Hallo User bechti,
die Reduzierung Ihrer Rente für das Jahr 2020 auf 99% der Vollrente ist nicht notwendig, wenn Ihr Hinzuverdienst in den 7 Monaten die Hinzuverdienstgrenze von 44.590,- EUR nicht überschreitet.
Eine Teilrente in Höhe von 99% ist erst ab der Regelaltersgrenze notwendig, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt jemanden pflegen und Leistungen von der Pflegekasse bekommen.
Damit rechtzeitig zum 01.01.2021 Ihre Teilrente, nach Ihrem Wunsch auf 45% der Vollrente, ausgezahlt werden kann, sollten Sie im September Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträge mitteilen, dass Sie ab 01/2021 weiterhin einen Hinzuverdienst haben und Sie eine Teilrente in Höhe von 45% der Vollrente beziehen möchten.
Bevor die Teilrente berechnet wird, werden zuerst die Minderungen von 0,3% pro Monat, für einen vorzeitigen Rentenbeginn, berücksichtigt. Diese Vollrente, die Ihnen ab dem 01.06.2020 tatsächlich zusteht, ist dann die Berechnungsgrundlage für die zukünftigen Teilrenten.
Die Rentenansprüche, die Sie während des Rentenbezuges noch erwirtschaften, werden Ihnen ab Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzlich ausbezahlt.