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Experten-Antwort

PSYRENA, psychologische Reha-Nachsorge: Für wen ?

von benito6325.10.2022 | 10:53
667 Ansichten
3 Antworten
Hallo zusammen. Folgender Sachverhalt liegt bei mir vor: Nach 8-wöchiger psychosomatischer Reha in Gelsenkirchen wurde ich in dem Kurzabschlußbericht als "au" und "unter 3 Stunden arbeits- fähig"eingestuft. Nun möchte ich das PSYRENA-Angebot der Klinik wahrnehmen ..., und muß nun lesen, dass dieses Angebot NICHT für Rehabilitanten gilt, die als "au und unter 3 Std" entlassen wurden. Habe ich da was falsch verstanden, oder soll ich das ggü der Klinik verschweigen ? Oder gibt es andere Möglichkeiten, PSYRENA zu bekommen? Vielen Dank für Ihre Ratschläge, benito63 PS: Liebe DRV, eigentlich ist so ein Vorgehen doch ein Witz: Denen, die es aus psychosomatischer Sicht wirklich benötigen, PSYRENA zu verweigern.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.10.2022 | 12:38

Hallo benito63,

wie "sollten das wissen" bereits zutreffend ausgeführt hat, dient die sich an die vorangegangene Leistung zur medizinischen Rehabilitation (LMR) anschließende Reha-Nachsorge dazu, die langfristige berufliche Eingliederung der Versicherten sichern.

Demzufolge sind nur die Versicherten anspruchsberechtigt für eine Reha-Nachsorge (hier in Form der Psy-RENA), bei denen eine positive Erwerbsprognose vorliegt und die bei Entlassung aus der Rehabilitationsbeinrichtung eine Leistungsfähigkeit von mindestens 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufweisen.

Zudem muss die Nachsorgeleistung in der Regel vom behandelnden Arzt der Rehabilitationseinrichtung empfohlen worden sein.

2 Antworten

benito63am 25.10.2022 | 11:28
...ok, klingt "eigentlich" logisch... Ich war/ bin (vorher) ALG1-Empfänger, also arbeitslos.
sollten das wissenam 25.10.2022 | 11:07
Die Psy-Rena ist eine Nachsorgeleistung und damit in § 17 SGB VI geregelt. Sinn ist, den Erfolg der LMR zu sichern. In Ihrem Falle scheint die LMR nicht erfolgreich verlaufen zu sein, da Sie ja nur noch unter 3 Stunden (auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt) einsatzfähig (= voll erwerbsgemindert) sind. Ich hoffe und wünsche Ihnen, dass Sie persönlich von der LMR profitiert haben. Erfolg für die DRV ist aber, dass Sie wieder/weiter arbeiten können. Und ohne Erfolg in diesem Sinne gibt es keine Nachsorge. Ihre Reha-Klinik sollte das aber eigentlich wissen. Vielleicht gilt die Einschätzung der Leistungsfähigkeit nur für Ihren Beruf? Dann wäre Psy-Rena kein Problem.
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