnen anscheinend eine Reha bewilligt wurde, ging die DRV wohl davon aus, dass mit dieser Maßnahme eine EM-Rente abgewendet werden könnte. Dies könnte auch erklären, dass seitens der DRV nun erst einmal nichts mehr passiert. Reha wurde nicht angetreten aber lt. vorliegenden Unterlagen anscheinend nicht derart erwerbsgemindert, dass 'automatisch' der Antrag umgewandelt werden könnte. Der Zeitraum, in dem eine bewilligte Reha angetreten werden müsste ist zeitlich begrenzt (siehe Bescheid). Sofern Sie (und Ihre Ärzte) also meinen, Sie seien erwerbsgemindert, müssten Sie nun einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen und hier noch alle ärztlichen Befunde beifügen, die die DRV nicht bereits mit Rehantrag erhalten hatte (also die neueren). Weisen Sie bei dem Antrag darauf hin, dass Sie bereits eine Reha beantragt hatten, damit nicht der eine oder auch der andere Antrag dann irgendwo doch 'hängenbleibt'. Ggfs. werden Sie dann ambulant noch begutachtet, dass entscheidet sich dann im Laufe des Verfahrens, und ist also abzuwarten. Die Krankenkasse hat rein rechtlich die Möglichkeit, Ihr Dispositionsrecht auch nachträglich noch einzuschränken. siehe hierzu: https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/a… Und es könnten bei einer rückwirkend bewilligten EM-Rente Erstattungsansprüche gem. §§103 ff. SGB X entstehen. https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/kranken… Last but not least informieren Sie sich über die 'Nahtlosigkeit' gemäß $ 145 SGB II z.B. hier: https://sozialversicherung-kompetent.de/sozialversicherung/allge… um die Zeit nach Aussteuerung bis zu einem evtl. EM-Rentenbescheid zu überbrücken (längstens, so lange grundsätzlich ein Anspruch auf ALG I besteht > mit der Agentur für Arbeit klären). Viel Erfolg und alles Gute!
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