Hallo Nicole Schmidt,
der Gutachter oder Arzt der Rentenversicherung gibt aus medizinischer Sicht lediglich eine Stellungnahme zum Gesundheitszustand ab. Ob eine Reha aufgrund dieser Stellungnahme bewilligt wird, ist dann eine Entscheidung in anderer Instanz. Einfach gesagt, an der Entscheidung über den Antrag sind mehrere Personen betroffen.