Hallo moser,
wenn Sie während einer LTA krank werden, wird das Übergangsgeld für max. 6 Wochen weitergezahlt. Liegt das planmäßige Ende der Leistung allerdings vorher, wird das Übergangsgeld nur bis zum Tag des planmäßigen Endes gezahlt. Ob Sie die Prüfung nachholen können, hängt davon ab, ob die Aussicht besteht, dass Sie das Rehaziel trotzdem noch erreichen.