Bis zum Erreichen der Regelaltersrente müssen mindestens 60 Monate Beitrags- und Ersatzzeiten (nicht Anrechnungszeiten!) nachgewiesen sein. Ob diese Monate aus versicherungspflichtiger Be-schäftigung, Kindererziehung oder anderen Sachverhalten resultieren spielt keine Rolle.
Schulbesuch und Studium zählen zu den Anrechnungszeiten. Es sind somit weder Beitragszeiten, noch werden hierfür künftig Entgeltpunkte ermittelt.
Für die Kindererziehung werden Pflichtbeiträge gutgeschrieben, Aha hat den Umfang bereits genannt.