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Experten-Antwort

Prüfungsintervall Hinzuverdienst bei Teilerwerbsminderung

von Adelheid Schulz13.03.2017 | 13:19
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3 Antworten

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Ich beziehe seit 10 Jahren eine Teilerwerbsminderungsrente, die seit 8 Jahren unbefristet ist. Seitdem gab es jährliche Überprüfungen des Hinzuverdienstes, wobei einmal eine zusätzliche Jubiläumszahlung in 2012 zu einer Erstattung führte. Alle anderen Prüfungen waren anstandslos. Ich bin Ende letzten Jahres innerhalb der Stadt umgezogen (was ich frühzeitig persönlich der DRVB mitgeteilt habe und der AG hat natürlich auch gemeldet) und dieses Jahr kam zum regulären Zeitpunkt kein Fragebogen. Ist jetzt einfach die engmaschige Überprüfung vorbei oder muss ich mir ernsthafte Gedanken machen?

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Adelheid Schulz,

solange Sie die Hinzuverdienstgrenze auch in 2016 eingehalten haben, müssen Sie sich keine Gedanken machen - denn dann gibt es ja auch keinen Grund für eine Nachforderung. Eigentlich hätten Sie turnusmäßig eine Anfrage erhalten müssen, möglicherweise war tatsächlich die Adressänderung nicht rechtzeitig vor dem Terminlauf umgesetzt. Sie können natürlich gern mal anrufen, um sicher zu gehen, dass die geänderte Adresse auch korrekt im Versicherungskonto gespeichert ist (damit auch künftige Post richtig ankommt).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Adelheit Schulz,

Sie haben eine Mitteilungspflicht ("Bringschuld") nur, wenn sich an Ihrem Hinzuverdienst etwas relevantes ändert - liegen Sie weiterhin eindeutig unter der Hinzuverdienstgrenze, müssen Sie auch nichts veranlassen. Das wollte ich mit "keine Gedanken machen" ausdrücken. Aus welchem Grund nun tatsächlich bei Ihnen dieses Jahr keine Überprüfung erfolgte, kann von hier nicht beurteilt werden. Gehen Sie einfach davon aus, dass Sie nächstes Jahr wieder Post erhalten und achten Sie bitte in der Zwischenzeit darauf, von sich aus alle Änderungen mitzuteilen, die zu einem Überschreiten der Grenze führen könnten.

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1 Antworten

Adelheid Schulzam 14.03.2017 | 09:22
Danke an die Expertern, aber die Antwort ist für mich nicht befriedigend. Die Meldung an die DRVB war wohl rechtzeitig umgesetzt, den der Nachweis für das Finanzamt ist Mitte Januar an de neue Adresse geschickt worden. Habe ich dann eine Bringschuld oder kann ich den Dingen ihren Lauf lassen - meine Hinzuverdienstgrenze werde ich in diesem Leben wohl kaum noch überschreiten.....
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