Liebes Experten-Team,
Es ist korrekt, dass die Rentenversicherung nun eine Teilerwerbsminderung festgestellt hat. Daher auch die Prüfung über meinen Arbeitgeber, ob dieser mir einen Teilzeitarbeitsplatz zur Verfügung stellen kann.
Ich habe aktuell mit meinem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden, dieser müsste in einen Teilzeitarbeitsvertrag gewandelt werden.
ALG I bekomme ich noch bis Ende Dezember.
Ich habe diesbezüglich noch folgende Fragen:
1. Was passiert, wenn mein Arbeitgeber den Vertrag erst zum 1. Januar 2016 wandelt?
2. Wird auch eine Teilerwerbsminderung Rückwirkend gezahlt?
3. Sollte eine Rückwirkende Bewilligung erfolgen, wird dann der bisherige Bezug von ALG I um den zeitraum der Bewilligung zurück gezahlt und der Anspruch würde sich theoritisch bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wieder verlängern?
4. Wer zahlt wenn ich dich nicht in der Lage bin, 3-6 Stunden zu arbeiten?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
MfG
Lahmann