Hallo moser,
wenn Sie während einer LTA krank werden, wird das Übergangsgeld für max. 6 Wochen weitergezahlt. Liegt das planmäßige Ende der Leistung allerdings vorher, wird das Übergangsgeld nur bis zum Tag des planmäßigen Endes gezahlt. Ob Sie die Prüfung nachholen können, hängt davon ab, ob die Aussicht besteht, dass Sie das Rehaziel trotzdem noch erreichen.
Wenn Sie die Prüfung wiederholen können, dann wird die Maßnahme verlängert, d.h. Sie bekommen dann auch das Übergangsgeld weitergezahlt. Falls nicht, müsste die Krankenkasse Krankengeld zahlen.
Hallo moser,
wenn man nach Ende einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben arbeitslos ist, kann man unter Umständen Anspruch auf sog. Anschluss-Übergangsgeld haben. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben abgeschlossen wurde. Dies ist bei Ihnen nicht erfüllt, da Sie ja erkrankt sind und nicht an der Prüfung teilnehmen können.
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