Hallo Azur,
grundsätzlich empfiehlt es sich an Ihre zuständige Rehabilitationssachbearbeitung sowie die Stelle zu wenden, bei der Sie die Maßnahme durchführen.
Wird die Maßnahme für 4 Wochen unterbrochen, so wird sie aus medizinisch-therapeutischer Sicht grundsätzlich als nicht mehr sinnvoll erachtet.
Definitiv ausgeschlossen ist die Weiterführung nach einer Unterbrechung von 6 Wochen oder mehr.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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