Hallo benito63,
wie "sollten das wissen" bereits zutreffend ausgeführt hat, dient die sich an die vorangegangene Leistung zur medizinischen Rehabilitation (LMR) anschließende Reha-Nachsorge dazu, die langfristige berufliche Eingliederung der Versicherten sichern.
Demzufolge sind nur die Versicherten anspruchsberechtigt für eine Reha-Nachsorge (hier in Form der Psy-RENA), bei denen eine positive Erwerbsprognose vorliegt und die bei Entlassung aus der Rehabilitationsbeinrichtung eine Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufweisen.
Zudem muss die Nachsorgeleistung in der Regel vom behandelnden Arzt der Rehabilitationseinrichtung empfohlen worden sein.
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