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Experten-Antwort

Prüfung unbefristeter Erwerbsminderungsrenten

von Thomas09.10.2021 | 18:04
193 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zu dem Thema gab es ja hier in der Vergangenheit schon mehrere Beiträge. Vom Expertenteam wurde immer geschrieben, dass unbefristete Erwerbsminderungsrenten, dann überprüft werden, wenn entweder eine Arbeitsaufnahme mitgeteilt wird, oder wenn ein Vemerk bezüglich einer Nachprüfung in der Akte des jeweilige Erwerbsgeminderten vorliegt. Das wären zumindest die Gründe wo auf alle Fälle eine Nachprüfung statt findet. Aber selbst wenn keine der beiden Gründe vorliegt,kann es ja trotzdem auch zu einer Überprüfung kommen. Die Erfahrungen der verschiedenen User hier ist noch dazu ja auch total unterschiedlich. Der eine berichtete von regelmäßigen Überprüfungen ein anderer von überhaupt keinen. Deswegen meine Frage an das Experteam und die User die bei der Rentenversicherung arbeiten und freundlicherweise hier mitschreiben und Ihre Erfahrungen mitteilen. Wer entscheidet denn in den Fällen wo die o.g. Gründe nicht vorliegen, dass trotzdem eine Überprüfung statt findet? Entscheidet dass der jeweilige Sachbearbeiter der für den Erwerbsgeminderten zuständig ist? Oder wird das im Team entschieden oder vom Vorgesetzten vorgegeben oder ist das eine Entscheidung des jeweiligen Standortes der Rentenversicherung? Wer legt dass fest und entscheidet darüber dass der eine Ewerbsgeminderte geprüft wird und der andere nicht?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thomas,

wie Sie an den Erfahrungen verschiedener User sehen können, gibt es keine allgemeingültigen Regelungen.

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11 Antworten

KSCam 09.10.2021 | 18:33
das wird jeden 2. Monat am 4. Dienstag um 13:30 Uhr ausgewürfelt... Im Ernst, da hat wohl jeder Versicherungsträger jeweils unterschiedliche Kriterien. Was nutzt es Ihnen diese von 5 verschiedenen DRV Trägern zu kennen?
Thomasam 09.10.2021 | 18:46
mich hätte einfach nur mal interessiert wer letztendlich den Hut auf hat oder die Entscheidung trifft "den Erwerbsgeminderten prüfe ich, den prüfe ich nicht etc..." Ob das einzig und allein in der Befugnis des jeweiligen Sachbearbeiters liegt oder ob es Vorgaben, Quoten oder ähnliches fürs Team oder den einzelnen Sachbearbeiter gibt oder ob der Vorgesetzte irgendwas vorgibt etc... Und nachdem hier ja User mitschreiben, die bei der Rentenversicherung arbeiten hätte mich einfach nur ihre Erfahrungsberichte dazu interessiert. Weiß natürlich nicht in welchen Bereichen die User arbeiten bei der Rentenversicherung arbeiten, dann können die dazu natürlich nichts sagen. Ich habe im Bekanntenkreis auch zwei Mitarbeiter die bei der Rentenversicherung arbeiten. Aber der eine ist bei der IT und der andere Sozialversicherungsprüfer, die brauche ich natürlich nicht fragen. Aber sorry wenn die Frage Sie schon wieder nervt.
Uschiam 09.10.2021 | 18:52
Da die RV schreibt, dass sie von Zeit zu Zeit verpflichtet ist zu prüfen, muss diese Verpflichtung ja irgendwo festgeschrieben sein. Da wissen die DRVler hier sicher mehr darüber. Wenn Sie eine Arbeitsaufnahme melden, liefern Sie selbst quasi den Prüfgrund. Was den Abstand der Überprüfung betrifft, so empfiehlt dies m. W. der Gutachter in seiner Stellungnahme. Wie es sich verhält, wenn nach Aktenlage entschieden wurde, dazu wissen die Spezis hier sicher mehr.
Thomasam 09.10.2021 | 19:22
Zitat von Uschi anzeigen
Wer legt dass fest und entscheidet darüber dass der eine Ewerbsgeminderte geprüft wird und der andere nicht?
Da die RV schreibt, dass sie von Zeit zu Zeit verpflichtet ist zu prüfen, muss diese Verpflichtung ja irgendwo festgeschrieben sein. Da wissen die DRVler hier sicher mehr darüber. Wenn Sie eine Arbeitsaufnahme melden, liefern Sie selbst quasi den Prüfgrund. Was den Abstand der Überprüfung betrifft, so empfiehlt dies m. W. der Gutachter in seiner Stellungnahme. Wie es sich verhält, wenn nach Aktenlage entschieden wurde, dazu wissen die Spezis hier sicher mehr.
Hallo Uschi genau das meine ich, bzw. interessiert mich, wenn keine Arbeitsaufnahme vorliegt, wenn kein Vermerk in der Akte vorhanden ist, oder die Akte vermuten lässt, dass hier eventuell Besserung eintritt. Wenn das alles nicht zutrifft, aber trotzdem eine Überprüfungsfragebogen an den Erwerbsminderungsrentner rausgeht, wer dass dann entscheidet. Mich interessieren hier auch keine Statistiken, sondern nur ob das der zuständige Sachbearbeiter ganz alleine entscheidet und dann eben für sich eine Auswahl trifft. Oder ob das nicht einzig und allein der jeweils zuständige Sachbearbeiter trifft, sondern noch andere an dieser Entscheidung beteiligt sind. Deswegen meine Frage an das Expertenteam und manche User, die bei der Rentenversicherung arbeiten. Wenn Sie natürlich mit solchen Vorgängen nichts zu tun haben, oder ich Sie eventuell mit der Frage nerve, dann bitte ich Sie schon vorab um Entschuldigung.
Kerstinam 09.10.2021 | 23:34
Ich bekomme auf Grund einer rheumatischen Erkrankung seid 2012 eine unbefristete EWR. Ich wurde überhaupt noch nicht überprüft. Auch als ich einen kleinen Nebenjob annahm, bekam ich von der DRV nur einen Bogen für den Arbeitgeber zugesendet. Evtl. liegt es auch an der Krankheit, die zu einer Rente geführt hat und da diese nicht heilbar ist, führt selbst eine Arbeitsaufnahme nicht zu einer Überprüfung. LG
Thomasam 10.10.2021 | 08:08
Hat da auch jeder Versicherungsträger unterschiedliche Formulare? Auf der offiziellen Seite der Rentenversicherung finde ich nämlich nur diese Formulare: https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&url=… Hier finde ich nicht wie das Formular aussieht, dass bezüglich einer Überprüfung an Bezieher von unbefristeter Erwerbsminderungsrente versendet wird. Das wäre meine zweite Frage an das Expertenteam und die User die Erfahrung in ihrer täglichen Arbeit damit haben. Wer entscheidet den Vorgang ob so ein Fragebogen/Formular rausgeht und wenn dann die Entscheidung getroffen ist, wie sieht so ein Formular/Fragebogen aus? Oder ist dass dann wirklich nicht standardisiert, sondern je nach Erwerbsminderungsrentner individuell auf den jeweiligen Bezieher ausgelegt?
Thomasam 10.10.2021 | 08:35
Zitat von Kerstin anzeigen
Vielen Dank für Ihren Erfahrungsbericht. Das habe ich gemeint mit den unterschiedlichen Kriterien und Erfahrungen der einzelnen Betroffenen, die sich hier bisher in den letzten Jahren geäußert haben. Es haben auch schon User geschrieben, die keine Arbeitsaufnahme getätigt und gemeldet haben keinen Vermerk vom Gutachter oder medizinischen Dienst der Rentenversicherung in der Akte bezüglich einer Nachprüfung haben und eine Krankheit haben für die keine Besserung besteht dass diese User trotzdem von der Rentenversicherung überprüft worden. Deswegen wollte ich mit der Eröffnung dieses Themas einfach mal wissen, wer das jetzt bei der jeweiligen Behörde festlegt und die Entscheidung trifft bezüglich den Überprüfungen. Ob es eventuell für die jeweilige Behörde, das Team den einzelnen Sachbearbeiter, Vorgaben, Quoten oder ähnliches gibt, oder ob das jeder Sachbearbeiter einzeln und unabhängig selber entscheiden darf und kann bei wem er eine Überprüfung einleitet.
Maxam 10.10.2021 | 10:13
Hallo Thomas! Also der DRV Bund Berlin hat mich früher regelmäßig alle 2 Jahre angeschrieben.....Nachprüfung der weitern Rentenbrechtigung.....also ein Fragebogen....über Arbeitsaufnahme....Krankheitsverlauf....usw. obwohl ich unbefrristet berentet bin...keine Minijob angenommen habe.....und eine nicht heilbare chronische Erkrankung habe....dabei war auch ein Merkblatt ...das Sie das bei allen unbefristeten Rentnern somachen würden....obwohl ich hier auch schon gelesen habe....das dies bei Ihnen nicht sp sei.....seit einigen Jahren kommt nichts mehr...aus welchen Gründen auch immer... Ist das jetzt wieder so eine Umfrage.....oder sind Sie selber betroffen....
Thomasam 10.10.2021 | 10:48
Zitat von Max anzeigen
Hallo Max, vielen Dank auch für Deinen Erfahrungsbericht. Nein, dass ist weder eine Umfrage noch bin ich selber betroffen. Mich interessiert einfach nur wer in all den Fällen die Entscheidung trifft und ob diese Fragebögen individuell für jeden einzelnen unterschiedlich sind, oder ob sie für alle gleich sind und warum man diesen Fragebogen dann nicht einsehen kann auf der offiziellen Webseite der Rentenversicherung. Und ich hoffe halt, dass entweder jemand vom Expertenteam, damit eventuell in seiner täglichen Arbeit zu tun hat und dazu was sagen kann. Oder ob jemand von den Usern die bei der Rentenversicherung arbeiten eventuell damit zu tun haben. Wenn diese Tätigkeiten bei keinen der angesprochenen in ihr Aufgabengebiet gehört und niemand was dazu sagen kann, wäre das halt so. Aber ich warte jetzt noch mal ab auf eventuelle Antworten.
Unwichtigam 10.10.2021 | 14:27
Zitat von Thomas anzeigen
Hallo Thomas! Ist das jetzt wieder so eine Umfrage.....oder sind Sie selber betroffen....
Hallo Max, vielen Dank auch für Deinen Erfahrungsbericht. Nein, dass ist weder eine Umfrage noch bin ich selber betroffen. Mich interessiert einfach nur wer in all den Fällen die Entscheidung trifft und ob diese Fragebögen individuell für jeden einzelnen unterschiedlich sind, oder ob sie für alle gleich sind und warum man diesen Fragebogen dann nicht einsehen kann auf der offiziellen Webseite der Rentenversicherung. Und ich hoffe halt, dass entweder jemand vom Expertenteam, damit eventuell in seiner täglichen Arbeit zu tun hat und dazu was sagen kann. Oder ob jemand von den Usern die bei der Rentenversicherung arbeiten eventuell damit zu tun haben. Wenn diese Tätigkeiten bei keinen der angesprochenen in ihr Aufgabengebiet gehört und niemand was dazu sagen kann, wäre das halt so. Aber ich warte jetzt noch mal ab auf eventuelle Antworten.
Dann warte mal. Nur Dein Interesse stellt letztendlich keinen wichtigen Grund zur Beantwortung dar, wenn es dafür überhaupt eine standardmäßige Antwort gibt.
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