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Experten-Antwort

Psychische Erkrankung vor Vollendung einer Ausbildung/Waisenrente

von NordischByNature02.01.2019 | 18:28
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3 Antworten

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Ein junger Mann ist Halbwaise und hat während seiner Schulausbildung Halbwaisenrente bezogen. Mit Anfang 19 ist er an einer schweren psychischen Störung (Schizophrenie/Depression) erkrankt. Das war im Januar 2016. Daraufhin hat er die Ausbildung abgebrochen und konnte sich leider weder um eine Beschäftigung noch um die Aufnahme an einer Schule oder Weiterbildungsmaßnahme kümmern. Die DRV hat nach Mitteilung des Schulabbruches im September 2016 die Zahlungen eingestellt. Es ist zwischenzeitlich eine Schwerbehinderung von 50 Punkten vom Sozialen Dienst festgestellt worden. Er hat keine eigenen Mittel mehr, alle Sparguthaben sind zwischenzeitlich verbraucht. Unter welchen Umständen kann der junge Mann wieder in das Berufsleben eingegliedert werden und wer kümmert sich um Geldleistungen bis dahin? Sind ausschließlich die verbliebenen Verwandten für Geldleistungen zuständig?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo NordischByNature,

W*lfgang hat Ihnen aus meiner Sicht bereits die richtigen Hinweise gegeben.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 02.01.2019 | 19:46
Hallo NordischByNature, 1. die Waisenrente ist weiterhin bis 27 möglich, wenn die Waise "behindert ist und deshalb nicht selbst für sich sorgen kann". Wurde hoffentlich im Rahmen der Einstellung geprüft - sofern die Weiterzahlung aus diesem Grund beantragt worden ist ...oder das jetzt geschieht. 2. > wer kümmert sich um Geldleistungen bis dahin? Erstrangig: Jobcenter, wenn noch ein entsprechendes Leistungsvermögen vorhanden ist und keine vorrangige Einkommens- und/oder Vermögensanrechnung zu erfolgen hat. Nachrangig: Sozialamt -> HLU oder Grundsicherung, setzt aber grundsätzlich ein vorheriges Verfahren beim Jobcenter voraus. Und ja, beide Ämter haben ggf. unterhaltspflichtige Angehörige heranzuziehen (Ausnahme: nicht bei Grundsicherung/Sozialamt) 3. "zwischenzeitlich eine Schwerbehinderung/wieder in das Berufsleben eingegliedert werden" Mal im örtlichen Integrationsamt einen Besuch vornehmen: https://www.integrationsaemter.de Dort gibt es u. a. auch ein Forum. Gruß w.
NordischByNatuream 03.01.2019 | 15:01
Vielen Dank!
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