Hallo Klara,
auch wenn es bei Ihnen äußerst unwahrscheinlich ist, dass Sachverhalte vorliegen, die noch einen Einfluss auf den frühestmöglichen Rentenbeginn Ihrer altersrente haben werden, sollen Rentenauskünfte immer nur aus einem vollständig geklärten Konto erfolgen. Im übrigen wären diese Fragen spätestens beim Rentenantrag zu beantworten. Wahrscheinlich sind auch, wie von „Galwien“ angemerkt, zumindest die Kinderberücksichtigungszeit bis zum 10. Lebensjahr abzuklären.