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Experten-Antwort

Prüfung emr unbestimte Dauer wann?

von johannes21.07.2011 | 14:08
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7 Antworten

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Habe seit 2 Jahren eine EMR unbestimte Dauer wird jetzt wieder nach 2 Jahren Geprüft ? Bin 58 Danke

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von --//-- wird zugestimmt. Alles weitere teilt Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger -falls erforderlich-immer schriftlich mit.

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6 Antworten

Mabuam 21.07.2011 | 14:49
Ein Vater gehört zu seinen Kindern und nicht nach Afrika!
--//--am 21.07.2011 | 14:52
Das kommt darauf an, wie die zuständige DRV dies handhabt und/oder wie Ihr Leistungsvermögen bei Rentenbewiiligung war und ob der Med. Dienst der DRV eine ärztliche Überprüfung für erforderlich gehalten hat oder nicht. Dies kann Ihnen hier im Forum niemand beantworten. Nehmen Sie´s gelassen und warten Sie nicht unbedingt auf eine Nachprüfung. Wenn eine NP stattfindet, muß in der Regel zunächst ein Fragebogen ausgefüllt werden, den Sie dann wahrheitsgemäß beantworten und zurücksenden. Das bedeutet nicht gleichzeitig, daß Sie nochmal untersucht werden. Also - easy bleiben. ;-))
Maxam 21.07.2011 | 16:27
Beim DRV gab es mal so eine Regel die besagte das Renten die unbefristet gewährt wurden ab dem 55 Lebensjahr keiner Nachprüfung der weiteren Berechtigung unterliegen! Zumal Sie mit Behindertenausweis eh bald Altersrente beantragen können!
VPeterchenam 21.07.2011 | 16:42
So eine Regelung hat es nie gegeben und gibt es bis heute nicht ! Eine EM-Rente kann in jedem Alter überprüft werden. Es kommt alleine auf den med. Einzelfall und auf die Verfahrensweise des einzelnen Rentenversicehrungsträgers an. Das Alter hat mit alledim gar nix zu tun.
Sozialröchler?am 21.07.2011 | 19:23
Bei der DRV gab es eine Regel, die besagte dass Renten, die unbefristet gewährt wurden, ab dem 55 Lebensjahr keiner Nachprüfung der weiteren Berechtigung unterliegen!
So eine Regelung hat es nie gegeben und gibt es bis heute nicht!
Doch, die gab es mal. Das war aber, als "Peterchen" noch in die Windeln gekackt hat. Die alten Hasen wissen es aber noch!
--//--am 22.07.2011 | 16:26
Beim DRV gab es mal so eine Regel die besagte das Renten die unbefristet gewährt wurden ab dem 55 Lebensjahr keiner Nachprüfung der weiteren Berechtigung unterliegen! Zumal Sie mit Behindertenausweis eh bald Altersrente beantragen können!
So eine Regelung hat es nie gegeben und gibt es bis heute nicht ! Eine EM-Rente kann in jedem Alter überprüft werden. Es kommt alleine auf den med. Einzelfall und auf die Verfahrensweise des einzelnen Rentenversicehrungsträgers an. Das Alter hat mit alledim gar nix zu tun.
Tja, so eine Regel gab es tatsächlich mal (zu "RVO-Zeiten"). ;-)) Allerdings war die Grenze bei 57 Jahren, nicht bei 55.
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