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Experten-Antwort

Prüfung Rentenbescheid

von fuchs08.10.2014 | 10:50
2178 Ansichten
23 Antworten
Kürzlich habe ich in einer Fernsehsendung, ich glaube in WISO gehört, dass über 50 % der Rentenbescheide fehlerhaft sind und dies in der Regel zu Lasten des Rentners/Rentnerin. Die Ansprüche des Berechtigten aus der Falschberechnung verjähren nach 4 Jahren, die Ansprüche der DRV andersherum gelten unbegrenzt! Es wird empfohlen, den Bescheid grundsätzlich gutachterlich prüfen zu lassen. Kann mir jemand sagen, an wen man sich da wendet und was eine solche Prüfung kostet?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 08.10.2014 | 11:29

Hallo Fuchs,

zunächst als Vorbemerkung, entscheidend für den Versicherten muss natürlich sein, dass sein Bescheid vollständig und richtig, mithin fehlerfrei ist. Daher sind wir hier im Forum auch immer bemüht im Einzelfall nützliche Anregungen und Tipps zu geben.

Sollten im Einzelfall tatsächlich Zweifel an der Richtigkeit des Bescheides bestehen, so kann sich der Versicherte bei einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen erkundigen und entsprechend beraten lassen. Dort wird dann ein Berater mit dem Versicherten im direkten Gespräch den Rentenbescheid gemeinsam erläutern oder erklären. Oft werden somit bestehende Zweifel an der Richtigkeit ausgeräumt. Sollte dann tatsächlich in diesem Gespräch noch Fragen offen bleiben, so kann selbstverständlich auch ein Widerspruch oder Überprüfungsantrag aufgenommen werden.

Diese Hilfe ist für den Versicherten kostenlos.

Im übrigen muss dem Beitrag von „Mitleser“ beigepflichtet werden, in vielen Fällen kommen Versicherte lange Zeit Ihren „Mitwirkungspflicht“ nicht oder nur unvollständig nach, so dass teilweise durch unvollständige oder auch unrichtige Angaben die Bescheiderteilung nicht frei von Fehlern ist.

Experten-Antwortam 09.10.2014 | 08:19

Ich würde gerne einschreiten, bevor das hier aus dem Ruder läuft.

Natürlich sind die Bescheide der DRV schwer zu lesen und für viele schwer nachvollziehbar. (Wenn mir ein Bauarbeiter etwas von den verschiedenen Zusammensetzungen von Estrich erzählt, verstehe ich als Laie übrigens auch nicht alles.)

Allerdings müsste man – auch als Otto-Normalbürger – doch hinbekommen, seinen Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit zu überprüfen. Und dann – das zeigt die Erfahrung von uns DRV´lern – stimmt auch meistens das Produkt (Rentenbescheid etc.), welches hinten rauskommt.

Somit würde ich hier gerne den Beitrag abschließen und mich für alle Beiträge bedanken.

21 Antworten

fuchsam 08.10.2014 | 10:52
Noch ein Nachtrag: Weis jemand, was die häufigsten Fehler sind?
Mitleseram 08.10.2014 | 10:59
Was allerdings nicht so gerne gesagt wird bzw. oft so nicht rüberkommt, ist, dass es oft daran liegt, dass versicherungsrechtliche Zeiten in den Versicherungsverläufen bei der DRV fehlen. Dies wiederum ist doch eher Sache der Versicherten selbst. Also schauen Sie mal in Ruhe Ihren Versicherungsverlauf an. Sind dort alle Zeiten vermerkt, stimmt auch in der Regel der dazugehörige Rentenbescheid.
Versichertenberateram 08.10.2014 | 11:05
Ich habe die Sendung auch gesehen und habe mir Gedanken gemacht wie die auf 50% kommen. Wenn ich für Versicherte Rentenanträge mache, schaue ich mir die Unterlagen erst einmal genau an, ob der Verlauf vollständig und korrekt ist. Ist das der Fall, kann der R- Bescheid normalerweise nicht fehlerhaft sein. Natürlich gibt es Ausnahmen, die aber sehr selten sind. WISO hat da mal wieder einen Fall aufgegriffen und den sehr überzogen. Wenn der Versicherte seinen Rentenbescheid ordentlich gelesen hätte, hätte ihm auffallen müssen das der Versorgungsausgleich aus der Scheidung ihm gar nicht zugestanden hätte. Wenn er sich sofort an den RV-Träger gewandt hätte, wäre der R-Bescheid sofort geändert worden. Aber erst mal die Kohle einsacken, die merken dass ja sowieso nicht und dann meckern!
fuchsam 08.10.2014 | 14:32
Die vorstehenden Ausführungen mögen ja zutreffen für Rentenexperten bzw. Mitarbeiter der DRV oder Rentenberater. Die kennen sich mit dem Aufbau des Bescheides, den Fachausdrücken, den Berechnungen etc. aus. Wenn ich mir jedoch vorstelle, dass mein zwiztl. leider verstorbener Vater, der lebtags auf dem Bau gearbeitet hat und mit Papierkram nichts am Hut hatte, seinen Rentenbescheid auf Richtigkeit hätte überprüfen sollen, wäre er damit hoffnungslos überfordert gewesen. Der ist einfach davon ausgegangen, dass ein Bescheid von der DRV richtig ist, basta. Ich bin mir absolut sicher, dass ihm der oben beschriebene Fehler auch nicht aufgefallen wäre und das ohne jegliche Hintergedanken. Übrigens, die Feststellung, dass über 50 % der Bescheide falsch sind kommt nicht von der WISO-Redaktion, sondern von Rentenberatern und Gutachtern, die befragt wurden und dies aus ihren eigenen Erfahrungen herleiten.
Schorscham 08.10.2014 | 15:31
fuchs schrieb

Also fassen wir zusammen:

1.Schuld an falschen Rentenbescheiden haben immer die blöden Bürger selbst!

2. § 1: Die Rentenversicherung hat immer recht.

Hat die Rentenversicherung einmal nicht recht, tritt § 1 in Kraft.

3. Sollte trotzdem mal ein Fehler auftreten sind die blöden Gesetze schuld.

4. Solche Sendungen wie WISO gehören abgeschafft. Damit werden die blöden

Bürger nur aufgeschreckt und noch mehr verdummt.

Schön, dass Sie das klargestellt haben. WISO hat nämllich einen guten Ruf zu verlieren, weil deren Berichte bisher immer seriös waren. Dass über die Hälfte aller Rentenbescheide falsch ein sollen, glaube ich schlicht und einfach nicht. Zumindest habe ich noch keinen einzigen fehlerhaften Rentenbescheid gesehen. Und ich habe schon mehrere Bescheide gesehen.
fuchsam 08.10.2014 | 16:53
Vielleicht geht es Ihnen wie Millionen von Rentnern, die einfach die vorhandenen Fehler nicht erkennen. Offensichtlich werden diese ja nur von wirklichen Fachleuten erkannt.
Pauleam 08.10.2014 | 17:26
Hier mal ein Tipp. Das soll keine Werbung sein. Ich kenne den Anbieter nicht und habe davon keinerlei Vorteil. Ich weiß aber, dass er in diesem und einem anderen Forum auch gute Ratschläge gibt. Der Preis für seine Dienstleistung ist, wie ich finde, äußerst fair. http://rentenüberprüfung.de/…
Schorscham 08.10.2014 | 17:51
fuchs schrieb

Also fassen wir zusammen:

1.Schuld an falschen Rentenbescheiden haben immer die blöden Bürger selbst!

2. § 1: Die Rentenversicherung hat immer recht.

Hat die Rentenversicherung einmal nicht recht, tritt § 1 in Kraft.

3. Sollte trotzdem mal ein Fehler auftreten sind die blöden Gesetze schuld.

4. Solche Sendungen wie WISO gehören abgeschafft. Damit werden die blöden

Bürger nur aufgeschreckt und noch mehr verdummt.

Um Rentenbescheide auf Plausibilität überprüfen zu können, muss man bestimmt kein "wirklicher Rentenexperte" sein. Logisches Denkvermögen reicht da schon völlig aus. Allerdings musste ich schon mehrfach die erschreckende Erfahrung machen, dass nicht wenige Mitbürger die "hohe Kunst des logischen Denkens" nicht beherrschen. Aber für solche Leute gibt es ja "wirkliche (Renten)Experten", die ihnen das logische Denken abnehmen. MfG
Jonnyam 08.10.2014 | 18:45
Schorsch schrieb

Dass es solche Beispiele gibt, ist doch unstrittig.

Aber selbst solche "Kopfnüsse" sind ohne "wirkliche Rentenexperten" zu knacken, wenn man sich etwas mit dieser Materie beschäftigt hat.

Übrigens, die Feststellung, dass über 50 % der Bescheide falsch sind kommt nicht von der WISO-Redaktion, sondern von Rentenberatern und Gutachtern, die befragt wurden und dies aus ihren eigenen Erfahrungen herleiten.
Schön, dass Sie das klargestellt haben. WISO hat nämllich einen guten Ruf zu verlieren, weil deren Berichte bisher immer seriös waren. Dass über die Hälfte aller Rentenbescheide falsch ein sollen, glaube ich schlicht und einfach nicht. Zumindest habe ich noch keinen einzigen fehlerhaften Rentenbescheid gesehen. Und ich habe schon mehrere Bescheide gesehen.
Na lieber schorsch, dann sehen Sie sich die Bescheide der DRV-Bund mal genau an, in denen steht "höchstens Betragsbemessungsgrenze" und insbesondere Kalendermonate mit 31 Tagen un vorherigem Sozialleistungsbezug. Das nur als ein Beispiel. Weitere würde ich gerne liefern. Meint jedenfalls Jonny
Pauleam 08.10.2014 | 18:49
Natürlich kenne ich seinen Nicknamen. Das Stöbern in verschiedenen Foren zum Thema Rente und logisches Denkvermögen reicht da schon völlig aus. Ich werden seinen Nicknamen hier natürlich nicht veröffentlichen, wenn er sich nicht selbst zu Wort meldet. Das ist ein Gebot des Anstandes.
Jonnyam 08.10.2014 | 19:04
Schorsch schrieb

Dass es solche Beispiele gibt, ist doch unstrittig.

Aber selbst solche "Kopfnüsse" sind ohne "wirkliche Rentenexperten" zu knacken, wenn man sich etwas mit dieser Materie beschäftigt hat.

Das nur als ein Beispiel. Weitere würde ich gerne liefern. Meint jedenfalls Jonny
Dass es solche Beispiele gibt, ist doch unstrittig. Aber selbst solche "Kopfnüsse" sind ohne "wirkliche Rentenexperten" zu knacken, wenn man sich etwas mit dieser Materie beschäftigt hat.
Klar, das kann man mit etwas Grips selbst erkennen. Meine Replik bezog sich ja auch nur darauf, dass. Du noch keinen fehlerhaften Rentenbescheid gesehen hattest. Die gibt es zu Hauf; über die Anzahl will ich mich nicht streiten. Aber wenn man so etwas als Rentenberater beruflich macht, kommen natürlich insbesondere Leute, bei denen eher etwas nicht stimmt als bei allen Rentenempfängern Behauptet steif und fest Jonny
fuchsam 08.10.2014 | 19:21
Je mehr sich hier gewisse Leute mit Händen und Füßen gegen eine unabhängige Überprüfung der Bescheide wehren gewinne ich die Erkenntnis, dass es wirklich sinnvoll ist, dies zu tun.
zeldaam 08.10.2014 | 20:28
fuchs schrieb

Also fassen wir zusammen:

1.Schuld an falschen Rentenbescheiden haben immer die blöden Bürger selbst!

2. § 1: Die Rentenversicherung hat immer recht.

Hat die Rentenversicherung einmal nicht recht, tritt § 1 in Kraft.

3. Sollte trotzdem mal ein Fehler auftreten sind die blöden Gesetze schuld.

4. Solche Sendungen wie WISO gehören abgeschafft. Damit werden die blöden

Bürger nur aufgeschreckt und noch mehr verdummt.

Wer verwehrt Ihnen denn, Ihren Rentenbescheid unabhängig prüfen zu lassen ? Natürlich dürfen Sie zum Rentenberater, Rechtsanwalt oder wen auch immer Sie als kompetent ansehen gehen und den Rentenbescheid prüfen zu lassen. Dies ist dann aber eine Dienstleistung, die natürlich auch entlohnt werden möchte. Bestimmte Dinge kann auch der zitierte Arbeiter vom Bau nach meiner Meinung selbst prüfen, z.B. ob alle Zeiten, in denen ich gearbeitet habe , im Rentenbescheid enthalten sind. Mein Tip: Anlage 2 mit den Zeiten anschauen, Entgelthöhen prüfen, ggf. Anlage 3 anschauen ( ob dort die von Jonny zitierten Begrenzungen auf die Beitragsbemessungsgrenze enthalten sind) , dann noch die Anlage 6 (damit nicht wieder ein Versorgungsausgleich unterrutscht) und anschließend die Anlage 1, damit die Krankenversicherung auch abgezogen wird. Anlage 4 ist die maschinell berechnete Gesamtleistungsbewertung (Eingabefehler m.E. nicht möglich), Anlage 5 handelt vom Versorgungsausgleich. Wer sich unsicher ist, kann natülich andere Personen mit einbeziehen. Und ich glaube, keiner behauptet, dass alle Rentenbescheide richtig sind. Auch bei der DRV arbeiten Menschen, und diese sind nun mal nicht fehlerfrei. Aber 50 % Fehlerquote sind entweder Panikmache oder versteckte Werbung... MfG zelda P.S. Ich halte den Bericht von WISO aber schon für etwas tendenziös. Wenn in meinem Scheidungsurteil steht, dass ich etwas abgeben muss, im Rentenbescheid dann aber einen Zuschlag aufgrund eines Versorgungsausgleichs stehen habe, sollte ich dies ohne tiefergreifende rentenrechtliche Kenntnisse erkennen können (zumal dies über dem von WISO zitierten Zugangsfaktor steht.) Insbesondere dann, wenn im gezeigeten Beispiel bei ca. 5 Entgeltpunkten die Rente gute 100 Euro höher statt niedriger wurde. Außerdem ist nicht die böse Rentenversicherung Bund daran schuld, dass Nachzahlungen nur 4 Jahre rückwirkend gezahlt werden, die Änderung von falschen Rentenbescheiden zugunsten des Rentners ( wie hier im Beispiel) 10 Jahre danach noch aufheben kann, kann man dieser nicht anlasten. Auch hier muss sie sich an die gesetzlichen Regelungen halten (§§ 44,45 SGB X). Die Fristen hat der Gesetzgeber festgelegt. Und das eine Rentenberaterin nun nicht sagt, die überwiegende Anzahl der Rentenbescheide wären richtig, versteht sich von selbst. Aber auch das ZDF muss an die Einschaltquoten denken...
zeldaam 08.10.2014 | 21:10
W*lfgang schrieb

Hallo Zelda,

gute Zusammenfassung, schon der erste Absatz bringt es auf den Punkt: Berufsausbildung nicht gekennzeichnet ...tja, Folgen fehlender Mitwirkung, Falschlesen von Klärungsanfragen der DRV "Habense mal 'ne Lehrzeit gemacht?" "NÖ, ist ja drin im VV" ;-) ...einer die Woche - aber dafür schön die alten/unbeantworteten Anträge, die sich von grün schon in braun gilben, im 3-bändigen Rentenordner abgeheftet, toll.

Den einzigen 'echten' Fehler (fehlende Mitwirkung sehe ich nicht als 'falschen' Bescheid an) im VV hatte ich vor Jaaahren, als anstelle des DÜVO-SV-Entgelts in einem Jahr die 3-fach über BBG liegende BetriebsNR des AG als Entgelt erfasst worden ist - schön für den Versicherten, meinem Hinweis das richtig zu stellen, ist er glaube ich nicht gefolgt ;-)

Aktuell/Mütterrente ist mir nur aufgefallen, dass bei glaubhaft gemachten FRG-Zeiten, das 2. Jahr KEZ mal mit 0,6 mal mit 1,0 bewertet wird - bei identischer Konstellation im 2. Jahr. Drängt die Versicherte darauf, bei der DRV mal Nachzufragen, ob die 1,0 auch für Kind 2 oder 3 richtig sind? *g

Gruß

w.

...je komplizierter der Gesetzgeber die Rentengesetze gestaltet, desto höher wird auch die Fehlerquote sein, programmtechnisch alles 'rund/richtig' abzudecken.

Noch ein Nachtrag:Weis jemand, was die häufigsten Fehler sind?
...das solchen Aussagen Glauben geschenkt wird ;-) Gruß w.
Und außerdem, dass doe Fehlerquote sich ganz schnell (innerhalb noch nicht mal eines Jahres) verzehntfacht ;-) : http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/versicherung/id_6134872… Ansonsten finde ich diese Übersicht gar nicht so schlecht: http://www.experto.de/verbraucher/rente/die-haeufigsten-fehler-i… MfG zelda
W*lfgangam 08.10.2014 | 22:30
zelda schrieb

Noch ein Nachtrag:Weis jemand, was die häufigsten Fehler sind?[/quote] ...das solchen Aussagen Glauben geschenkt wird ;-)

Gruß

w.

[/quote]

Und außerdem, dass doe Fehlerquote sich ganz schnell (innerhalb noch nicht mal eines Jahres) verzehntfacht ;-) :

http://www.t-online.de/ratgeber/finanzen/versicherung/id_61348724/falscher-rentenbescheid-darauf-sollten-sie-achten.html

Ansonsten finde ich diese Übersicht gar nicht so schlecht:

http://www.experto.de/verbraucher/rente/die-haeufigsten-fehler-im-rentenbescheid.html

MfG

zelda

Hallo Zelda, gute Zusammenfassung, schon der erste Absatz bringt es auf den Punkt: Berufsausbildung nicht gekennzeichnet ...tja, Folgen fehlender Mitwirkung, Falschlesen von Klärungsanfragen der DRV "Habense mal 'ne Lehrzeit gemacht?" "NÖ, ist ja drin im VV" ;-) ...einer die Woche - aber dafür schön die alten/unbeantworteten Anträge, die sich von grün schon in braun gilben, im 3-bändigen Rentenordner abgeheftet, toll. Den einzigen 'echten' Fehler (fehlende Mitwirkung sehe ich nicht als 'falschen' Bescheid an) im VV hatte ich vor Jaaahren, als anstelle des DÜVO-SV-Entgelts in einem Jahr die 3-fach über BBG liegende BetriebsNR des AG als Entgelt erfasst worden ist - schön für den Versicherten, meinem Hinweis das richtig zu stellen, ist er glaube ich nicht gefolgt ;-) Aktuell/Mütterrente ist mir nur aufgefallen, dass bei glaubhaft gemachten FRG-Zeiten, das 2. Jahr KEZ mal mit 0,6 mal mit 1,0 bewertet wird - bei identischer Konstellation im 2. Jahr. Drängt die Versicherte darauf, bei der DRV mal Nachzufragen, ob die 1,0 auch für Kind 2 oder 3 richtig sind? *g Gruß w. ...je komplizierter der Gesetzgeber die Rentengesetze gestaltet, desto höher wird auch die Fehlerquote sein, programmtechnisch alles 'rund/richtig' abzudecken.
KSCam 08.10.2014 | 22:47
Solche Schlagzeilen sind übrigens nicht neu, Berichte dass jede 2. Rente falsch sei, tauchen doch schon seit 30 Jahren in Presse, Tv und Co auf. Verkauft sich ja einfach besser als die Schlagzeile: "die meisten Fehler in Rentenbescheiden resultieren aus Schlamperei der Bürger" - sex Sells ...... Und dass ausgerechnet Rentenberater als Kronzeugen dienen, ein Schelm wer böses dabei denkt....diese Menschel handeln ja völlig uneigennützig...... Dass es Fehler bei der DRV, auch unglaubliche, gibt ist unbestritten, viele resultieren aber daraus, dass der Stress der DRV Mitarbeiter immer größer, die Gesetze immer komplizierter werden, im Fall von Mütterrente von Politik ein Irrer Zeitdruck aufgebaut wurde, für Schulungen kaum Zeit bleibt und die DRV Bund zudem noch mit einem neuen EDV Programm kämpft..... Das alles macht die Sache nicht leichter.
Pauleam 09.10.2014 | 08:34
Vielen Dank an die treffende Zusammenfassung von fuchs. Im nächsten Jahr steht mein Antrag auf Altersrente an. Ich werde dazu keinen Rentenberater der DRV aufsuchen, welcher den Antrag in 15 Minuten in den Computer hämmert. Ich bin sicher, dass ich das inzwischen genau so gut oder besser kann. Wenn das Konto komplett geklärt ist, dann ist das ja keine Kunst mehr.
fuchsam 09.10.2014 | 07:45
Also fassen wir zusammen: 1.Schuld an falschen Rentenbescheiden haben immer die blöden Bürger selbst! 2. § 1: Die Rentenversicherung hat immer recht. Hat die Rentenversicherung einmal nicht recht, tritt § 1 in Kraft. 3. Sollte trotzdem mal ein Fehler auftreten sind die blöden Gesetze schuld. 4. Solche Sendungen wie WISO gehören abgeschafft. Damit werden die blöden Bürger nur aufgeschreckt und noch mehr verdummt.
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