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Experten-Antwort

Qualifikationsgruppe Laborant bzw. MTLA

von Laborant29.07.2022 | 14:22
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4 Antworten

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Hallo, ich hätte gern gewusst welche Qualifikationsgruppe entsprechend Anlage 13 SGB VI für die Zeit in Rumänien korrekt wäre. - 1980 in Rumänien ein 4-jähriges Lyceum (Liceul sanitar) beendet und dafür ein Diplom (Diploma de bacalaureat) bekommen, das berechtigte den Beruf Laborant auszuüben. - diesen Beruf bis zur Übersiedelung in einem Krankenhaus ausgeübt - 1987 eine Urkunde erhalten, mit der die Regierung von Mittelfranken die Erlaubnis erteilte eine Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung MTLA auszuüben. Könnte die Gruppe 2/Punkt 3 der o. g. Anlage zutreffen? Personen, die an staatlich anerkannten mittleren und höheren Fachschulen außerhalb des Beitrittsgebiets eine Ausbildung abgeschlossen haben, die der Anforderung des Fachschulabschlusses im Beitrittsgebiet entsprach, und ein entsprechendes Zeugnis besitzen. Falls nicht, bitte konkret begründen warum die Gruppe 2 nicht die richtige ist (was ist z. B. eine mittlere/höhere Fachschule, welches waren die Anforderungen des Fachschulabschlusses; Zeugnis bzw. Dipolm ist ja vorhanden). Vielen Dank und Grüße Laborant

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Laborant,

offensichtlich sind Sie mit der Einstufung Ihrer beruflichen Tätigkeit in eine der 5 Qualifikationsgruppen durch Ihren Rentenversicherungsträger nicht einverstanden.

Für den beschriebenen Ausbildungsweg außerhalb der industriellen und landwirtschaftlichen Fachrichtungen kommen die Qualifikationsgruppe 4 oder 2 in Frage.

Welche Qualifikationsgruppe zuzuordnen ist, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab, z.B. auch von der Art der anschließend ausgeübten Tätigkeit (welche berufliche Qualifikation ist üblicherweise hierzu erforderlich). Unklar ist auch, ob Sie in diesem Zusammenhang ein mindestens 6-monatiges Betriebsparktikum absolviert haben.

Die Gleichwertigkeitsbescheinigung der Regierung von Mittelfranken, auf die Sie verweisen, deutet eher auf eine Facharbeitertätigkeit hin (Qualifikationsgruppe 4). Nähere Einzelheiten können Sie der einschlägigen rechtlichen Anweisung entnehmen:

https://rvrecht-drvbw.prod.bund.drv/SharedDocs/rvRecht/03_GRA_FRG_FANG/01_FRG/gra_frg_p_0022_a03.html

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

FRGam 29.07.2022 | 18:03
Eine Ausbildung zum Laboranten rechtfertigt doch keine Einstufung in die Qualifikation als Meister (QuGrp 3) oder Techniker (QuGrp 2). Sollten Sie der Meinung sein, stellen Sie einen Überprüfungsantrag und warten die Entscheidung Ihres Rententrägers ab.
Victoram 29.07.2022 | 21:06
Eine Ausbildung zum Laboranten rechtfertigt doch keine Einstufung in die Qualifikation als Meister (QuGrp 3) oder Techniker (QuGrp 2). Sollten Sie der Meinung sein, stellen Sie einen Überprüfungsantrag und warten die Entscheidung Ihres Rententrägers ab.
Chemie.. Labor.. rumänisches Diplom.. Gelehrte von Weltruhm.. Vorsicht!
Habe ich auch dran gedacht. Im Ostblock gab es seltsame Abschlüsse, jeder russische Kartoffelbauer war Feldfruchtingenieur oder Erdapfelökonom.
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