Schwerbehinderte Menschen (GdB von mindestens 50) können bereits vor Erreichen der Regelaltersgrenze (67) ohne Abschlag in Rente gehen.
Wenn Sie die Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erfüllen, könnten Sie die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit 65 ohne Abschlag in Anspruch nehmen.
Frühester vorzeitiger Rentenbeginn wäre mit 62 und einem Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent.
Unabhängig hiervon können Sie grundsätzlich jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.