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Psychosomatische Reha Ablehnung

von Anna18.02.2023 | 17:02
348 Ansichten
6 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, heute habe ich eine Ablehnung der DRV über eine psychosomatische Reha erhalten. Als Hinweis stand; "Wir halten für Sie jedoch eine Krankenhausbehandlubg angezeigt". Soll das bedeuten die DRV meint ich bin psychisch zu krank oder nicht in der Lage für die Reha?? Ich bin ganz geknickt.... Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen, Anna

6 Antworten

Schadeam 18.02.2023 | 17:21
Das sollte Sie sich von Ihrem medizinischen Fachpersonal erklären lassen.....also von Arzt, Psychiater und CO
Annaam 18.02.2023 | 21:27
Also... schrieb

Es soll zumindest heißen, dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung eine Stabisierung vor der Reha als notwendig erachtet, damit die Reha erfolgreich sein kann.

Wie bereits erwähnt: nehmen sie Kontakt mit ihren Behandlern auf. Ggf. ist eine stationäre oder eine teilstationäre (z.b. Tagesklinik) Krankenhausbehandlung empfehlenswerter.

Es läuft vielleicht anders als geplant, aber an sich gibt es keinen Grund geknickt zu sein. Die DRV hat Ihr Leiden ernst genommen und hält es für so akut, dass eben eine Krankenkassenleistung notwendig ist um eine Rehafahigkeit herzustellen.

Alles, alles Gute!

Ein Leidensgenosse.

"Wir halten für Sie jedoch eine Krankenhausbehandlubg angezeigt". Soll das bedeuten die DRV meint ich bin psychisch zu krank oder nicht in der Lage für die Reha??
Es soll zumindest heißen, dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung eine Stabisierung vor der Reha als notwendig erachtet, damit die Reha erfolgreich sein kann. Wie bereits erwähnt: nehmen sie Kontakt mit ihren Behandlern auf. Ggf. ist eine stationäre oder eine teilstationäre (z.b. Tagesklinik) Krankenhausbehandlung empfehlenswerter. Es läuft vielleicht anders als geplant, aber an sich gibt es keinen Grund geknickt zu sein. Die DRV hat Ihr Leiden ernst genommen und hält es für so akut, dass eben eine Krankenkassenleistung notwendig ist um eine Rehafahigkeit herzustellen. Alles, alles Gute! Lieben lieben Dank für die aufbauende Antwort!!
Also...am 18.02.2023 | 20:08
Es soll zumindest heißen, dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung eine Stabisierung vor der Reha als notwendig erachtet, damit die Reha erfolgreich sein kann. Wie bereits erwähnt: nehmen sie Kontakt mit ihren Behandlern auf. Ggf. ist eine stationäre oder eine teilstationäre (z.b. Tagesklinik) Krankenhausbehandlung empfehlenswerter. Es läuft vielleicht anders als geplant, aber an sich gibt es keinen Grund geknickt zu sein. Die DRV hat Ihr Leiden ernst genommen und hält es für so akut, dass eben eine Krankenkassenleistung notwendig ist um eine Rehafahigkeit herzustellen. Alles, alles Gute! Ein Leidensgenosse.
Annaam 18.02.2023 | 21:27
Also... schrieb

Es soll zumindest heißen, dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung eine Stabisierung vor der Reha als notwendig erachtet, damit die Reha erfolgreich sein kann.

Wie bereits erwähnt: nehmen sie Kontakt mit ihren Behandlern auf. Ggf. ist eine stationäre oder eine teilstationäre (z.b. Tagesklinik) Krankenhausbehandlung empfehlenswerter.

Es läuft vielleicht anders als geplant, aber an sich gibt es keinen Grund geknickt zu sein. Die DRV hat Ihr Leiden ernst genommen und hält es für so akut, dass eben eine Krankenkassenleistung notwendig ist um eine Rehafahigkeit herzustellen.

Alles, alles Gute!

Ein Leidensgenosse.

"Wir halten für Sie jedoch eine Krankenhausbehandlubg angezeigt". Soll das bedeuten die DRV meint ich bin psychisch zu krank oder nicht in der Lage für die Reha??
Es soll zumindest heißen, dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung eine Stabisierung vor der Reha als notwendig erachtet, damit die Reha erfolgreich sein kann. Wie bereits erwähnt: nehmen sie Kontakt mit ihren Behandlern auf. Ggf. ist eine stationäre oder eine teilstationäre (z.b. Tagesklinik) Krankenhausbehandlung empfehlenswerter. Es läuft vielleicht anders als geplant, aber an sich gibt es keinen Grund geknickt zu sein. Die DRV hat Ihr Leiden ernst genommen und hält es für so akut, dass eben eine Krankenkassenleistung notwendig ist um eine Rehafahigkeit herzustellen. Alles, alles Gute! Lieben lieben Dank für die aufbauende Antwort!!
Annaam 18.02.2023 | 21:27
Also... schrieb

Es soll zumindest heißen, dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung eine Stabisierung vor der Reha als notwendig erachtet, damit die Reha erfolgreich sein kann.

Wie bereits erwähnt: nehmen sie Kontakt mit ihren Behandlern auf. Ggf. ist eine stationäre oder eine teilstationäre (z.b. Tagesklinik) Krankenhausbehandlung empfehlenswerter.

Es läuft vielleicht anders als geplant, aber an sich gibt es keinen Grund geknickt zu sein. Die DRV hat Ihr Leiden ernst genommen und hält es für so akut, dass eben eine Krankenkassenleistung notwendig ist um eine Rehafahigkeit herzustellen.

Alles, alles Gute!

Ein Leidensgenosse.

"Wir halten für Sie jedoch eine Krankenhausbehandlubg angezeigt". Soll das bedeuten die DRV meint ich bin psychisch zu krank oder nicht in der Lage für die Reha??
Es soll zumindest heißen, dass der medizinische Dienst der Rentenversicherung eine Stabisierung vor der Reha als notwendig erachtet, damit die Reha erfolgreich sein kann. Wie bereits erwähnt: nehmen sie Kontakt mit ihren Behandlern auf. Ggf. ist eine stationäre oder eine teilstationäre (z.b. Tagesklinik) Krankenhausbehandlung empfehlenswerter. Es läuft vielleicht anders als geplant, aber an sich gibt es keinen Grund geknickt zu sein. Die DRV hat Ihr Leiden ernst genommen und hält es für so akut, dass eben eine Krankenkassenleistung notwendig ist um eine Rehafahigkeit herzustellen. Alles, alles Gute! Lieben lieben Dank für die aufbauende Antwort!!
-am 19.02.2023 | 09:35
Hallo Anna, Hier gibt es tatsächlich keinen Grund geknickt zu sein. Was genau hinter der Entscheidung des sozialmedizinischen Dienst steckt, kann hier im Rahmen des Forums leider nicht geklärt werden. Hierzu bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger. In der Regel bedeutet dies jedoch, dass zunächst weitere Akutmaßnahmen mit Zuständigkeit Ihrer Krankenkasse zur Stabilisierung Ihres Gesundheitszustands indiziert sind, bevor eine Reha über den Rentenversicherungsträger erfolgen kann, um eine Besserung oder Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit zu erzielen. Wir empfehlen Ihnen, sich mit Ihrem behandelnden Arzt in Verbindung zu setzen und die nunmehr bestehende Optionen zu besprechen. Sollte Ihr behandelnder Arzt etwa der Auffassung sein, dass die Entscheidung des sozialmedizinischen Dienst fehlerhaft erfolgte, bestünde auch die Möglichkeit der Anfechtung des Bescheides mit Hilfe eines Widerspruchs von Ihnen und der Vorlage neuer und weiterführender ärztlicher Unterlagen Ihres behandelnden Arztes. Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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