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Experten-Antwort

Prüfärztlicher Dienst

von Nicole Schmidt08.06.2016 | 12:58
1639 Ansichten
4 Antworten

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Hallo an alle in diesem Forum! Ich habe mal eine kurze Frage zum "prüfärztlichen Dienst". Mein Lebensgefährte hatte Anfang 2013 eine Reha wegen "Burn out". Seit Anfang Februar d. J. ist er aus diesem Grunde wieder krank. Aufgrund des Reha-Antrages war er vor 2 Wochen beim Gutachter der RV, der ihm auch schon sagte, dass eine Reha nötig sei. Nun hat er bei der RV nachgefragt, wann er mit einer Entscheidung rechnen kann. Ihm wurde gesagt, dass das jetzt zum prüfärztlichen Dienst zur Entscheidung gegeben wurde. Wird jetzt das Gutachten geprüft? Für Eure Antworten bedanke ich mich jetzt schon und wünsche euch eine schöne Restwoche! Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Nicole Schmidt,

der Gutachter oder Arzt der Rentenversicherung gibt aus medizinischer Sicht lediglich eine Stellungnahme zum Gesundheitszustand ab. Ob eine Reha aufgrund dieser Stellungnahme bewilligt wird, ist dann eine Entscheidung in anderer Instanz. Einfach gesagt, an der Entscheidung über den Antrag sind mehrere Personen betroffen.

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3 Antworten

Nicole Schmidtam 08.06.2016 | 14:25
Hallo, das leuchtet mir ein. Ich habe mich nur gewundert, weil es beim ersten Reha-Antrag anders lief. Reha-Antrag, Ablehnung, Widerspruch und innerhalb weniger Tage die Zusage... Danke für die Antwort!
_icham 08.06.2016 | 15:52
eine Reha wird normalerweise nur alle 4 Jahre gezahlt, das könnte der Grund sein für die umfangreichere Prüfung
Herz1952am 08.06.2016 | 21:22
Wenn eine Reha medizinisch notwendig/sinnvoll ist, entfällt die Wartezeit. Im Falle einer RV-Reha wird insbesondere geprüft, ob eine Besserung des Gesundheitszustandes im Sinne der Erwerbsminderung zu erwarten ist. Ansonsten kann auch die Krankenkasse die Reha innerhalb der 4-Jahresfrist übernehmen. Entscheidungsablauf: Siehe Expertenbeitrag.
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