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Experten-Antwort

Prüft erst der VDK den EM Rentenbescheid???

von Petra Schwarm16.03.2014 | 21:40
3204 Ansichten
12 Antworten
Hallo, wenn man bei der EM Rente den VDK in Anspruch genommen hat, und die Rente bekommt, schickt die RV den Bescheid erst zum VDK zwecks Prüfung? Alles anderen Briefe sind auch über den VDK gekommen.Am Mittwoch hat die RV gesagt der Bescheid ist raus und müsste spätestens Samstag ankommen. Ist er nicht, deshalb die Frage ob es erst zum VDK geht. LG Petra

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.03.2014 | 11:02

Ist der VDK als Bevollmächtigter einbezogen, wird der Bescheid an den VDK geschickt. Bitte setzen Sie sich mit dem VDK in Verbindung.

11 Antworten

Benam 16.03.2014 | 22:05
Ja klar geht das zum VDK, sie haben denen ja die Vollmacht erteilt! Aber sie können ja dort morgen anrufen. Viel Glück das es klappt!
monikap.am 17.03.2014 | 10:48
Ja der Bescheid geht erst zum VDK,die prüfen ihn und senden den Bescheid dann an Sie.So ist es bei mir auch gelaufen,also alles in bester Ordnung.L.G.
Petra Schwarmam 17.03.2014 | 17:04
Hallo, so, der Bescheid ist heute gekommen. Jetzt habe ich nochmal ne Frage. Ich bekomme die EM rückwirkend von Dezember 2011 gezahlt. Ich habe aber von Juni 2012 Hartz4 bezogen. Das heißt das ich ne Nachzahlung bekomme von Dezember 2011 bis 1.6 .2012. Ab da lief der Hartz 4 Antrag. In dieser Zeit war ich bei meinem Mann Familienversichert bei der Krankenkasse. Demnach müsste ich doch die Brutto Renten Nachzahlzung ausgezahlt bekommen, da ich ja für diese Zeit keine Krankenkasse bezahlen brauche oder??? LG Petra
KSCam 17.03.2014 | 17:45
wenn Sie als Rentnerin in der Krankenversicherung der Rentner sind, fallen die Beiträge auch an, wenn die Rente rückwirkend bewilligt wird, d.h. ab Rentenbeginn gehen die Beiträge ab. Und dann bleibt es bei diesem Abzug, solange Sie die Rente bekommen, da spielt es zunächst mal keine Rolle wie und ob der Ehepartner krankenversichert ist. Um die KV Abzüge kommen Sie wohl nicht rum....
Petra Schwarmam 17.03.2014 | 18:52
Hallo, dann kriegt die KK ja doppelte Krankenversicherungs Beiträge
§§am 17.03.2014 | 19:45
Petra Schwarm schrieb

Hmmm komisch, die von der RV wo ich heute angerufen hatte, wusste es nicht und meinte ich solle mal bei der Krankenkasse nachfragen. So blöd scheint die Frage ja nicht zu sein, denn die Dame müsste es ja eigentlich wissen.

Warum? Da die GKV-Beiträge prozentual erhoben werden, zahlen Versicherte mit höheren Einkünften immer mehr, als Versicherte mit geringeren Einkünften. Dabei spielt es logischerweise überhaupt keine Rolle, ob die Einkünfte aus einem oder aus mehreren Beschäftigungsverhältnissen stammen. Ehegatten sind selbstverständlich nur dann kostenlos beim Partner mitversichert, solange sie keine eigenen Einkünfte haben. Was ist daran so schwer zu verstehen?
KSCam 17.03.2014 | 20:02
....aber damit, dass Sie auch doppelte Einkünfte haben, scheinen Sie kein Problem zu haben..... :)
Petra Schwarmam 17.03.2014 | 20:41
Hmmm komisch, die von der RV wo ich heute angerufen hatte, wusste es nicht und meinte ich solle mal bei der Krankenkasse nachfragen. So blöd scheint die Frage ja nicht zu sein, denn die Dame müsste es ja eigentlich wissen.
GroKoam 18.03.2014 | 08:28
Petra Schwarm schrieb

Hmmm komisch, die von der RV wo ich heute angerufen hatte, wusste es nicht und meinte ich solle mal bei der Krankenkasse nachfragen. So blöd scheint die Frage ja nicht zu sein, denn die Dame müsste es ja eigentlich wissen.

Warum "muß" die Dame von der RV wissen was Sie an Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen? Das einzig komische an der Angelegenheit sind Sie.
§§am 18.03.2014 | 14:48
Petra Schwarm schrieb

Hmmm komisch, die von der RV wo ich heute angerufen hatte, wusste es nicht und meinte ich solle mal bei der Krankenkasse nachfragen. So blöd scheint die Frage ja nicht zu sein, denn die Dame müsste es ja eigentlich wissen.

Doch, die Frage ist blöd und die (angebliche) telefonische Auskunftgeberin auch. (Wer weiß, was genau Sie gefragt haben....) Warum sollte jemand kostenlos beim Ehegatten mitversichert sein, wenn er EIGENES beitragspflichtiges Einkommen hat? Inzwischen dürfte Ihre Krankenkasse Ihr Problem doch wohl gelöst haben, oder wußten die dort auch nicht bescheid?
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