Hallo Laborant,
offensichtlich sind Sie mit der Einstufung Ihrer beruflichen Tätigkeit in eine der 5 Qualifikationsgruppen durch Ihren Rentenversicherungsträger nicht einverstanden.
Für den beschriebenen Ausbildungsweg außerhalb der industriellen und landwirtschaftlichen Fachrichtungen kommen die Qualifikationsgruppe 4 oder 2 in Frage.
Welche Qualifikationsgruppe zuzuordnen ist, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab, z.B. auch von der Art der anschließend ausgeübten Tätigkeit (welche berufliche Qualifikation ist üblicherweise hierzu erforderlich). Unklar ist auch, ob Sie in diesem Zusammenhang ein mindestens 6-monatiges Betriebsparktikum absolviert haben.
Die Gleichwertigkeitsbescheinigung der Regierung von Mittelfranken, auf die Sie verweisen, deutet eher auf eine Facharbeitertätigkeit hin (Qualifikationsgruppe 4). Nähere Einzelheiten können Sie der einschlägigen rechtlichen Anweisung entnehmen:
https://rvrecht-drvbw.prod.bund.drv/SharedDocs/rvRecht/03_GRA_FRG_FANG/01_FRG/gra_frg_p_0022_a03.html
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung