Dem Beitrag von --//-- wird zugestimmt. Alles weitere teilt Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger -falls erforderlich-immer schriftlich mit.
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Doch, die gab es mal. Das war aber, als "Peterchen" noch in die Windeln gekackt hat. Die alten Hasen wissen es aber noch!Bei der DRV gab es eine Regel, die besagte dass Renten, die unbefristet gewährt wurden, ab dem 55 Lebensjahr keiner Nachprüfung der weiteren Berechtigung unterliegen!So eine Regelung hat es nie gegeben und gibt es bis heute nicht!
Tja, so eine Regel gab es tatsächlich mal (zu "RVO-Zeiten"). ;-)) Allerdings war die Grenze bei 57 Jahren, nicht bei 55.Beim DRV gab es mal so eine Regel die besagte das Renten die unbefristet gewährt wurden ab dem 55 Lebensjahr keiner Nachprüfung der weiteren Berechtigung unterliegen! Zumal Sie mit Behindertenausweis eh bald Altersrente beantragen können!So eine Regelung hat es nie gegeben und gibt es bis heute nicht ! Eine EM-Rente kann in jedem Alter überprüft werden. Es kommt alleine auf den med. Einzelfall und auf die Verfahrensweise des einzelnen Rentenversicehrungsträgers an. Das Alter hat mit alledim gar nix zu tun.
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