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Experten-Antwort

Putzhilfe bei EU Rente

von Sarah09.09.2023 | 06:57
840 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich beziehe seit längerer Zeit eine Rente wegen voller Erwerbsminderung Bisher habe ich den Haushalt besonders das Putzen alleine geschafft. Jetzt ist es mir gesundheitlich nicht mehr möglich. Kann ich mir eine Putzhilfe holen? Müsste ich die Hilfe anmelden auch wenn sie nur alle 14 Tage für ca. 4 Stunden mir hilft? Wie läuft so etwas ab? Über Infos wäre ich dankbar. Grüße Sarah

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sarah,

mit den ersten Beiträgen dürfte sich Ihre Frage beantwortet haben. Wenn Sie noch weitere Fragen z.B. zum Ablauf haben,
besteht auch die Möglichkeit direkt mit er Minijob-Zentrale in Kontakt zu treten: https://www.minijob-zentrale.de/DE/meta/kontakt/kontakt_node.html.


Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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10 Antworten

Minijob-Zentraleam 09.09.2023 | 07:49
Klar können Sie eine Putzhilfe beschäftigen in Ihrem Haushalt. Eine Anmeldung ist natürlich notwendig. Sonst handelt es sich schlicht um Schwarzarbeit. Und das ist kein "Kavaliersdelikt", was viele "Intelligenzflüchtlinge" immer noch meinen und im Übrigen auch sehr dumm. Sollte Ihrer Putzhilfe zum Beispiel in Ihrem Haushalt von der Leiter stürzen, bleiben bei Schwarzarbeit sämtliche Kosten bei Ihnen hängen. Und das geht bei bleibenden gesundheitlichen Schäden schnell in die Hunderttausende. Anmelden ist nicht schwierig: https://www.minijob-zentrale.de/DE/minijob-anmelden/minijob-anme… Wenn es Ihnen gesundheitlich sehr schlecht geht, können Sie auch einen Pflegegrad bei der Pflegeversicherung beantragen. Das kann Ihnen dann ebenfalls sehr gut weiterhelfen.
Möglichkeitenam 09.09.2023 | 08:19
Es gibt mehrere Möglichkeiten für Sie, z.B. 1. Jemanden suchen der das anbietet und ihnen berechnen, dann zahlen Sie nur und haben keinen Aufwand 2. Jemanden suchen und Sie melden ihn z.B. als Minijob an, arbeitet und Aufwand bei Ihnen 3. Sie beantragen einen Pflegegrad und nutzen dann dort z.B. den Entlastungsbetrag über einen Anbieter der putzt 4. Sie sprechen mit der Krankenkasse über eine Haushaltshilfe
Kraham 09.09.2023 | 09:32
Nein, nur entlohnen,so wie Sie auch einen Maler oder Klempner bezahlen, den Sie bestellt haben.
Rechnung nicht vergessenam 09.09.2023 | 13:08
Aber nur gegen ordentliche Rechnung mit Mehrwertsteuer und Nennung des Unternehmes und Bezahlung per Überweisung, dann ist das steuerlich absetzbar. Oder Barzahlung gegen Quittungs, dann nicht absetzber. Sonst (ohne Rechnung) ist das natürlich schlicht Schwarzarbeit.
DRVam 09.09.2023 | 17:53
Diese Frage hat nichts mit der Rentenversicherung zu tun. Da müssen Sie sich schon an anderer Stelle informieren.
DRVam 10.09.2023 | 13:31
Ich , der Nachäffer, habe die Erfahrung bei Ihnen zu putzen. Für alles andere bin ich aufgrund meiner negativen Charaktereigenschaften nicht zu gebrauchen. Ich kann mich nur in der Anonymität äußern. Im realen Leben bin ich ein Versager.
Deutsche Rentenversicherung
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