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Experten-Antwort

Psychotherapie vor Reha

von Celina06.10.2023 | 12:05
942 Ansichten
7 Antworten
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin aufgrund von Postcovid mit starken körperlichen Einschränkungen seit Mitte letzten Jahres krankgeschrieben. Aufgrund einer akuten schweren Depression befinde ich mich in ambulanter psychotherapeutischer Behandlung. Die Krankenkasse hat mich nun aufgefordert bei der Rentenversicherung einen Rehaantrag aufgrund meines Postcovid Zustandes zu stellen. Meine Psychotherapeutin sagte mir heute bei der Behandlung das die Psychotherapie aufgrund meiner Depression voran vor einer Reha hätte. Ist das richtig? Gilt Psychotherapie vor Reha? Wenn ja was tue ich jetzt. Mir wurde von meiner Hausärztin angeraten einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Geht das ohne Reha? Viele Grüße Celina

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.10.2023 | 13:38

Guten Tag Celina, 

 

Ihre Fragestellung deckt mehrere Aspekte ab, die ich zu berücksichtigen versuchen werde. 

 

Zunächst einmal sollten Sie der Aufforderung der Krankenkasse nachkommen, wenn eine Einschränkung Ihres Dispositionsrechts vorliegt. Sie riskieren sonst die Einstellung Ihres Krankengeldes. 

 

Ob Sie den Anforderungen der Krankenkasse auch mit einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente gerecht werden können, sollten Sie dort erfragen. 

 

Bei der Prüfung Ihres Rehabedarfs wird auch geprüft, ob die ambulanten Maßnahmen (hier beispielsweise eine Psychotherapie) bereits ausgeschöpft sind. Hier ist jedoch fraglich, welche Leiden bzw. Diagnosen bezüglich einer medizinischen Rehabilitation im Vordergrund stehen. 

 

Ein Beispiel: Der Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation einer Person, die beispielsweise wegen Depressionen diesen Antrag stellt, könnte unter Umständen abgelehnt werden, wenn noch keine Psychotherapie durchgeführt wurde. 

 

Sehr wohl sollten Sie, für den Fall dessen, dass Sie den Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stellen und dieser bewilligt wird, aber auch rehabilitationsfähig sein. Sollten Sie also aufgrund Ihrer Depression nachweislich nicht rehabilitationsfähig sein, müssten Sie die bewilligte Maßnahme (nach Abklärung mit der Krankenkasse) auch nicht antreten. 

 

Sie sollten also, so denn ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente für Sie in Frage kommt, zunächst mit der Krankenkasse klären, ob dies ausreicht. Wie bereits angemerkt wurde, kann es sein, dass die Rentenversicherung Ihnen vor Prüfung des Rentenantrags eine Rehamaßnahme anbietet, weil man sich erhofft, die Erwerbsminderungsrente damit noch abwehren zu können. Dies ist auf den Grundsatz "Reha vor Rente" zurückzuführen. Besteht die Krankenkasse weiterhin auf einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, empfehle ich Ihnen, dieser Aufforderung aus den o.g. Gründen auch nachzukommen. Besprechen Sie dann aber zusätzlich mit Ihrer Psychotherapeutin, ob Sie rehafähig sind. 

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Königam 06.10.2023 | 12:13
Stellen Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente, damit erfüllen Sie auch die Forderung der Krankenkasse. Es wird immer vor der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente geprüft, ob nicht zunächst eine Reha zielführender ist. Das Ergebnis bleibt dann abzuwarten.
Schadeam 06.10.2023 | 12:19
Einfache Antwort: ja das geht und damit ist die Krankenkasse auch zufrieden...... Wenn der EM Rentenantrag gestellt ist, warten Sie in ruhe ab was passiert. Die Rente kann bewilligt oder auch abgelehnt werden. Es ist denkbar dass die DRV auch sagt "erst muss eine Reha gemacht werden bevor über Rente entschieden werden kann". Wenn die Ärztin eher zur Rente als zur Reha rät, weiß die hoffentlich wovon sie redet.
Abschlägeam 06.10.2023 | 12:28
Wenn die Krankenkasse Sie aufgefordert hat, eine Reha zu beantragen (nach §51 SGB V ?), dann müssen Sie das wohl tun, denn sonst riskieren Sie, dass das Krankengeld eingestellt wird. Und DAS zahlt Ihre Therapeutin Ihnen dann ja sicherlich nicht... Den Ansprüchen der Krankenkasse würden Sie aber wohl auch genügen (lesen Sie deren Schreiben noch einmal genau bzw. fragen Sie dort direkt nach), wenn Sie einen Antrag auf EM-Rente stellen. Dann wird 'automatisch' auch geprüft, ob erst mal eine Reha gemacht werden soll 'Reha vor Rente'. Und aus dem Grund fordert die KK eigentlich auch zur Reha auf, denn WENN dann festgestellt wird, dass der Patient erwerbsgemindert ist, dann gilt bereits der Rehaantrag als Rentenantrag und die Krankenkasse macht dann Erstattungsforderungen an die DRV geltend (nicht an Sie!!). Besprechen Sie das also bitte noch einmal mit Ihrer Ärztin, denn die müsste Ihnen bei der Begründung Ihres Reha-Antrages ohnehin helfen und kann Ihnen auch gleich die dort vorliegenden Befundberichte mitgeben, die Sie für einen EM-Rentenantrag benötigen würden. weiter unten noch etwas Wochenendlektüre, heute erreichen Sie wohl keinen mehr... Alles Gute! https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… https://sozialversicherung-kompetent.de/krankenversicherung/leis…
DRVam 06.10.2023 | 12:33
Nein, Ihre Psychotherapeutin hat nicht Recht. Eine Therapie steht nicht über einer z.B. psychosomatischen Reha. Wie schon angegeben, stellen Sie einen Antrag auf EM-Rente und warten Sie das Ergebnis ab. Ggü. Ihrer KK sind Sie damit der Aufforderung nachgekommen.
Trolljägeram 07.10.2023 | 20:42
Trolljäger schrieb

Achtung unmaßgebliche Antwort eines Trolls, der schon gegebene Antworten unter anderen Wunschnamen nur wiederholt.

Bitte ignorieren Sie meinen unsinnigen Kommentar von vorher. Ich bin leider psychisch schwer gestört und schreibe immer wieder solchen hanebüchenen Unsinn. Leider ist das eine Zwangsstörung, die ich absolut nicht im Griff habe. Wahrscheinlich werde ich auch diesen Kommentar in Kürze widerrufen und behaupten, ein anderer habe das geschrieben, der angeblich meine Benutzernamen verwendet und mir damit schaden will. Manchmal nenne ich mich auch "Forenjäger", "echter DRV" oder ähnliches. Das ist leider zwanghaft und kein Arzt konnte mir bisher helfen. Am besten ersparen Sie es sich, diese unsinnigen Kommentare zu lesen, sie sind ja schon erkennbar am Benutzernamen. Ich bitte in aller Form um Entschuldigung für den Missbrauch dieses Forums, insbesondere auch die DRV-Experten, aber ich kann wirklich nicht anders.
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