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Experten-Antwort

Psychatrisches Fehlgutachten

von A. L.26.01.2017 | 11:14
2711 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich wende mich an Sie, da ich folgendes erlebt habe und wissen möchte wie ich mich wehren kann. Im Laufe meiner Ehe zeigte mein Mann aggressive und suizidale Verhaltensweisen. Schließlich zeigte er sich einverstanden eine Psychotherapie zu machen. Im Laufe der Ehe nahmen die Aggressionen auch gegenüber unserem Sohn jedoch zu. Dies berichtete ich per e-Mail seinem Psychotherapeuten. Als ich mich von meinem Mann trennte, wurde es richtig übel, so dass ich mit den Kindern immer wieder zu meiner Mutter flüchten musste. Unter anderem hat er das gemeinsame Auto demoliert und mich und die Kinder auch unter Alkoholeinfluss massiv beschimpft. Ich habe den Psychotherapeuten über die Vorkommnisse informiert, der mir schließlich Wahnvorstellungen und psychische Probleme unterstellte und mich darum bat, von weiteren Mails abzusehen. Da sich das Verhalten nicht besserte, habe ich bei Gericht einen begleiteten Umgang mit meinen Kindern beantragt. Dort habe ich klar formuliert, dass ich meinen Mann für gefährlich halte und Angst vor ihm habe. Dieser hatte sich aber von besagtem Psychotherapeuten ein Gutachten ausstellen lassen, dass ihm volle Erziehungsfähigkeit, volle Impulskontrolle und Zurechnungsfähigkeit bescheinigte. Auf Grundlage dieses Gutachtens wurde der begleitete Umgang abgelehnt und die Übergabetremine auf einen öffentlichen Parkplatz verlegt. Das Stalking ging weiter und schließlich kam, was kommen musste. Mein Mann hat mich bei einer Kindsübergabe auf dem Parkplatz angegegriffen und mich krankenhausreif geschlagen und getreten sowie mein Auto demoliert. Meine Kinder wurden Zeugen des Vorfalls. 8 Beamte waren nötig, um ihn festzunehmen. Noch in der selben Nacht erhielt ich Morddrohungen. Seit dem Vorfall hält sich mein Mann scheinbar im Ausland auf und ist nicht mehr zur Verantwortung zu ziehen. Ich sitze auf Rechnungen. Meine Kinder und ich sind traumatisiert. Ich bin dienstunfähig. Diese Fehleinschätzung des Psychologen hat meines Erachtens den Schaden erst möglich gemacht. Er entzieht sich aber jedem Gespräch. Was kann ich tun?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, A.L.,

ergänzend zur Antwort von ??? möchten wir Ihnen mitteilen, dass Sie in einem Gespräch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe (Link: „Beratungsstellen finden“) erfahren, welche Möglichkeiten Sie haben bzgl. der Durchführung einer medizinischen Rehabilitation (auch unter dem Aspekt, dass die Kinder Sie evtl. begleiten bzw. dass sie während der Durchführung der Reha gut versorgt sind). Ferner erhalten Sie Informationen zur eventuellen Beantragung einer Rente wegen Erwerbsminderung. Ihr subjektives Empfinden über Ihren gesundheitlichen Zustand reicht schon aus, dass Sie den Antrag aufnehmen lassen können. In einem Gespräch mit Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt könnten Sie die Situation und Ihre Beschwerden schildern und klären, wie der Arzt die Situation aus medizinischer Sicht einschätzt. Nehmen Sie bitte die Hilfen an, welche sich bieten, und fassen Sie für sich den richtigen Entschluss. Wir wünschen Ihnen alles Gute!!!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

13 Antworten

???am 26.01.2017 | 11:35
Schicken Sie diese Schilderung an Ihre Krankenkassen, Arbeitgeber, Rentenversicherung/sonstige Versorgungsträger und gehen Sie damit zum Weißen Ring. Diese Stellen können entweder direkt Schadensersatzansprüche geltend machen bzw. Ihnen bei Ihrer Fragestellung weiterhelfen.
Schorscham 26.01.2017 | 12:33
Denkbar wäre auch eine Strafanzeige gegen den Psychotherapeuten wegen unterlassener Hilfeleistung, sowie eine Beschwerde bei der zuständigen Psychotherapeutenkammer Ihres Bundeslandes. MfG
Schadeam 26.01.2017 | 14:15
Seid mal bitte vorsichtig mit Beschuldigungen des Pychotherapeuten. Er war doch ganz eindeutig der Therapeut des Mannes - für die "Frau ist er doch nicht zuständig". Vielleicht hat er sich auch ganz einfach nur verbeten, dass die Frau sich in die Therapie seines Patienten einmischt, als er A.L. bat ihm keine weiteren Mails mehr zu schicken. M.E. wäre es vielleicht zielführender gewesen wenn A.L. sich Hilfe von einem anderen Therapeuten geholt hätte. Da wir all dies nicht wissen sollten wir vorsichtig sein mit Beschuldigungen.
Schorscham 26.01.2017 | 16:04
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Eine Strafanzeige ist noch keine Verurteilung. Eine eventuelle (Mit)Schuld des Psychotherapeuten würde im Rahmen der polizeilichen/staatsanwaltlichen Ermittlungen geprüft und falls sich der Verdacht nicht bestätigt, würde das Verfahren eingestellt, ohne dem Therapeuten zu schaden. Sollte sich der Psychtherapeut tatsächlich so unsensibel verhalten haben wie von der Fragestellerin geschildert, wäre ein Warnschuss vor den Bug durchaus angemessen. MfG
Herz1952am 27.01.2017 | 12:20
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
Hallo Schorsch, diesmal sind eindeutig Sie derjenige, der über das Ziel hinausschießt. Unterlassene Hilfeleistung??? Die Ehefrau muss doch Strafanzeige bei der Polizei stellen, wenn der Ehemann droht und das Auto demoliert. Ein Psychotherpeut ist für seinen Patienten zuständig und muss nicht auf Informationen innerhalb des Familienkreises reagieren. Das Gutachten mag durchaus falsch gewesen sein, aber das steht in keinem Zusammenhang mit unterlassener Hilfeleistung.
Herz1952am 27.01.2017 | 15:01
Zitat von § 323c StGB anzeigenausblenden
Hallo Schorsch, diesmal sind eindeutig Sie derjenige, der über das Ziel hinausschießt. Unterlassene Hilfeleistung??? Die Ehefrau muss doch Strafanzeige bei der Polizei stellen, wenn der Ehemann droht und das Auto demoliert. Ein Psychotherpeut ist für seinen Patienten zuständig und muss nicht auf Informationen innerhalb des Familienkreises reagieren. Das Gutachten mag durchaus falsch gewesen sein, aber das steht in keinem Zusammenhang mit unterlassener Hilfeleistung.
Informieren Sie sich erst einmal darüber, was der Gesetzgeber unter unterlassener Hilfeleistung versteht, bevor Sie hier oberlehrerhafte Sprüche klopfen, Herzchen: https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html Wenn eine dritte Person davon erfährt, dass sich jemand in Gefahr befindet, ist er zur Hilfe verpflichtet. Und der Psychotherapeut des Ehegatten hat auf die eindeutigen Hilferufe der Ehefrau nicht reagiert, obwohl er dazu verpflichtet gewesaen wäre. Ihre "Hobby-Juristerei" nervt, Herzchen! §§§§§
Dummschwätzer :-) Lernen Sie doch bitte erstmal ein besseres Textverständnis. Was ist denn ein Hilferuf? Besteht eine akute Gefahrenlage, weil ich in der vergangenheit beschimpft wurde?
§ 323c StGBam 27.01.2017 | 14:42
Informieren Sie sich erst einmal darüber, was der Gesetzgeber unter unterlassener Hilfeleistung versteht, bevor Sie hier oberlehrerhafte Sprüche klopfen, Herzchen: https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html Wenn eine dritte Person davon erfährt, dass sich jemand in Gefahr befindet, ist er zur Hilfe verpflichtet. Und der Psychotherapeut des Ehegatten hat auf die eindeutigen Hilferufe der Ehefrau nicht reagiert, obwohl er dazu verpflichtet gewesaen wäre. Ihre "Hobby-Juristerei" nervt, Herzchen! §§§§§
Herz1952am 27.01.2017 | 15:04
Ein Psychotherpeut muss seinen eigenen Patienten anzeigen, wegen Informationen der Ehefrau? :-)
A. L.am 27.01.2017 | 15:25
Für mich ist der Punkt gar nicht die unterlassene Hilfeleistung. Für mich ist es immer noch ein Schock, dass der Therapeut meinem Mann uneingeschränkte Impulskontrolle und Erziehungsfähigkeit bescheinigt hat. Nach meinen Schilderungen hätte er doch zumindest Zweifel haben müssen. Dieses Gutachten war ja auch schließlich die alleinige Grundlage für die Gerichtsentscheidung. Das Jugendamt sah den Fall anders. Ohne dieses Gutachten hätte ich gar nicht mehr auf meinen Mann treffen müssen und es wäre nicht zu dem Übergriff gekommen.
Herz1952am 27.01.2017 | 15:10
Glauben Sie mir, ich weiß was Psycotherapeuten dürfen und was nicht. Ich bin schon lange genug bei solchen Leuten in Behandlung.:-)
KSCam 27.01.2017 | 16:52
Aber das, liebe A.L. brauchen wir jetzt wirklich hier im Forum nicht auszudiskutieren. Das hat gar nichts mit dem Anliegen des Forums zu tun. Hier gehts um Rentenfragen. Warum ein Therapeut eine Einschätzung hatte, die Sie als Dritte Person nicht verstehen (Ihr Mann war Patient des Therapeuten), kann kein Außenstehender beantworten. Und wenn irgendeine Stelle diesen Bericht dieses Therapeuten so anerkannt hat, können Sie dort nachfragen - die DRV hat damit gar nichts am Hut.
Rosannaam 27.01.2017 | 19:41
Erstens muss ein Familienangehöriger kein anderes Familienmitglied anzeigen, wenn es sich strafbar gemacht hat. Wer macht das schon gerne? Zweitens hätte der Psychotherapeut des Ehegatten die Befürchtungen der Ehefrau ernst nehmen MÜSSEN und ggf. eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik veranlassen können. Das wäre auch zum Wohle seines Patienten geschehen. LG
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