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Prüfung nach LTA

von moser09.10.2009 | 12:13
2033 Ansichten
6 Antworten

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Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich beende gerade eine 1-jährige Umschulung-und bin jetzt kurz vor der anstehenden Prüfung erkrankt. Kann ich diese auf jeden Fall nachholen- und wirkt sich die Krankheit über das Ende der Maßnahme hinaus irgendwie auf das nachfolgende Übergangsgeld aus? Bekomme ich dann erst einmal Krankengeld`bis zur nachgeholten Prüfung?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo moser,

wenn Sie während einer LTA krank werden, wird das Übergangsgeld für max. 6 Wochen weitergezahlt. Liegt das planmäßige Ende der Leistung allerdings vorher, wird das Übergangsgeld nur bis zum Tag des planmäßigen Endes gezahlt. Ob Sie die Prüfung nachholen können, hängt davon ab, ob die Aussicht besteht, dass Sie das Rehaziel trotzdem noch erreichen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wenn Sie die Prüfung wiederholen können, dann wird die Maßnahme verlängert, d.h. Sie bekommen dann auch das Übergangsgeld weitergezahlt. Falls nicht, müsste die Krankenkasse Krankengeld zahlen.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo moser,

wenn man nach Ende einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben arbeitslos ist, kann man unter Umständen Anspruch auf sog. Anschluss-Übergangsgeld haben. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn die Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben abgeschlossen wurde. Dies ist bei Ihnen nicht erfüllt, da Sie ja erkrankt sind und nicht an der Prüfung teilnehmen können.

3 Antworten

moseram 12.10.2009 | 12:41
Wäre schön, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte!
moseram 13.10.2009 | 14:20
Bekomme ich nach dem Ende einer Maßnahme nicht noch 3 weitere Monate Übergangsgeld, wenn ich keine Arbeit finde? Also doch Übergangsgeld-oder Krankengeld?!
Eifelfreundam 16.10.2009 | 21:29
Wie werden Sonderzahlunen und Kurzarbeitergeld bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Was bedeutet die Meldung 57 an die Rentenversicherung. Wie werden Beiträge die nach dem Rentenbeginn noch an die Rentenversicherung gezahlt bei der Rente noch berücksichtigt.
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