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Experten-Antwort

Prozente beantragen

von Sabrina W10.12.2015 | 10:53
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4 Antworten

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Hallo ich habe eine Frage zur Berentung. Ich bin 32 Jahre Alt. Hatte einen Herzinfarkt und danach Spielten Psychische dinge noch eine Rolle. Momentan bin ich am Knie verletzt und ich muss die MRT Untersuchung abwarten. Mir wurde es schon öfter ans Herz gelegt protzente zu beantragen bin aber unsicher. Ach ja bin momentan zur BV und danach steht eine Umschulung in der Bürobranche an. Ich hoffe hier kann man mir mehr zu diesem Thema sagen. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Schwerbehinderte Menschen (GdB von mindestens 50) können bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze (67) ohne Abschlag in Rente gehen.

Wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen, könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65 ohne Abschlag in Anspruch nehmen.

Frühester vorzeitiger Rentenbeginn wäre mit 62 und einem Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent.

Unabhängig hiervon können Sie grundsätzlich jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

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3 Antworten

=//=am 10.12.2015 | 12:49
Diese Antwort ist doch wohl völlig daneben! Die Fragende ist 32 Jahre alt, da interessiert noch keine Altersrente! Allerdings betrifft die Frage auch die Festtellung von Schwerbehinderung; da ist sie hier im falschen Forum. @Sabrina W Beantragen müssen Sie die Feststellung auf Schwerbehinderung beim Versorgungsamt, nicht bei der DRV. Wenn Sie meinen, nicht mehr arbeiten zu können, beantragen Sie die EM-Rente bei der zuständigen DRV.
Sabrina Wam 10.12.2015 | 12:57
Doch arbeiten will ich auf jeden fall wieder....danke... dann wird ich mich beim Versorgungsamt beraten lassen....bin nur unsicher ob ich mir das Arbeitsleben nicht dadurch erschwere...Bzw den wiedereinstieg
Nahlaam 10.12.2015 | 13:11
Das müssen Sie leider für sich selbst abwägen. Mit der Schwerbehinderteneigenschaft haben Sie z.B. Anrecht auf 5 Tage mehr Urlaub und viele Stellenausschreibungen enthalten den Satz: Schwerbehinderte werden bei gleichen Eigenschaften bevorzugt. Ob das in der Praxis aber wirklich so ist... Bei einer zu erwartenden Umschulung im Bürobereich haben Sie natürlich eine Menge Mitbewerber, die aus dem gleichen Bereich kommen und eben keine Schwerbehinderteneigenschaft haben. So gesehen wäre es möglicherweise besser, erst nach der Umschulung und dem Antreten eines neuen unbefristeten Jobs den Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft zu stellen. Alles Gute.
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