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Experten-Antwort

Psychotherapie bei Voller EMR?

von Max-119.10.2016 | 11:02
1515 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Bin in Voller EMR Unbestimmte Dauer Bin 63 Jahre GBR 60 weit über 35 Jahre Wartezeit erfüllt benötige Psychotherapeutische Behandlung (Gespräch Sitzungen) die beantragt werden müssen Bekomme ich die noch genehmigt ? Ist das Sache der Krankenkasse oder des Rententrägers ? Kann ich hierdurch mit meiner Vollen EMR Probleme bekommen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bezüglich einer psychotherapeutischen Behandlung an Ihre zuständige Krankenkasse.

Zu Fragen bezüglich Ihrer Altersrente oder zu Ihrer Erwerbsminderungsrente können Sie sich, ggf. mit vorheriger Terminvereinbarung, bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen oder mit Ihren zuständigen Sachbearbeitern Kontakt aufnehmen. Die für Sie zuständige Beratungsstelle können Sie bei Ihrer Sachbearbeitung erfragen oder auf den Internetseiten der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Gerdam 19.10.2016 | 11:31
Hallo Max Wartezeit erfüllt 35 Jahre 63 Jahre erreicht VEMR mit 10,8 % Abzug Das sollte reichen um in Altersrente zu gleichen Bedingungen wie jetzt zu gehen Psychotherapie ? kann aus meiner Sicht nicht mehr Schädlich sein da Voraussetzungen für vorgezogene Altersrente erfüllt
Herz1952am 19.10.2016 | 15:48
Hallo Max-I, Wenn Sie Rente auf unbestimmte Dauer bekommen, ist grundsätzlich die Krankenkasse dafür zuständig (auch bei Reha). Es handelt sich aber nicht um eine Reha in diesem Sinne, sondern um eine - sagen wir mal eine medizinische Behandlung. Wenn Sie von der Krankenkasse als EM-Rentner auf unbestimmte Zeit auch bei der Krankenkasse registriert sind, wird Ihre Kasse auch nicht lange "fackeln", diese zu genehmigen. Ansonsten wird sie Ihnen ein Formular für die Rentenversicherung mitgeben, das sie an die RV schicken und diese wird Sie wieder an die Krankenkasse verweisen. So war es aufgrund eines Formfehlers bei mir wegen eines Schienbeinkopfbruchs. In diesem Formblatt habe ich aber nichts gesehen, was auf eine Abfrage auf eine ambulante Psychotherapie hindeutete. Es ist stark anzunehmen, dass Sie Ihre Behandlung problemlos von Ihre KK genehmigt bekommen. Sie werden auch "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Probleme mit Ihrer EM-Rente bekommen. Ansonsten könnten Sie diese "blitzschnell" in eine Rente wegen SB umwandeln :-) Viel Erfolg für Ihre Therapie.
W*lfgangam 20.10.2016 | 20:48
...Sie schon gar nicht ;-) Gruß w.
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